Ich habe hier schon oft still mitgelesen und muss nun doch einmal meinen Senf zu den aktuellen A14-Ausschreibungen für NRW auf stella.de loswerden.
Hier sind ja einige Forumsteilnehmer auch als Personalräte aktiv und schreiben oftmals, dass bei den Stellenausschreibungen kein Gemauschel mehr möglich ist, da bei der Ausschreibung ein Stellenprofil entwickelt werden muss, welches auch dem Personalrat zur Kenntnis zu geben ist.
Aber was ist denn von folgendem Ausschreibungstext zu halten:
"Betreuung des Faches X in den Bildungsgängen Y..."
Diese Formulierung kann man zurzeit mehrfach finden. Das wäre doch eigentlich die Aufgabe der/des Fachkonferenzvorsitzenden. Allerdings wird diese/dieser doch von den Mitgliedern der Fachkonferenz gewählt - und nicht etwa von der Schulleitung bestimmt. Wie kann das dann als Aufgabe durchgehen, die von der Schulleitung zugewiesen wird? Es sei denn, die Fachkonferenzleitung soll "entmachtet" werden, was ja aber auch ein Unding wäre.
Wie seht ihr das?