Zulassungsbeschränkung Sonderpädagogik

  • Habe jetzt auch eine Zulassungsbeschränkung für das Lehramt Sonderpädagogik in NRW erhalten und weiß nicht so richtig was ich damit anfangen soll.
    Werde ich vielleicht das Pech haben nicht in meiner Fachrichtung ausgebildet zu werden oder kann ich vielleicht sogar gar keinen Platz kriegen. Erziehungsschwierige und Lernbehinderte sind zwar nicht meine Fachrichtungen, aber es heißt doch immer, dass da der Bedarf so hoch ist.

  • Was meinst du denn genau damit, dass du eine Zulassungsbeschränkung erhalten hast? Eine Absage? Oder nur die Info, dass es eine gibt?


    Im Allgemeinen gilt die Zulassungsbeschränkung für den Studiengang an sich, d.h. du wirst unabhängig von den Fachrichtungen nicht für das Studium der Sonderpädagogik zugelassen. Allerdings kann es durchaus sein, dass einzelne Unis das anders handhaben. Das müsste dann aber aus dem Info-Schreiben über die Zulassungsbeschränkung hervor gehen.


    Der Lehrerbedarf in den Fachrichtungen Erziehungshilfe und Lernhilfe ist allerdings auch rückgängig, mittlerweile bekommen nicht mehr alle fertigen Referendare sofort feste Stellen. Allerdings sieht es natürlich noch immer besser aus als in allen anderen Lehrämtern bzw. Fachrichtungen.
    Der NC wird allerdings sowieso hauptsächlich nach den Ausbildungskapazitäten der Unis festgelegt und nicht nach dem tatsächlichen Bedarf an Lehrern.


    Deine gewünschten Fachrichtungen bergen allerdings das Problem, dass es relativ wenige Schulen dieser beiden Schulformen gibt. Stellen zu bekommen gestaltet sich demzufolge da wesentlich schwieriger. Wenn du eine Fachrichtung durch EH oder LH ersetzt, kannst du deine Chancen allerdings beträchtlich erhöhen.


    Gruß,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Zitat

    Der NC wird allerdings sowieso hauptsächlich nach den Ausbildungskapazitäten der Unis festgelegt



    Der NC wird nicht festgelegt, sondern ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Hochschulzugangsnoten der Bewerber. Die Hochschulen legen eine Maximal-Immatrikulationszahl fest und nehmen dann die der Zugangsnoten (z.B. Abi-Durchschnitt) nach besten Bewerber. Ein gewisser Prozentsatz der Studienplätze wird noch nach "anderen" Kriterien vergeben (soziale Härte, besonderes Engagement... - da ist jede Uni anders!).


    LG und nicht böse sein ;)
    das_kaddl

  • Schnuffmausens posting ist etwas vage formuliert; es geht hier nicht um die Zulassung zum Studium, sondern um die zum Referendariat. Für den nächsten Jahrgang an Refis 2005-2007 gibt es (erstmalig?!) in NRW eine Zulassungsbeschränkung für das Gymnasial- und das Sonderschullehramt.


    In diesem speziellen Fall ergibt sich der NC aus den Noten der Bewerber, wobei allerdings die Kriterienreihenfolge ähnlich ist, wie kaddl das schon für die Uni geschrieben hat: Bedarf der Schulen (Stichwort "Mangelfach"), Härtefälle, Wartezeit und dann [!] der NC. (Da die Noten aller Bewerber erst ab dem 26. November feststehen - Nachreichtermin fürs Zeugnis -, wird der NC auch erst im Dez. festgelegt.)


    Die Pressemeldung habe ich in diesen Beitrag, in dem es ums Gymnasiallehramt geht, gepostet.


    (Da hätte das hier auch prima reingepasst. )

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Ach so, ich wusste gar nicht, dass das in NRW bislang anders war.


    In den Bundesländern, in denen ich mich beworben hatte, wurde das schon vor Jahren so gehandhabt, dass nicht jeder sofort zum Ref. zugelassen, nur dass bislang die Ausbildungskapazitäten der Studienseminare entscheidend waren und nicht die der Schulen. Zumindest hier in Hessen.


    Und dieser NC wurde bei mir ganz seltsam neu berechnet mit Umgewichtung aller möglichen Noten und Einberechnung der Gesamtnote... :rolleyes:


    Gruß,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Wie ich im allgemeinen Zulassungsthread geschrieben habe, ist der NC nun wohl doch vom Tisch. (Dank der anstehenden Landtagswahl im nächsten Jahr?)

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