Guten Tag zusammen,
mich würde interessieren, ob sich jemand mit Rechtlichem zu Oberstudienratsstellen, die NICHT an eine Funktionsstelle geknüpft sind (Hessen), auskennt.
Dass bspw. eine Rückstufung von einem Schulleiterposten zum „normalen“ Lehrer möglich ist, ist mir bekannt. Wie sieht es aber aus, wenn eine Stelle im o.g. Oberstudienratsbesetzungsverfahren besetzt wurde, die Belastung aber durch familiäre Veränderungen etc. allmählich zu groß wird?
Ist die Stelle an den Aufgabenbereich gebunden, also man selbst „lebenslänglich“ darauf festgenagelt, oder gibt es Möglichkeiten, eine solche Beschreibung bspw. ändern zu lassen oder gar die Beförderung aufzugeben?
Viele Grüße!