Hallo zusammen,
mich würde folgendes interessieren: Eine gymnasiale Lehrkraft möchte sich gerne von einem Gymnasium an ein anderes in einer anderen Ortschaft versetzen lassen und gibt dies auf dem Versetzungsantrag auch so an. Wäre nun neben der Ablehnung des Versetzungsgesuchs auch ein denkbares Szenario, dass man - quasi gegen seinen Willen - an eine Gemeinschaftsschule versetzt wird?
Danke für eure Antworten!
Manni