Liebe Mitglieder,
ich bin Mitglied einer Partei und wurde nun gefragt, ob ich nicht Lust hätte, auch in der Arbeitsgemeinschaft zum Thema Bildung mitzumachen.
Nun steht in den Hinweisen zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, dass "sich Bedienstete in einem Zeitraum von fünf Monaten vor Wahlen zu Vorgängen ihres dienstlichen Aufgabenbereichs grundsätzlich nicht auf öffentlichen politischen Veranstaltungen äußern [sollen], wenn eine Rückwirkung auf den Wahlkampf möglich ist."
Nun frage ich mich, was genau zu diesem "dienstlichen Aufgabenbereich" gehört. Dass ich mich nicht über Interna meiner Schule äußere, ist klar. Gehört noch mehr dazu?
Es geht hierbei um Nordrhein-Westfalen.
Vielen Dank im Voraus!