Mundschutzpflicht = Dienstanweisung ?

  • Hallo,


    wenn es gesetzlich keine Regelung zum Tragen eines Mundschutzes innerhalb einer Schule gibt und die Schulleitung die entsprechenden Regelungen festlegt (z.B. Mundschutzpflicht für alle Schüler - auch Erstklässler - und Lehrer außerhalb des Klassenzimmers), handelt es sich dann für die Mitarbeiter dieser Schule um eine verpflichtende Dienstanweisung, die umzusetzen ist ?


    Grüße,


    Hannes

  • Das dürfte ebenso wie die Hausordnung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Ausgestaltungsspielraum der Schule liegen.


    Solange dem nicht ein Gesetz (oder eine höherrangigen Verordnung o.Ä.) entgegensteht, das eine Maskenpflicht verbietet - es gibt ja meines wissens nur solche, die Masken nicht generell vorschreiben - ist die Anordnung m.E. in Ordnung.

  • Gute Frage, bei uns wurde die Pflicht behördlicherseits gelockert, bevor jemand Prüfungen anfechten kann. Wenn du gar nichts Schriftliches von oben hast würde ich mich erst mal dran halten aber gleichzeitig bei der Schulbehörde nachfragen. Ob die Hausordnung in sowas eingreifen darf halte ich zumindest für fraglich.

  • Hallo,


    (z.B. Mundschutzpflicht für alle Schüler - auch Erstklässler - und Lehrer außerhalb des Klassenzimmers),

    Achso, alle nur außerhalb des Klassenzimmers? Das dürfte sogar bundesweit aktuell die Regel sein. Und das halte ich auch für zumutbar.

  • Das dürfte ebenso wie die Hausordnung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Ausgestaltungsspielraum der Schule liegen.


    Solange dem nicht ein Gesetz (oder eine höherrangigen Verordnung o.Ä.) entgegensteht, das eine Maskenpflicht verbietet - es gibt ja meines wissens nur solche, die Masken nicht generell vorschreiben - ist die Anordnung m.E. in Ordnung.


    Der erste Satz ist aber sehr vage. Dürfte eine Schule/Schulleitung dann im Rahmen ihrer Hausordnung auch verlagen, dass männliche Lehrer in Röcken zur Schule kommen oder weibliche nur mit Kurzhaarfrisur oder im Sommer bitte niemand mit Sandaletten? Ich meine, beschließen/fordern/wünschen kann man ja viel, aber ob man sich "rechtskräftig daran halten muss", ist schon wieder eine andere Frage.


    Ich denke auch wie "samu", dass Ausgestaltungsspielraum und Hausordnung nicht alles rechtfertigen können, aber wie weit das gehen kann, weiß ich nicht.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • also ob das "zumutbar" ist, entscheidet im Zweifelsfall ein Arzt im Einzelfall, aber ganz bestimmt nicht irgendwer pauschal.

    Pauschal erst mal "nein". Weder zulässig, noch generell zumutbar.

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  • Mit den Öffentlichen zu fahren und Einkaufen geht im Moment auch nur mit Mundschutz. Ob das jemand kontrolliert und ahndet weiß ich nicht, ich finde es aber nicht zielführend, ausgerechnet das anzufechten, da hab ich weiß Gott andere Sorgen. Allerdings fände ich es unangemessen, wenn mein Kind in der ersten Klasse von 8-15 Uhr Maske tragen sollte. Da würde ich schon nachhaken oder das Kind zu Hause lassen. Aber vom Klassenzimmer bis zum Klo mit Maske finde ich persönlich zumutbar.

  • Wenn ich - ohne die genaueren Umstände und die sicher stattgefundenen freundlichen Nachfragen bei der Schulleitung zu kennen - von einer Mundschutzpflicht auf den Schulfluren höre, vermute ich mal, dass die baulichen Gegebenheiten der Schule und auch der beste Zeitplan nicht ausreichen, die Abstandsregeln auf den Fluren vollumfänglich zu gewährleisten. Dann macht diese Regel Sinn und ist verglichen mit möglichen Folgen, wie z.B. Erkrankungen oder Schulschließung, nur eine sehr geringfügige Unbequemlichkeit.

    Sollte das kurze Tragen der Maske nicht zumutbar sein, kann das eigentlich nur medizinische Gründe haben und so jemand sollte eventuell von der Präsenzpflicht befreit werden.

  • Hallo Miteinander,
    für BW ist diese Frage in den FAQs des Kultusministeriums beantwortet:


    Kann die Schulleitung eine Maskenpflicht an der Schule erlassen und durchsetzen?    
    Nein, denn die Schulleitung kann zwar eine Hausordnung für die Schule aufstellen, darf aber darin keine gesetzlich höherrangigen Bestimmungen verändern, die durch Verordnung des Landes (Corona-VO) festgelegt wurden.


    Ich denke, die Antwort bezieht sich auf eine generelle Maskenpflicht in der Schule. In Fällen, in denen die Mindestabstände etc. kaum eingehalten werden können (z.B. auf dem Gang), muss die SL sehr wohl auf Maskentragen bestehen.

