Guten Tag zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zu einem Aufgabenbereich bzw. einer Funktionsstelle(?) an einer Oberstufe einer Gesamtschule in NRW. Kann mir jemand von euch sagen, ob sogenannte "Jahrgangsstufenleiter" in der Oberstufe oder "Beratungslehrer" (ich habe inzwischen mehrere Bezeichnungen gelesen), jedenfalls Mitglieder im Oberstufenleitungsteam (nicht der Oberstufenkoordinator) automatisch den Status eines Oberstudienrates (OStR) haben und somit mit A14 vergütet werden? Oder ist die Übernahme einer solchen Funktion nicht mit einer erhöhten Besoldung verbunden und gehört eher zu den "Verpflichtungen" eines Studienrates?? Kann man das so pauschal beantworten oder ist es von Schule zu Schule unterschiedlich??
Über eine Antwort von euch bedanke ich mich schon jetzt!
HG, MD