Diese indirekte Lösung über den "Hausfrieden" funktioniert, aber die geht eben nicht nur nach rechts.
Hab ich was anderes gesagt?
Diese indirekte Lösung über den "Hausfrieden" funktioniert, aber die geht eben nicht nur nach rechts.
Hab ich was anderes gesagt?
@samu : Klang ein bisschen so. Ich bin moralisch völlig bei dir und wäre alle Idiotenmarken von rechts auch gerne los, aber wenn man ein Schwert gegen rechts erschafft, muss man sich immer bewusst sein, dass das auch gegen links oder liberal oder die Mitte geführt werden kann und, da kannst du dir sicher sein, gerade von rechts sehr gerne geführt werden würde, wenn die was zu sagen hätten, dann geht denen Meinungsfreiheit nämlich am Arsch vorbei...
@Frosch: Dass das Leben schwarzer Menschen zählt, da sind wir uns einig. Würdest du also sagen, dass entsprechende T-Shirt-Aufdrucke von Schülern und Lehrern im schulischen Kontext legitim sind? Ich bleibe dennoch dabei, dass ich mir ungerne isolierte Probleme anschaue, sondern immer Bezüge oder Vergleiche herstelle - und da bietet sich bei politischen Themen immer an, Positionen der linken, Positionen der rechten Seite gegenüberzustellen.
ein ("FCK AFD" und "FCK NZS" sieht man ja gelegentlich.).
Dass du den Unterschied nicht siehst ist nicht überraschend, aber ich rede gerne wie auf ein krankes Pferd ein: Ein "FCK BNDNS 90 D GRNN" ist nicht geeignet, den Hausfrieden zu stören. Das Tragen einer Marke, die von Leuten getragen wird, die das Dritte Reich verherrlichen ist es durchaus. Exkurs Drittes Reich brauchen wir jetzt nicht, aber da gibt's halt nach wie vor nichts zu verharmlosen und damit ebenso zu verherrlichen. Jedes Mal, wenn du das tust, sprichst du dich gegen die Menschenwürde aus. Übrigens auch, wenn du sagst, dass die Aussage "Menschen, die andere Hautfarben haben, sind gleichwertig" zum linksextremen Spektrum zu zählen wäre. Aber das ist offenbar okay, sowas in einem Lehrerforum zu sagen, denn man lässt dich gewähren
Ich würde gerne diese Formulierung mal hervorheben und merken:
P.S.: Die Uni Greifswald wollte ja auch Thor Steinar loswerden und hat diese Lösung hier gewählt "Untersagt werden insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten. Ebenfalls untersagt werden Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen."
@samu, auf sowas lasse ich mich jetzt nicht ein. Ich habe diese Aussage nie zum linksextremen Spektrum zugeordnet. Dann wäre ich selbst linksextrem, da ich, wie du meinem vorangegangenen Beitrag entnehmen kannst, diese Aussage teile.
Wenn konkrete Beispiele stören, können wir übrigens gerne auf die theoretisch-allgemeine Ebene zurückgehen, um zu erörtern, was im schulischen Kontext getragen werden darf und was nicht.
Ergänzung: Das Zitat von Valerianus klingt doch schon einmal ganz gut. Bedeutet für mich: Shirts mit politischen Ausdrücken sind OK, solange sie nicht die genannten Kriterien erfüllen, oder?
Ich würde gerne diese Formulierung mal hervorheben und merken:
Das ist ja auch eine gute Formulierung. Besser und sauberer als ein generelles Verbot von politischen Statements oder gar spezifischer Marken.
Wenn wir uns da so einig sind, warum hältst du es dann für kritisch, wenn man als Lehrer dementsprechend Stellung beziehst. * Kopfschüttel*
Kl.gr.Frosch
Btw: BLM ist nicht links, sondern menschlich.
Ich habe die Sache losgelöst vom Inhalt betrachtet und es auf die Tatsache, dass es eine politische Forderung ist, reduziert. Und dann bin ich kritisch, ob man sich als Lehrer damit im Amt positionieren sollte. Aber klar, du hast Recht, wenn man auf die Verfassung vereidigt wurde, beinhaltet das natürlich auch die Anti-Diskriminierung von Sexualität, Rasse, Religion, usw.
Wenn ich so darüber nachdenke, politisch neutral kann eine Lehrkraft dadurch eigentlich nie sein, oder?
Wenn ich so darüber nachdenke, politisch neutral kann eine Lehrkraft dadurch eigentlich nie sein, oder?
Nein, das muss sie (zum Glück) auch nicht. Es besteht aber ein Gebot der politischen Mäßigung, welches sich auf §60 Abs. 2 BBG stützt und über §33 Abs. 2 BeamtStG auch auf Landesbeamte übergreift.
Jein.
Eine Lehrkraft kann politisch neutral sein. Aber sie muss zu den demokratischen Grundwerten stehen. Da diese nun einmal oftmals konträr zu der politisch rechten Richtung sind, passiert es, dass ein Lehrer indirekt auch politisch und gegen politische Parteien Stellung nimmt (und nehmen sollte).
