Mundschutzpflicht = Dienstanweisung ?

  • Naja - ihr tut ja so, als hättet ihr nun irgendwas mit irgendwas belegt.

    Zunächst haben wir den großen Konjunktiv "der Schulleiter könnte". Dann kommt als Bedingung für den Konjunktiv "verhältnismäßig im engeren Sinne". Was damit nun gemeint ist, steht im zitierten Absatz nirgendwo. Ganz abgesehen davon, dass sich Dreiviertel des Textes damit beschäftigt, dass ein Mundschutz offensichtlich nicht das Gelbe vom Ei sein könnte.

    Und da sind wir wieder am Anfang, denn auf welcher Grundlage legt welcher Schulleiter welche Form von Verhältnismäßigkeit für seine Entscheidung fest ?


    Und wenn es hier um Rechtmäßigkeit geht: ab wann habe ich als Lehrer, Eltern, Schüler die Möglichkeit, die angewendete Verhältnismäßigkeit in Frage zu stellen ?


    Die Handlungsempfehlungen sind so vage formuliert, dass die Umsetzung im konkreten Fall von der Meinung und Einstellung des Schulleiters abhängt. Und der entscheidet unter Umständen auf Basis seiner eigenen Erkenntnisse und Vorstellungen, die nicht immer auf Fakten und Recherche basieren werden.

  • Zunächst haben wir den großen Konjunktiv "der Schulleiter könnte". Dann kommt als Bedingung für den Konjunktiv "verhältnismäßig im engeren Sinne".

    Wenn du alle sich widersprechenden Anweisungen der letzten 8 Wochen gelesen hast wirst du bemerkt haben, dass das das Ziel ist: alles so ungenau zu formulieren, dass niemand irgendwas einklagen kann. Dein Schulleiter kann dich nicht zwingen, es gibt keine Gesetzesgrundlage für das Tragen von Masken in Schulen. Im Sinne des Hausfriedens und der Rücksichtnahme auf Risikogruppen, denen es wichtig ist, diesen letzten Schutz zu haben würde ich aus menschlicher Perspektive empfehlen, das Ding da überzustreifen, wo es der Chef für gut befindet. Im Sinne des Rechthabenwollens würde ich sagen: stapfe demonstrativ ohne durchs Haus und lass' es drauf ankommen, die GEW hat eine gute Rechtsberatung.

  • Aber er entscheidet. Und er darf entscheiden. Und das war deine Frage. Oder nicht?

    Die Tatsache, dass jemand entscheiden darf, sagt noch nichts darüber aus, ob die getroffene Entscheidung in der jeweiligen Situation auch richtig und rechtens ist.

    Mir ging es bei meiner Frage nicht darum, ob jemand entscheiden darf, sondern darum, ob diese Entscheidung zugleich eine rechtsverbindliche Dienstanweisung ist.

  • Im Sinne des Hausfriedens und der Rücksichtnahme auf Risikogruppen, denen es wichtig ist, diesen letzten Schutz zu haben würde ich aus menschlicher Perspektive empfehlen, das Ding da überzustreifen, wo es der Chef für gut befindet.

    Das ist für mich persönlich tatsächlich das große Plus an so einer "Forenarbeit". Man bekommt so ein wenig mit, wie Leute ticken, wie sie argumentieren und dann natürlich auch - übertragen auf Leute in den entsprechenden Positionen - zu ihren Entscheidungen kommen.


    Deine Beschreibung geht von einer Situation aus, die nichts mit der Realität zu tun haben muss. Wer sollte zum Beispiel im konkreten Fall die Risikogruppe sein, die den Mundschutz als letzten Schutz ansieht und sich das Tragen desselbigen durch alle anderen wünscht ? Ich kann nur so viel schreiben, als dass ich im Fall meiner Schule nichts davon weiß, dass diese Risikogruppe an irgendjemanden herangetreten wäre, um das zu fordern ? Umgekehrt würde ich ältere Kollegen eher dieser Gruppe zuordnen, von denen aber nicht die Bitte um ihren eigenen Schutz durch das Tragen von Mundschutzen kam. Dann bleiben nur noch die Alten und Vorerkrankten, die möglicherweise irgendwo zu Hause bei den Familien der Kinder sitzen. Und da wäre interessant zu wissen, wer sich hinstellt und sagt: "Ich habe eine Oma, die möchten wir alle zwei Wochen besuchen und weil sie Angst davor hat, sie könne sich mit Corona infizieren, hätte ich gerne, dass alle Kinder und Mitarbeiter in der Schule einen Mundschutz tragen." Ich kann nicht einschätzen, ob es das so in der Art häufiger gibt.


    Und was den "Hausfrieden" angeht: bedeutet Hausfrieden in diesem Zusammenhang, dass der Direktor etwas beschließt, das alle anderen umzusetzen haben und wenn sich Bedenken mehren und Stimmen laut werden, die die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieses Beschlusses anzweifeln, all diese Stimmen daran Schuld sind, dass es keinen Hausfrieden gibt ?


