Hallo zusammen,
im Herbst erwarten wir unser erstes Kind und ich versuche mich gerade durch die gesamten Vorschriften, Rechte und Formulare zu kämpfen. Dabei ergeben sich doch ein paar Fragezeichen. Hier gibt es doch bestimmt einige kompetente Leute, die mir weiterhelfen können. Ich sprach bereits mit einer Freundin (ebenfalls Beamtin), doch bei ihr ist die Elternzeit schön länger her und sie war sich in manchen Sachen unsicher.
Mein Wissen: Das Elterngeld beträgt 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens des letzten Jahres. Laut meiner Rechnung lande ich dann mit A13 und einer Vollzeitstelle automatisch im Höchstbetrag und erhalte ein Jahr lang 1800€. Meine Freundin erwähnte, dass das bei Beamten jedoch anders berechnet würde und hier noch eine Pauschale vom Nettoeinkommen abgezogen wird.
Frage: Stimmt es, dass das Elterngeld bei Beamten anders berechnet wird?
Mein Wissen: Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, also 8 Wochen nach dem Geburtstermin. Nun nehme ich einfach mal an, mein Kind wird am 1.10.2020 geboren. Laut meines Wissens erhalte ich im Mutterschutz noch mein volles Gehalt, also im Oktober und November.
Frage: Würde meine einjährige Bezugszeit für den Höchstsatz des Elterngeldes am 1.12.2021 enden?
Mein Wissen: Ich kann die Elternzeit verlängern. Angenommen ich nehme für ein Jahr Elternzeit, dann kann ich bei der Dienststelle noch einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen.
Frage: Stimmt das?
Mein Wissen: Mein Mann und ich haben insgesamt Anspruch auf 14 Monate bezahlte Elternzeit. Die Standardaufteilung sind hier 12 Monate Frau/2 Monate Mann.
Frage(n): Müssen die Monate gleichzeitig genommen werden? Oder kann mein Mann z.B. im Anschluss an meine Elternzeit einen Monat bezahlt nehmen? Bezahlt heißt, in dieser Zeit bekommen beide die 67% des Nettoeinkommens, richtig? Kann die Zeit auch so verteilt werden, dass ich z.B. 8 Monate nehme und mein Partner 4 Monate?
Frage allgemein: Muss ich mich bei der Rückkehr an das SJ oder Halbjahr halten?
Dass das für den Stundenplan einfacher ist, ist mir bewusst, doch muss ich mich daran halten? Einerseits finde ich es (momentan vom Gefühl her) zu früh, bereits im August 2021 wieder anzufangen. Dann ist das Kind nicht einmal ein Jahr alt.
Ich danke euch schon einmal für eure Infos!!! Weitere Fragen werden folgen