Hallo KollegInnen,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Versetzung und Elternzeit in Teilzeit. Ich weiß schon einige Sachen darüber, aber sämtliche Gewerkschaften scheinen gerade so beschäftigt mit dem Thema Corona zu sein, dass man niemanden erreicht momentan.
Vielleicht könnt ihr mir etwas zu folgenden Fragen sagen?
Ich werde bald Vater (verbeamtet, NRW) und stehe vor ein paar für mich sehr wichtigen Fragen.
Die wichtigste Frage ist für mich:
1) Kann ich die Elternzeit in Teilzeit an meiner aktuellen Stammschule nehmen und trotzdem nach acht Monaten wohnortnah versetzt werden?
Erläuterung: Ich lebe und arbeite aktuell ca 90 km von dem Ort entfernt, an dem ich in Zukunft mit meiner Familie leben möchte. An meiner aktuellen Stammschule würde ich direkt nach der Geburt gerne in Teilzeit arbeiten und ggf. auf eine halbe Stelle reduzieren für die Dauer von acht Monaten. Als Erstwohnsitz würde ich dann meinen neuen Wohnort angeben, als Zweitwohnsitz evtl. meinen jetzigen Wohn- und Arbeitsort beibehalten.
2) Kann ich die Teilzeitarbeit theoretisch auch an einer anderen Schule absolvieren? D.h. könnte ich ggf. an einer x-beliebigen Schule mein Glück versuchen und mich dort auf eine Vertretungsstelle bewerben?
3) Besteht die Möglichkeit, dass ich während meiner Elternzeit mich schon an eine Schule abordnen lassen kann an dem Wohnort, an dem ich später leben möchte, sodass ich eventuell schon zu Beginn meiner Elternzeit an meiner zukünftigen Schule, arbeiten könnte? Wenn ja, was könnte ich tun, um diese Abordnung "einzüfädeln"?
Ich weiß, es sind recht spezielle Fragen, aber ich hoffe auf die Schwarmintelligenz des Forums
Viele Grüße und Danke für's Lesen!