    Kann nicht umgekehrt situationsabhängig genau so ein Beschluss zur Störung des Hausfriedens beitragen ? Weil er über die Köpfe einer großen Mehrheit hinweg festgelegt wurde und eine große Mehrheit sich diesem allenfalls widerwillig beugt, was wiederum das Arbeitsklima negativ beeinflusst. Der Beschluss vielleicht nicht als sinnstiftende, durchdachte Sicherheitsmaßnahme wahrgenommen werden kann, sondern als hilf- und planlose Anweisung, die schon irgendjemandem nutzen wird ohne Diskussionen zugelassen zu haben, die möglicherweise sinnvollere Maßnahmen bereitgestellt hätten ?


    Im Prinzip ist es mühselig, weil sich von Anfang an alles (begonnen bei der persönlichen Einzelmeinung, über politische Entscheidungen bis hin zum Gerichtsurteil") um den Begriff "Verhältnismäßigkeit" und seiner individuellen Auslegung dreht.

    Allerdings muss man an dieser Stelle festhalten, dass wir nicht über freiheitliche Möglichkeiten diskutieren, sondern über bereits gesetzte Dinge.

    Und mir ist die Position klar: wenn ich den Mundschutz als nebenwirkungsfreie, effektive Harmlosigkeit betrachte, die wirklich jedem zumutbar ist, weil sie niemandem und nichts schadet, und man somit praktisch durch einen Hauch von Nichts Menschenleben retten kann, dann kann ich nicht mal ansatzweise verstehen, wieso sich ein paar durchgeknallte Spinner, die nur auf Krawall gebürstet sind und keinen Funken sozialen Anstand und Mitgefühl im Leib haben, gegen sowas aussprechen.


    Es ist nicht schwer zu verstehen, wieso manche "Diskussionen" und Dinge so sind wie sie nun mal sind. Wirklich nicht.

  • Wenn die Schulleitung etwas im Rahmen des Gesetzes entscheiden darf, dann ist diese Entscheidung natürlich erstmal verbindlich.

    Das scheint mir eine persönliche Meinung und Einschätzung zu sein, und ergibt nur dann wirklich Sinn, wenn ich meinen Vorgesetzten entweder als unfehlbaren Menschen ansehe (bzw. seine Meinung und Einschätzung teile), oder als jemanden, dessen Anweisungen ich 1:1 umzusetzen habe und sollte sich diese hinterher als falsch herausstellen, mich ja keine Schuld trifft, weil er es mir angewiesen hat.


    Nein, ich glaube nicht, dass das nur so funktionieren muss.

  • Lieber HannesBender, du fragst hier sinngemäß: "Sind Anweisungen meiner Schulleitung verbindlich?"

    Was willst du hören?

    Nein, sind sie natürlich nicht, wir machen doch alle jeden Tag sowieso was wir wollen?

    Ja, klar, das weiß doch jeder, gibt genug Gesetze dazu, außer natürlich es geht um das Tragen von Mundschutz, Röcken oder Rasierwasser, da gibt es ein Gesetz, das höchstgenau sagt, dass genau dann Schulleitungsanweisungen nicht gelten.


    Der kleine grüne Frosch hat dir die Vorgaben doch schon netterweise herausgesucht. Was benötigst du noch? Hilfen zur Remonstration?

  • als dass ich im Fall meiner Schule nichts davon weiß, dass diese Risikogruppe an irgendjemanden herangetreten wäre, um das zu fordern ?

    Wenn du dich in deinem Kollegium genauso asozial verhältst wie hier ist das kein Wunder. Zudem muss dich auch keiner über seine Wünsche informieren, weil der zuständige Chef bereits eine Entscheidung getroffen hat.


    Dann bleiben nur noch die Alten und Vorerkrankten, die möglicherweise irgendwo zu Hause bei den Familien der Kinder sitzen.

    Womit du bewiesen hättest, dass du in keinem sächsischen Kollegium arbeitest, weil wir alle letzte Woche in der Schule arbeiten mussten.


    Direktor

    Hier sagt man übrigens Schulleiter.


    Und mir ist die Position klar: wenn ich den Mundschutz als nebenwirkungsfreie, effektive Harmlosigkeit betrachte, die wirklich jedem zumutbar ist, weil sie niemandem und nichts schadet, und man somit praktisch durch einen Hauch von Nichts Menschenleben retten kann, dann kann ich nicht mal ansatzweise verstehen, wieso sich ein paar durchgeknallte Spinner, die nur auf Krawall gebürstet sind und keinen Funken sozialen Anstand und Mitgefühl im Leib haben, gegen sowas aussprechen.

    Danke für die Zusammenfassung:top:

  • Hallo,


    ich habe jetzt die anderen Beiträge nicht gelesen und kann nur für BaWü antworten. In BaWü gilt laut Corona-VO Maskenpflicht nur für den ÖPNV und im Einzelhandel. Ansonsten nicht. Daher kann die SL das auch nicht vorschreiben.


    Lg,

    MrsPace

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