Wie krankmelden? Telefon, Fax, Mail

  • Das ist datenschutzrechtlich bedenklich. Die Vertretungsplaner müssen nur wissen, ob jemand nicht da ist, nicht, dass er krank ist.

    Nochmal kurz eine Nachfrage: wenn die Lehrkräfte an meiner Schule - so wie von Einigen oben geschildert - sich im Sekretariat krankmelden würden, wäre das doch auch datenschutzrechtlich bedenklich, oder nicht?

    Prinzipiell müsste ich ja nur meinen Dienstvorgesetzten, sprich: meinen Schulleiter, morgens darüber informieren, wenn ich aus Krankheitsgründen nicht zur Schule kommen kann und wie lange voraussichtlich ich krank sein werde. Das interessiert meinen SL aber herzlich wenig, weil er nicht für die Vertretungsplanung zuständig ist (er kann die Krankmeldungen aus einem Kollegium von über 130 KuK ja kaum morgens an die Vertretungsplaner*innen von fünf Abteilungen weitergeben).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns geht das jetzt über die App Edupage, also über Handy. Dies gilt dann auch für die Info bezüglich der Vertretung. Gilt für Lehrer und auch Schüler. Damit ist die eine Telefonnummer im Sekretariat entlastet. Ob das Datenschutzmässig zulässig ist, weiß ich nicht.

  • Bei uns geht das jetzt über die App Edupage, also über Handy. Dies gilt dann auch für die Info bezüglich der Vertretung. Gilt für Lehrer und auch Schüler. Damit ist die eine Telefonnummer im Sekretariat entlastet. Ob das Datenschutzmässig zulässig ist, weiß ich nicht.

    Bei uns auch.


    Warum sollte es nicht datenschutzmäßig korrekt sein? Edupage ist es und es kann bei uns nur von SL und Vertretungsplaner gelesen werden.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Auch wieder interessant zu diesem Thema: TV-L Kollegen ist krank von Montag - Heute (Mittwoch), kommt morgen wieder.

    Schulleitung verlangt Attest!


    Nicht rechtens

    Sie darf es verlangen. (Z.B weil Kollege öfter kurz fehlt oder ein Verdacht aufgekommen ist.)

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  • Solltest du mir nicht lieber eine schicken wo steht, dass man einfach von der Norm abweichen kann? Die Schulleitung kann ja nicht am Dienstag sagen: übrigens wenn du morgen den dritten Tag fehlt, will ich ein Attest😂

    Aber dennoch, hier steht was dazu

    Da gehts um Beamte, nicht um Angestellte.

  • Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.


    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.


    Warte noch auf deine Quellen, aber du hast mal wieder nur heisse Luft

  • Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.

    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.

    Bei Angestellten kann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangt werden. Du behauptest, dass das generell unzulässig ist. Dafür möchte ich nachwievor eine Quelle.


    Ob die Kurzfristigkeit in Ordnung ist bzw. wann der Arbeitgeber dieses Verlangen anzeigen muss, ist eine andere Frage.


    Edit: Jetzt erst den Bildanhang gesehen. Da steht sogar explizit drin, dass der Arbeitgeber die AU bereits ab dem ersten Tag verlangen darf und das nicht nal begründen muss.

  • Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.


    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.


    Warte noch auf deine Quellen, aber du hast mal wieder nur heisse Luft

    Ich dachte es geht um ein Attest, welches verlangt wurde vom AG. Oder möchte dieser lediglich eine AU haben?


    Nachdem ein Attest deutlich mehr Informationen preisgibt als eine reine AU könnte ich es nachvollziehen, dass man es empörend findet ein solches Attest plötzlich vorlegen zu müssen, ohne, dass ein Gespräch stattgefunden hat, in dem Gründe genannt wurden, ohne dass es vielleicht auch eine "Vorwarnstufe" gegeben hat, mit der AU-Pflicht ab Tag 1 einer Krankmeldung (ebenfalls in einem Gespräch begründet natürlich).

