Abikorrektur Deutsch - Konzept werten?

  • Ihr Lieben,

    ich bin eigentlich stiller Mitleser, heute brennt mir aber doch eine Frage unter den Nägeln, da ich gerade an der Korrektur des Deutschabiturs sitze. Normalerweise würde ich mich einfach an Kollegen wenden, da die Korrektur aber dieses Jahr im Haus bleibt, sollen wir untereinander nicht in der Korrekturphase kommunizieren. Nun ist es so, dass ich hier eine Arbeit liegen habe, bei der Seite 4 und 5 im Konzept zu suchen sind - in der Reinschrift wurde “siehe Konzept” vermerkt, im Konzept allerdings keine Stelle markiert, an der es weitergehen soll. Mit viel Mühe lässt sich aber durchaus ausmachen, welcher Teil eigentlich in der Reinschrift stehen sollte. Dieser ist - sicherlich bedingt durch den Konzeptcharakter - schwer zu lesen, da voller Ausstreichungen und Einschübe. Wie würdet ihr hier vorgehen? Das Konzept korrigieren und im Bewertungstext darauf hinweisen? Nicht korrigieren, da nicht eindeutig ist, welche Stelle gemeint ist? Ich würde mich über eure Gedanken dazu freuen.😊

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Rasentennis,

    dass man sich nicht über inhaltliche Dinge austauscht, kann ich verstehen. Hier geht es aber um eine Formalie - und die ist nicht fachspezifisch sondern generell. Daher würde ich in solchen Fällen die Schulleitung fragen.
    Ich habe mal die zugänglichen Abiturdokumente durchforstet und die APO-GOSt noch einmal durchgesehen. Es gibt meines Wissens weder eine Verpflichtung noch ein Verbot der Berücksichtigung des Entwurfs. Wenn der Schüler jedoch das Ganze mit "siehe Konzept" markiert, würde ich das werten, aber ggf. im darstellenden Bereich abziehen. Man kann das auch als Verstoß gegen die äußere Form werten und nach § 13 Abs. 2 abwerten. Das liegt aber in Deinem Ermessen.

  • Lieber Bolzbold,

    danke für deine Antwort. Ich geb’s ungern zu, aber an die Schulleitung hab ich gar nicht gedacht.😂 Stattdessen habe ich als erstes die Korrekturrichtlinien zu Rate gezogen, die aber -wie du schon sagtest- nichts wirklich verbieten oder gebieten, bzw. nur darauf hinweisen, dass “der Entwurf nur dann ohne Abzug von Notenpunkten herangezogen werden [kann], wenn er zusammenhängend konzipiert ist [...].” Jetzt schau ich mal, wie zusammenhängend ich das Konzept so finde.🙈

  • Ich würde es inhaltlich werten (ich habe von solchen Fällen gehört, es ist auf jeden Fall zulässig), aber etwas abziehen.

    Im Gesamten liegen hier drei Fehler/Unsauberkeiten vor:

    1) Verwenden des Konzepts statt der Reinschrift

    2) vergessen der Markierung, wo im Konzept der Korrektor lesen soll

    3) schlechte Lesbarkeit durch viele Durchstreichungen.

    Wieviel du dafür abziehst, kannst du du kannst selbst entscheiden, du kannst bis zu 3 Notenpunkte wegen der äußeren Form abziehen.

  • Alibikorrektur

    Weil's dieses Jahr eine ist ^^

    Nein, ernsthaft:

    Ich frage mich, wie oft dieses Jahr entweder direkt Absprachen getroffen werden oder Zweitkorrektoren deshalb milde korrigieren, weil...

    ...man weiß, dass der Erstkorrektor aus der eigenen Schule kommt und keinen verärgern möchte

    ...man den Schnitt der eigenen Schule heben möchte

    ...man an die Sondersituation denkt ("Die armen Schüler haben dieses Jahr eh so sehr zu kämpfen").


    Ich prognostiziere jedenfalls so milde Zweitkorrekturen, dass man sie auch gleich hätte weglassen können - Alibikorrektur.

    q.e.d.

  • Stimmt, eure (BaWü) Zeitkorrektur ist normalerweise gar nicht im Hause?

    Genau. Normalerweise tauschen wir nach Anonymisierung via Schüler-und Schulchiffre die Klausuren mit einer anderen, uns unbekannten Schule. Dieses Mal kriegen‘s die Kollegen und Kolleginnen.😂

  • Das wäre auch meine Tendenz gewesen - inhaltlich werten mit Abzug. Ärgern tut es mich allerdings schon, ich hab mir den Mund fusselig geredet, wie was zu beschriften und benutzen ist.:rolleyes:

  • Genau deshalb ziehe ich auch in den Jahren vor dem Abi in den Klausuren immer Punkte ab, wenn ich mich über Dinge ärgere, die die Schüler im Abi nicht machen sollen.

    Ich kenne viele Kollegen, die sich ärgern, dann aber zu gutmütig sind, um Punktabzug zu geben.

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