Hallo,
wenn es gesetzlich keine Regelung zum Tragen eines Mundschutzes innerhalb einer Schule gibt und die Schulleitung die entsprechenden Regelungen festlegt (z.B. Mundschutzpflicht für alle Schüler - auch Erstklässler - und Lehrer außerhalb des Klassenzimmers), handelt es sich dann für die Mitarbeiter dieser Schule um eine verpflichtende Dienstanweisung, die umzusetzen ist ?
Grüße,
Hannes