    Ich würde auch bei einer AU-Pflicht ab Tag 1 zumindest ein Gespräch erwarten, in dem mir die Gründe für diese Veränderung dargelegt werden. Schließlich kann sich dahinter entweder mangelndes Vertrauen ausdrücken, dass man es nicht ausnutzen würde erst ab Tag 4 einer Erkrankung eine AU vorlegen zu müssen oder möglicherweise auch eine Form von Fürsorge der SL (weil höheren Stellen gegenüber so nachgewiesen werden kann, dass Lehrkraft X zwar tatsächlich etwas häufiger gefehlt hat, aber eben niemals dabei Freiheiten und Vertrauen des AG missbräuchlich ausgenutzt hat, da immer AUs vorlagen / oder weil dahinter die Sorge steht, die Lehrkraft lasse sich nicht die erforderliche Selbstfürsorge zukommen und benötige mehr ärztliche Unterstützung).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der einzige Unterschied ist Arbeitstage ungleich Kalendertage.


    Du sagst also, dass man einfach spontan ohne Vorwarnung verlangen kann, ein Attest am dritten Tag vorzulegen, auch wenn TV- L/ TV-ÖD was anderes sagt? Man muss es erst wenn man LÄNGER als drei Tage fehlt.


    Warte noch auf deine Quellen, aber du hast mal wieder nur heisse Luft

    Steht in der von dir verlinkten Bildquelle nicht drin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung auch früher verlangen kann und keine Bergründung dafür notwendig ist?

  • Steht in der von dir verlinkten Bildquelle nicht drin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung auch früher verlangen kann und keine Bergründung dafür notwendig ist?

    Im Laufe des „krank“ seins? Weil der normale Zustand ist nach wie vor, erst ab dem

    4. Tag Attest

  • Steht in der von dir verlinkten Bildquelle nicht drin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung auch früher verlangen kann und keine Bergründung dafür notwendig ist?

    Trotzdem würde ich so eine Begründung erwarten, wenn nicht alle angestellten KuK von dieser Veränderung gleichermaßen betroffen sind. Schließlich gibt es dann ja offenbar triftige Gründe für die Veränderung, die anzusprechen ein Teil der Problemlösung sein sollte. Findest du nicht?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Die Dienststelle (nicht der SL) kann eine Attest Pflicht vom ersten Tag an anordnen. Das geht aber nur für in die Zukunft gerichtete Krankheitsfälle und nicht im laufenden Krankheitsfall, denn zu einem rückwirkenden Attest ist der Arzt nicht verpflichtet. Eine Begründung ist im Arbeitsrecht prinzipiell nicht vorgesehen, jedoch ist die Dreitagesfrist (in NRW) als Regefall in der ADO festgelegt, daher ist die Dienststelle gehalten,auch zu begründen. Eine Häufung einzelner Krankheitstage reicht hier schon aus.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Trotzdem würde ich so eine Begründung erwarten, wenn nicht alle angestellten KuK von dieser Veränderung gleichermaßen betroffen sind. Schließlich gibt es dann ja offenbar triftige Gründe für die Veränderung, die anzusprechen ein Teil der Problemlösung sein sollte. Findest du nicht?

    Ja klar, sollte ein vernünftiger Schulleiter das machen, aber wir alle kennen ja auch andere Arten von Schulleitern.

  • Da gehts um Beamte, nicht um Angestellte.

    Ich lese 'Beschäftigte'.


    Steht in der von dir verlinkten Bildquelle nicht drin, dass der Arbeitgeber die Bescheinigung auch früher verlangen kann und keine Bergründung dafür notwendig ist?

    Arnale sprach vom Schulleiter. Und dass der am 3. Tag kommt und rückwirkend einen Schein sehen will, ist sicher nicht begründbar.


    Aber andere Frage: bei Angestellten (= Kassenpatienten) ist es doch jetzt sowieso anders und man muss gar nichts mehr vorlegen, dachte ich?

  • Rückwirkend geht gar nichts

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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