  • Auch auf der Homepage der niedersächsischen Landesregierung steht, dass eine Schule niemanden zum Tragen eines MNS verpflichten kann. Ich interpretiere es so, dass die Schulleitung dann in keinem Fall (auch nicht bei engen Gängen) - wie hugoles_AL meint - darauf bestehen kann.

    Aussage auf niedersachsen.de:

    Können Schulen eigenverantwortlich eine „Maskenpflicht“ anordnen?

    Nein. Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen.

    (Quelle: https://www.niedersachsen.de/C…tellte-fragen-187161.html)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Auch auf der Homepage der niedersächsischen Landesregierung steht, dass eine Schule niemanden zum Tragen eines MNS verpflichten kann. Ich interpretiere es so, dass die Schulleitung dann in keinem Fall (auch nicht bei engen Gängen) - wie hugoles_AL meint - darauf bestehen kann.

    Aussage auf niedersachsen.de:

    Können Schulen eigenverantwortlich eine „Maskenpflicht“ anordnen?

    Nein. Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen.

    (Quelle: https://www.niedersachsen.de/C…tellte-fragen-187161.html)

    Wobei sich das ja dadurch umgehen lässt, dass die Schule eben nicht eigenverantwortlich, anordnet, sondenr nach Rücksprache mit dem Geusndheitsamt und entsprechenden Vorgaben zum Infektionsschutz, die sonst vielleicht wegen zu enger Flure etc. nicht eingehalten werden könnten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Du meldest dich neu in einem Forum an um eine Frage zu stellen, deren Antwort du schon kennst?

    Nö - meine Frage lautete ja, inwiefern es sich beim Tragen eines Mundschutzes innerhalb der Schule um eine Dienstanweisung handelt, an die man sich (als Lehrer) verpflichtend halten muss. Und da kenne ich die Antwort nicht drauf.

    Es bringt mich auch nicht weiter, wenn jemand meint, das wäre doch zumutbar - im Anbetracht des lauernden Todes. Da halte ich dann dagegen, dass die aktuellen Zahlen (für Sachsen) rund 400 Infizierte im 4 Millionen Bundesland ausweisen, was rein rechnerisch einen Infizierten pro 10.000 Einwohner bedeutet.

    Persönlich halte ich nichts davon, dazu genötigt zu werden, Grundschüler im Freien auf dem Hof nur noch mit Maske (sowohl Schüler als auch Lehrer) in Empfang nehmen zu dürfen. Ich schätze das Risiko einer Infektion mit schweren Krankheitsverläufen im Schulumfeld tatsächlich als so gering ein, dass ich der Meinung bin, die psychischen und auch gesundheitlichen Nachteile einer Maske im Grundschulalter wiegen schwerer.

    Aber um meine persönliche Meinung geht es gar nicht, sondern ganz simpel darum, ob die Meinung der anderen (in diesem Fall der Schulleitung) durch das Recht abgesichert ist.

    • Offizieller Beitrag

    Auf meine Frage nach deinem Bundesland hast du zwar noch nicht geantwortet - da du hier die Zahlen von Sachsen zitierst, nehme ich mal an, dass du aus Sachsen kommst.


    In den "Handlungsempfehlungen für die Praxis in  den Grundschulen ..." steht:

    Zitat
    2. Mund-Nasen-Bedeckungen (MSB) Im Allgemeinen könnte ein Schulleiter das Tragen einer Maske während des Schulbesuchs im Rahmen des Hausrechts anordnen, wenn der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt ist, d. h. die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen (verhältnismäßig im engeren Sinn) ist.
    Für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im pädagogischen Alltag sollte im Rahmen einer Gesamtabwägung insbesondere die Bedeutung der nonverbalen Kommunikation betrachtet werden.
    Das dauernde Tragen einer Maske während des Schulbesuchs ist körperlich einschränkend, so dass die Schulleiter auf verpflichtende Anordnungen verzichten sollten. Den Schülern sollte das Tragen der Maske freigestellt bleiben.
    Aufgrund der Schulpflicht ist es nicht möglich, einen Schüler, der keine Maske trägt, wirksam vom Unterricht auszuschließen. Im ÖPNV bzw. im Schulbus müssen die Kinder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es ist ratsam, im Kontakt zu anderen Erwachsenen (Kollegen, Eltern, Externe …) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.



    Zu deiner Frage: Ja, der Schulleiter kann es anordnen, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. (Um einmal NRW als Vergleich zu nehmen: wenn man den Mindestabstand nicht einhalten kann, ist eine Maske zu tragen.)


    kl. gr. frosch


    P.S.: Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf - ich habe nach den Begriffen "Sachsen Schule Mundschutz" gegoogelt. Der erste Treffer war die entsprechende Handreichung.

  • P.S.: Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf - ich habe nach den Begriffen "Sachsen Schule Mundschutz" gegoogelt. Der erste Treffer war die entsprechende Handreichung.

    Es steht im Schulportal, es gab Lehrer-, Eltern- und Schulleiterbriefe die vielfach verschickt wurden und man hätte sogar freundlich hier fragen können. Aber das ist vielleicht einfach nur der berühmte mitteldeutsche Charme und die Frage WAR freundlich:verliebt:

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