Naja - ihr tut ja so, als hättet ihr nun irgendwas mit irgendwas belegt.
Zunächst haben wir den großen Konjunktiv "der Schulleiter könnte". Dann kommt als Bedingung für den Konjunktiv "verhältnismäßig im engeren Sinne". Was damit nun gemeint ist, steht im zitierten Absatz nirgendwo. Ganz abgesehen davon, dass sich Dreiviertel des Textes damit beschäftigt, dass ein Mundschutz offensichtlich nicht das Gelbe vom Ei sein könnte.
Und da sind wir wieder am Anfang, denn auf welcher Grundlage legt welcher Schulleiter welche Form von Verhältnismäßigkeit für seine Entscheidung fest ?
Und wenn es hier um Rechtmäßigkeit geht: ab wann habe ich als Lehrer, Eltern, Schüler die Möglichkeit, die angewendete Verhältnismäßigkeit in Frage zu stellen ?
Die Handlungsempfehlungen sind so vage formuliert, dass die Umsetzung im konkreten Fall von der Meinung und Einstellung des Schulleiters abhängt. Und der entscheidet unter Umständen auf Basis seiner eigenen Erkenntnisse und Vorstellungen, die nicht immer auf Fakten und Recherche basieren werden.