Ich dachte zunächst, dass dein Beitrag ein Widerspruch zu GG Artikel 3 sein könnte, aber bei nochmaligem Lesen wäre es kein Widerspruch, wenne ein Lehrer "gegen politische Parteien Stellung nimmt", vorausgesetzt, dass er seine Schüler aufgrund deren politischer Anschauungen nicht benachteiligt oder bevorzugt, oder?
Ich dachte zunächst, dass dein Beitrag ein Widerspruch zu GG Artikel 3 sein könnte, aber bei nochmaligem Lesen wäre es kein Widerspruch, wenne ein Lehrer "gegen politische Parteien Stellung nimmt", vorausgesetzt, dass er seine Schüler aufgrund deren politischer Anschauungen nicht benachteiligt oder bevorzugt, oder?
Das trifft es. Gegen eine politische Partei oder auch nur Position Stellung beziehen und jemanden aufgrund dessen politischer Anschauung zu bevorzugen oder zu benachteiligen sind sehr unterschiedliche Dinge.
Ich dachte zunächst, dass dein Beitrag ein Widerspruch zu GG Artikel 3 sein könnte, aber bei nochmaligem Lesen wäre es kein Widerspruch, wenne ein Lehrer "gegen politische Parteien Stellung nimmt", vorausgesetzt, dass er seine Schüler aufgrund deren politischer Anschauungen nicht benachteiligt oder bevorzugt, oder?
Ich empfehle dir dich einmal mit dem Beutelsbacher Konsens auseinanderzusetzen.
Der Beutelsbacher Konsens war überhaupt der Grund, warum ich mir unsicher bin, inwieweit Lehrer überhaupt im Rahmen ihres Amtes politisch auftreten dürfen.
Jein.
Eine Lehrkraft kann politisch neutral sein. Aber sie muss zu den demokratischen Grundwerten stehen. Da diese nun einmal oftmals konträr zu der politisch rechten Richtung sind, passiert es, dass ein Lehrer indirekt auch politisch und gegen politische Parteien Stellung nimmt (und nehmen sollte).
Da ich in Bayern studiert habe, kann ich mich immer noch genau erinnern, was schon damals im Lehrplan stand und auch heute noch:
Art. 131 Verfassung des Freistaates Bayern
Da steht viel Wichtiges:
- Achtung vor religiöser Überzeugung
- Würde des Menschen
- Sinne der Völkerversöhnung
- Geist der Demokratie
Zugegeben über die Liebe zur bayerische Heimat und zum deutschen Volk lässt sich auch wieder streiten....
Der Beutelsbacher Konsens war überhaupt der Grund, warum ich mir unsicher bin, inwieweit Lehrer überhaupt im Rahmen ihres Amtes politisch auftreten dürfen.
Dann lies lieber noch mal nach.
https://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens/
Edit, irgendwie ist mein Link im Zitat gelandet und ich bekomme ihn nicht raus.
2. Edit doch geschafft
Alles anzeigenDa ich in Bayern studiert habe, kann ich mich immer noch genau erinnern, was schon damals im Lehrplan stand und auch heute noch:
Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule
Art. 131 Verfassung des Freistaates Bayern
- Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.
- Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.
- Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.
Da steht viel Wichtiges:
- Achtung vor religiöser Überzeugung
- Würde des Menschen
- Sinne der Völkerversöhnung
- Geist der Demokratie
Zugegeben über die Liebe zur bayerische Heimat und zum deutschen Volk lässt sich auch wieder streiten....
Die Bildungsziele "Ehrfurcht vor Gott" und "Achtung vor religiöser Überzeugung" stehen da vor oder zumindest auf gleicher Stufe mit der Menschenwürde. Das ist hochgradig bedenklich und ganz und gar nicht positiv.
Ich habe die Sache losgelöst vom Inhalt betrachtet und es auf die Tatsache, dass es eine politische Forderung ist, reduziert.
In wie fern ist "Black Lifes Matter" eine politische Forderung?
Puh, eine Menge Diskussionsstoff. Nun gut, vielleicht ein paar - subjektive - Anmerkungen dazu:
Ich finde die Lösung meiner Schule gelungen, da es eben NICHT nur in die rechte oder linke Ecke zielt, sondern implizit den Schulfrieden im Auge hat. Mir ist es nicht egal, welche politische oder religiöse Anschauung meine SuS haben, ABER weder benachteilige noch bevorzuge ich, sondern unterliege dem Amtseid, meine SuS zu mündigen Bürger*innen in einer demokratischen, pluralistischen, ethnisch gemischten und vielfältig religiösen Gesellschaft zu erziehen.
Wenn ich mich recht entsinne, besagt der Beutelsbacher Konsens etwas von Überwältigungsverbot, Kontroversitäts- und Pluralitätsgebot. Da steht nix drin von: Ich muss rassistische oder extremistische Aussagen (verbal oder nonverbal) in meinem Unterricht unwidersprochen dulden oder gar fördern. Das bezieht sich in meinen Augen explizit auch auf die Kleidung meiner SuS, wenn damit eine eindeutige politisch extreme Botschaft verknüpft ist. Ein RAF-Fanshirt fiele bei mir in die gleiche Kategorie wie ein 2 w8 4 U Shirt. Anders sähe es in meinen Augen bei einem Fck Nzs oder Faschismus tötet Slogan aus.
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