Wenn ein Schüler mit seiner Benotung unzufrieden ist, hat er die Möglichkeiten des Widerspruchs (versetzungs- oder abschlussrelevante Note) oder der Beschwerde (wenn den Eltern einfach langweilig ist). Das geht formlos und ohne Begründung, dann wird die Bezirksregierung das Ding aber direkt in die Tonne kloppen und ablehnen. Im Regelfall werden also die Eltern irgendeine Begründung schreiben, die Klassenarbeitshefte haben sie ja zuhause. Wenn sie also irgendwie über die Klassenarbeiten gehen wollen, liegen der Begründung üblicherweise die entsprechenden Arbeiten bei. Wenn sie das nicht tun, ist das Heft irrelevant, weil du dann in deiner Stellungsnahme einfach deine Noten aus den Arbeiten nehmen kannst.
LRS wird nicht rückwirkend nachkorrigiert. Die Bescheinigungen müssen regelmäßig und lückenlos vorgelegt werden, wenn irgendwer meint er hat in Klasse 5 LRS, in Klasse 6 nicht mehr und in 7 dann wieder, kann er sich das in die Haare schmieren. Wenn jemand erst im 2. Halbjahr Klasse 7 merkt, dass er LRS hat, ist das zwar komisch, aber möglich, da wird aber nicht rückwirkend irgendeine Note geändert, was aber vermutlich auch daran liegt, dass wird Zeugnisnoten sowieso nicht ausrechnen (dürfen!), d.h. der Deutschkollege könnte auch einfach so sagen: Der Junge hat zwar 3x ausreichend geschrieben, ist mündlich knapp befriedigend, jetzt wo ich das mit der LRS weiß, gebe ich auf dem Zeugnis auch "befriedigend" aus pädagogischen oder was auch immer für Gründen...