Die Gleichstellungsgesetzgebung hat das erklärte Ziel, dass niemand benachteiligt werden soll, unter anderem aufgrund einer Schwangerschaft.
Du sagst, du würdest zwar nicht direkt danach Fragen, meinst aber auf irgendwelche Fragen nach Übernahme von Klassenenleitung wäre die Bewerberin moralisch verpflichtet dir die Wahrheit zu sagen, nämlich das sie das nicht könne, weil sie schwanger sei. Du würdest sie dann nicht einstellen. Wenn sie in der Situation nicht die Wahrheit sagt (was sie aus genau diesem Grund nicht muss), wäre für dich das Vertrauensverhältnis zerrüttet und du könntest nicht mehr mit ihr zusammen arbeiten.
Das ist ein glasklarer Versuch das Gleichstellungsgesetz zu umgehen, mit dem Ziel eine Bewerberin zu diskriminieren, die einem eindeutigen Schutzgrund des AGG unterliegt, da gibt es überhaupt nichts schön zureden.
Ich bin nicht die Schulleitung um die es geht, versuche also schon mal gar nicht, irgendwas zu umgehen. Ich erläutere nur, welche Überlegungen eine Schulleitung anstellen könnte, indem ich mich in ihre Lage versetze und aus meiner Erfahrung heraus beschreibe, wie es mit etwas Pech laufen kann. Ich habe auch nicht gesagt, dass ich persönlich nicht mehr mit so einer Kollegin arbeiten könnte oder wollte, sondern dass es, wie selbst schon im direkten Umfeld erlebt, schwierig werden kann, das Vertrauensverhältnis wieder oder überhaupt herzustellen.
Wenn du dir die Mühe machen würdest, nicht nur die Stellen wahrzunehmen, die dir nicht gefallen, hättest du auch gesehen, dass ich mehr als ein mal betont habe, dass es aus der Perspektive der TE nachvollziehbar wäre zu lügen. Und ja, es ist eine, wenn auch verständliche Lüge, zu behaupten jetzt und in der nahen Zukunft voll einsatzbereit zu sein. Das brauchst du dir nicht schön reden.
Und jetzt höre ich auf den Frosch.