Vorgehen bei Verdachtsfällen an den Schulen

  • Mich würde interessieren, wie bei Euch an der Schule das Prozedere bei Verdachtsfällen ist, falls es dazu überhaupt Regelungen gibt.


    Bei uns soll es so laufen (wohl laut Gesundheitsamt):

    Schüler, die Fieber/ Husten etc. haben, werden isoliert und müssen abgeholt werden. Sie dürfen nur mit negativem Testergebnis wieder zur Schule kommen.

    Die Mitschüler sollen aber weiterhin zum Unterricht kommen, wir dürfen nicht mal deren Eltern über den Verdachtsfall informieren.

    Nur, wenn ein positives Testergebnis vorliegt, werden die Mitschüler in Quarantäne geschickt.


    Finde nur ich das Vorgehen bedenklich?

    Unsere SuS (FöS kmE und gE) halten die Abstands- und Hygieneregeln nicht ein. Wenn ein Kind erkrankt ist und Mitschüler infiziert hat, geben sie das Virus ja fröhlich weiter, bis bei Kind 1 nach einigen Tagen das Testergebnis vorliegt. Immer vorausgesetzt, die Eltern finden überhaupt einen Arzt, der das Kind testet.


    Wir haben viele SuS aus Risikogruppen. Als Mutter würde ich zumindest informiert werden wollen, wenn in der Lerngruppe ein Verdachtsfall aufgetreten ist.

    Eigentlich bin ich der Meinung, dass alle Kontaktpersonen zuhause bleiben sollten, bis das Ergebnis da ist.

  • Ich halte das auch für unmöglich. Das ist mal wieder typisch Lehrerberuf. Möglichst allen Stundenausfall minimieren, möglichst kein Aufsehen erregen.

    Die Gesundheit ist mal wieder nachranging.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW kam Ende letzter Woche eine Handreichung. Ich habe sie aber (gebe ich zu) bisher nicht näher studiert. Mache ich in den nächsten Tagen noch.


    Kl.gr.Frosch

  • In der FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen (https://www.km.bayern.de/allge…b-an-bayerns-schulen.html) steht


    "Bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist stets die Schulleitung zu informieren, die den Sachverhalt umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt meldet. Dieses trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern), die von den Schulleitungen umzusetzen sind."


    -> Der Ball ist beim Gesundheitsamt, _wenn_ der Fall "Auftreten von Symptomen" eintritt.

    Ich würde mich hier nicht auf ein "vorher abgesprochenes Verfahren" einlassen. Wenn der Fall Eintritt, soll jemand vom G-Amt den Kopf dafür hinhalten.

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