Die Tatsache, dass die Landesregierung es bewußt offen lässt zeigt schon, dass sie sich nicht aus dem Fenster lehnt oder gelehnt hat, zu definieren, was im privaten Umfeld erlaubt ist.
Wieso kann in diesem Fall eigentlich eine Landesregierung das festlegen? Ich meine mich zu erinnern, dass auch mit Demonstrationen im öffentlichen Raum lokal unterschiedlich umgegangen wird? Müsste das nicht bundesweit einheitlich sein, weil da die Basis der Entscheidung das GG ist?