War genehmigt und wurde bestanden. Ist aber auch schon einige Jahre her.
Funktionsstelle Oberstufe Gesamtschule NRW
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Da gemäß APO-GOSt ohnehin bestimmte LKs angeboten werden müssen und die Kernfachregelung "zwei aus drei" bei vier Abiturprüfungsfächern sich ohnehin viel stärker auswirkt als bei fünf Prüfungsfächern, wird der Schwerpunkt an den allermeisten Schulen ohne spezielles Profil in der Regel bei zwei D/M/E-LKs liegen. Zusätzlich kommen dann eine NW (oft Bio) und eine GSW als LK dazu. Die indivduellen Bedingungen vor Ort ermöglichen dann weitere oder weniger Wahlmöglichkeiten. Das bildet die APO-GOSt ja auch entsprechend ab. Ich kenne auch Schulen, die tatsächlich in der Q-Phase standardmäßig kein SoWi anbieten, was dann zum obligatorischen SoWi-Zusatzkurs in der Q2 führt. Wenn man das vorher weiß, kann man seine Wahlen entsprechend ausrichten.
Hierfür gibt es ja auch den Passus in der APO-GOSt, dass Schulen spezielle Profile anbieten können, aus denen sich dann ggf. bestimmte Belegungsbedingungen ergeben, die z.T. eingeschränkter sind als bei "freier Wahl".
Zugegebenermaßen erscheinen mir da die Profile, die Schleswig Holstein (wenn ich mich richtig erinnere) anbietet, deutlich attraktiver, weil hier die individuellen Stärken der Schüler besser eingebracht werden können. Bei fünf Prüfungsfächern hat man da ja auch mehr Möglichkeiten. (Und nein, in NRW ist die besondere Lernleistung als fünftes Abiturfach de facto eher eine theoretische Option...) -
Aber wenn Lernende an speziellen Profilen interessiert Sind, sind sie doch oftmals am Beruflichen Gymnasium besser aufgehoben, weil dann in allen Kursen darauf eingegangen wird. Für die, die sich damit nicht auskennen: die Lehrpläne/ Abiturvorgaben für die Bildungsgänge unterscheiden sich. Es gibt Technik, Informatik, Ernährung, Gesundheit&Soziales, Wirtschaft und Gestaltung/Literatur.
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Wenn wir von Profilen sprechen, dann von Kombinationen aus Fächern - da sind Bildungsgänge m.E. schon noch einmal etwas anderes.
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automatisch den Status eines Oberstudienrates (OStR) haben und somit mit A14 vergütet werden?
Nein.
und gehört eher zu den "Verpflichtungen" eines Studienrates??
Das ist im Endeffekt eine Klassenlehrertätigkeit, nur mit etwas mehr Umfang, daher gibt es meistens noch ein paar Anrechnungsstunden.
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An unserer Schule ist es so, dass die BL auch alle administrativen Aufgaben übernehmen, d.h., sie richten beispielsweise die Kurse ein, machen die Blockungen für die Unterrichtsverteilung usw., was unter Schild manchmal eine Herausforderung darstellt, übernehmen sämtliche organisatorischen Aufgaben, die den Jahrgang betreffen, sind für persönliche Belange der SuS und auch der KuK zuständig und sind für die Noten, Quartalsnoten und Zeugniskonferenzen zuständig.
Vieles davon gehört aber zur Dienstpflicht der Oberstufenleitung.
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Die Oberstufenleitung wird ggf. dann weniger Entlastungsstunden erhalten, wenn die BL mehr Aufgaben übernehmen.
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Die Oberstufenleitung wird ggf. dann weniger Entlastungsstunden erhalten, wenn die BL mehr Aufgaben übernehmen.
Richtig, aber häufig läuft das eben nicht so. Sondern da werden orginäre Aufgaben der Oberstufenleitung an die BL ohne Gegenleistung deligiert, weil die BL das häufig auch nicht besser wissen, dass es nicht ihre Aufgabe ist.
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