Beurlaubung Sonderurlaub Sabbathjahr für 1 Jahr in den USA?

  • Hallo zusammen,


    welche Möglichkeiten habe ich als verbeamtete Lehrkraft (NRW, Probezeit endet im Mai 2022) ins Ausland (USA) zu gehen? Mein Mann wird in naher Zukunft für ein Jahr in den USA arbeiten und ich möchte natürlich mit. Wie kann ich dies am besten anstellen, ohne meinen Beamtenstatus zu verlieren? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder Tipps für Stellen an die ich mich wenden kann? Ich bin natürlich auch Bereit in den USA als Lehrerin zu arbeiten in dieser Zeit.


    Vielen Dank!:)

  • 1. Beim Sabbatjahr müsstest du erst einmal in die Ansparphase. Die Frage ist, ob du diese Ansparphase schaffst bevor dein Mann in die USA reist für 1 Jahr.

    Du musst mind. 1 Jahr ansparen und kannst dann für 1 Jahr freigestellt werden. (Du bekommst aber jedes Jahr nur die Hälfte des Gehalts. Ob dir das reicht, musst du wissen.

    Besser sind längere Ansparphasen.

    Dann bleibt noch die Frage, ob die Ansparphase in die Probezeit fallen darf.

    2. https://www.lehrer-weltweit.de/wege/

    Aber dafür brauchst du z.T. auch die Freigabe vom SL.

    3. Schwanger werden, 1 Jahr EZ in den USA :)

    4. Beurlaubung ohne Bezüge: Auch da müsste der SL / die Behörde wieder zustimmen.


    Abgesehen davon wäre das BL wichtig.

  • Meiner Erfahrung nach ist das einzige, was relativ sicher Funktioniert, Option 3.

    Alle anderen gehen nur mit gutem Willen und Kooperation der Schulleitung und Behörde. Ich hatte in meiner PR-Arbeit in den letzten Jahren zwei vergleichbare Fälle, in beiden hat die Schulleitung die Freistellung befürwortet, die Behörde diese aber kategorisch abgelehnt. Beide Kollegen haben die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt und sind aus dem Schuldienst ausgeschieden.

  • Beide Kollegen haben die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt und sind aus dem Schuldienst ausgeschieden.

    Hängt von deinen Fächern ab, wenn du Mangelfächer hast - und im Ernstfall auch wirklich bereit wärst zu kündigen - dann kann es passieren, dass diese Drohung ausreicht, dass du doch freigestellt wirst. In einem mir persönlichen Fall hat genau das funktioniert.

  • Falls du schon ein Kind hast und im richtigen Bundesland arbeitest, kannst du dich ohne Bezüge beurlauben lassen. Das kann dir kaum verweigert werden, du bist weiter beihilfeberechtigt und kannst auch mehrere Jahre Urlaub nehmen.

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