Überprüfung durch Landesschulbehörde nach Annahmeerklärung

  • Hallo,


    ich habe im laufenden Bewerbungsverfahren ein Stellenangebot von einem Gymnasium in Niedersachsen erhalten. Die Annahmeerklärung habe ich der Schule zurückgeschickt. In der Erklärung steht ja, dass eine abschließende Überprüfung durch die Landesschulbehörde notwendig ist. Wann kann man denn hier mit einer Rückmeldung rechnen? Seit heute läuft ja die 2. Bewerbungsrunde und da hätte ich natürlich gerne die Sicherheit, dass ich auch wirklich eine Stelle zum nächsten Schuljahr habe. Außerdem habe ich mich gefragt, ob man zeitnah eine verbindliche schriftliche Zusage bekommt, da ich momentan auf Wohnungssuche bin und viele Vermieter einen Gehaltsnachweis haben möchten.

    Ich habe schon mehrfach versucht bei der Landesschulbehörde anzurufen, da ist allerdings momentan ständig besetzt.

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

  • Diese abschließende Überprüfung bezieht sich auf die Bewerbungsfähigkeit und das Vorliegen der stellenbezogenen Einstellungsvoraussetzungen. Dies ist z.B. notwendig, wenn Bewerberinnen und Bewerber im Verfahren sind, die noch kein gültiges Abschlusszeugnis haben. Diese können dennoch eingestellt werden, die LSchB prüft dann aber im Nachgang noch das Vorliegen des Zeugnisses. Sind deine Zeugnisse also in Ordnung, ggf. angeordnete amtsärztliche Überprüfung ok und liegen keine relevanten Einträge im Führungszeugnis vor, steht einer Einstellung nichts mehr im Wege. In diesem Fall kannst du de facto von einer sicheren Stelle ausgehen.


    Ich kann mich nicht erinnern, zwischen Einstellungszusage und Dienstbeginn noch einmal eine zweite Zusage erhalten zu haben. Die eigentliche Urkunde wird dir ohnehin erst mit Dienstbeginn ausgehändigt.

  • Danke für die Antwort. Das habe ich mir auch schon gedacht, aber man ist natürlich trotzdem etwas verunsichert durch diese Art der Formulierung. Dann hoffe ich mal, dass meine Vermieter sich auch mit dieser Annahmeerklärung zufrieden geben, denn mehr als das werde ich ja dann wahrscheinlich erstmal nicht vorweisen können.

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