Es ist geschafft!

  • Nach 5 Jahren über Kooperationsverträge und weiteren fast 7 Jahren mit befristeten Verträgen ist das Wunder geschehen. Heute habe ich meine Entfristung bekommen! Keine Klage,oder Klageandrohung, plötzlich ging es ganz schnell.

    Ich wünsche allen, die in einer ähnlichen Situation sind wie ich, viel Glück und Erfolg!

    :party:

  • Glückwunsch.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich brauche euer Rat. Ich habe auch ein Antrag gestellt. Und jetzt bekomme ich keine Vertrag mehr, weil das Ministerium sagt Leute mit so und so viele Jahre und so und so viel Verträge nicht einstellen. Viele meiner Kollegen sind jetzt entlassen worden.

  • Ich brauche euer Rat. Ich habe auch ein Antrag gestellt. Und jetzt bekomme ich keine Vertrag mehr, weil das Ministerium sagt Leute mit so und so viele Jahre und so und so viel Verträge nicht einstellen. Viele meiner Kollegen sind jetzt entlassen worden.

    Was für einen Antrag meinst du? Einen Antrag auf Entfristung?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • jaaa hab ihn Anfang des Jahres gestellt. Und jetzt geht es nicht mehr weiter

    Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Entfristung vorliegen muss du dir keine Sorgen machen, könntest aber- ggf- unterstützt durch deine Gewerkschaft- nachhaken, wie der Bearbeitungsstand ist. Inzwischen kam nunmal diese Kleinigkeit names Corona dazwischen und hat viele Sachbearbeiter in der Verwaltung sehr umfassend beschäftigt gehalten, so dass sich die Bearbeitung einfach verzögert haben könnte. Wenn du dir nicht sicher bist, ob die rechtlichen Vorraussetzungen für eine Entfristung vorliegen, könntest du dich ebenfalls von deiner Gewerkschaft beraten lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • es sollte nach den Sommerferien weitergehen, aber jetzt bin ich arbeitslos, weil das Ministerium gesagt hat Leute mit einer gewissen Anzahl an Verträgen und Dauer nicht weiter beschäftigen. Ich gehe jetzt zum Anwalt

  • es sollte nach den Sommerferien weitergehen, aber jetzt bin ich arbeitslos, weil das Ministerium gesagt hat Leute mit einer gewissen Anzahl an Verträgen und Dauer nicht weiter beschäftigen. Ich gehe jetzt zum Anwalt

    Falls du Gewerkschaftsmitglied bist: Rechtsschutz kontaktieren. Sollte dir zu Unrecht die Entfristung vorenhtalten werden ist es deiner Gewerkschaft ein Fest dich bei diesem Rechtsstreit zu unterstützen und du sparst dir die Kosten für den Anwalt.


    Ich lese immer wieder 5 Jahres Schwelle, oder länger. Hat jemand Erfahrung

    Das passt dazu und gibt zumindest einen Anhaltspunkt, was geprüft werden muss:


    (...)

    Selbst wenn der Arbeitgeber die Eignung der befristet eingestellten Lehrkräfte anerkannte, erfolgte in der Regel lediglich eine Weiterbeschäftigung mit einem neuen, wieder befristeten Arbeitsvertrag, statt einer Entfristung. Dies ist zunächst auch nicht weiter problematisch: §?14 Abs. 2 Satz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht den Abschluss von befristeten Verträgen bis zur der festgelegten Höchstdauer von zwei Jahren bei maximal dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit ohne Sachgrund. Ist ein Sachgrund nach §?14 Abs. 1 TzBfG gegeben, etwa das Vorliegen eines konkreten Vertretungsbedarfes, ist der Abschluss von befristeten Verträgen auch über diese zwei Jahre hinaus zulässig.

    Auch wenn die Höchstdauer von zwei Jahren als auch die Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung bei einer sachgrundlosen Befristung also erheblich überschritten werden können und man eine Dauer von über fünf Jahren in der ununterbrochenen Beschäftigung unter dem Aspekt des Sachgrunds der Vertretung noch als vertretbar bezeichnen mag, übersteigt eine hohe Anzahl von Befristungsabreden in dieser Zeit den gesetzlichen Richtwert jedoch. Gerade in einer Kumulation könnte dann ein Rechtsmissbrauch des Einsatzes der Befristung vorliegen, der in der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anhand in einer grundlegenden Entscheidung des EuGH vom 26. Januar 2012 (C-586/10 – Kücük) entwickelten Rechtsgrundsätze von zur Missbrauchskontrolle von sogenannten Kettenbefristungen geprüft wird.

    (...)

    Die 5 Jahre sind also nicht als absolut gesetzt zu betrachten, sondern einerseits zu prüfen, ob es sachgrundlose Befristungen oder sachlich begründete Befristungen gab und anderseits, ob dennoch am End ein der Kumulation rechtsmissbräuchlich gehandelt wurde. Wenn du seit 5 Jahren ununterbrochen Kettenverträge hattest lohnt es sich sicherlich, das anwaltlich überprüfen zu lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kann es nur von NRW schreiben, habe ich bereits mehrmals: In NRW braucht man 6 Jahre, möglichst OHNE Unterbrechungen, um sich einklagen zu können (unter Beachtung weiterer Bedingungen wie bestimmte Fristen etc.). Die Schulämter kennen die Rechtslage und sind NICHT erpicht auf Klagen. Ergo: Irgendwann nach dem 5. Jahr (oder auch schon früher) gibt es keinen neuen Vertrag, jedenfalls dann nicht mehr, wenn der Vertrag die 6-Jahresgrenze erreichen würde/könnte. Allein die mögliche Gefahr dessen vermeiden die Schulämter tunlichst. Ich nehme an, dass es diesbezüglich auch interne konkrete Vorgaben gibt.


    Es gibt keinerlei juristische Pflicht, Dir - auch nach 5 Jahren - nach Ablauf eines befristeten Vertrages - einen weiteren (neuen) Vertrag zu geben (gilt für alle Arbeitgeber). Juristisch in dieser Hinsicht keine Chance. Ich habe die anwaltliche Beratung zu diesem Thema durch...


    Die GEW ist leider auch keine Hilfe, die redet überhaupt nur mit einem, wenn man in der GEW Mitglied ist (sie geben auch keine weiteren Auskünfte, z.B. am Telefon). Dass die GEW-Mitgliedschaft für Vertretungslehrer meist gar keinen Sinn macht, da die nie wissen, ob sie übernächste Woche überhaupt noch Lehrer sind (wenn nächste Woche der Vertrag ausläuft), ist der GEW leider schnurzpiepegal.


    So die Situation in NRW. Nachdem, was ich hier so lese, scheint die Situation in Schleswig-Holstein ganz ähnlich zu sein...

  • Und Bundeslandwechsel ist keine Option? Andere Länder suchen Dringend Lehrer (wie NDS ;) ). Großer Nachteil: Gibt hier weniger Geld.



    @GEW: Klar, kann ich nachvollziehen. Mann kann ja auch nicht bei Netflix Filme schauen ohne monatlich zu blechen. Warum sollte die GEW ihre Expertise kostenlos rausrücken?

  • Ich lese immer wieder 5 Jahres Schwelle, oder länger. Hat jemand Erfahrung

    Da sich der Staat bzw. die Länder als Arbeitgeber Dinge heraus nimmt, an die kein Unternehmen auch nur denken dürfte, gibt es hier viele krasse Geschichten aus den Kollegien. Ob es diese Schwelle gibt weiß ich nicht. Ich habe allerdings schon 13 Jahren befristeter Anstellung gehört, ehe diese entfristet wurde.

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