Das ist datenschutzrechtlich bedenklich. Die Vertretungsplaner müssen nur wissen, ob jemand nicht da ist, nicht, dass er krank ist.
Nochmal kurz eine Nachfrage: wenn die Lehrkräfte an meiner Schule - so wie von Einigen oben geschildert - sich im Sekretariat krankmelden würden, wäre das doch auch datenschutzrechtlich bedenklich, oder nicht?
Prinzipiell müsste ich ja nur meinen Dienstvorgesetzten, sprich: meinen Schulleiter, morgens darüber informieren, wenn ich aus Krankheitsgründen nicht zur Schule kommen kann und wie lange voraussichtlich ich krank sein werde. Das interessiert meinen SL aber herzlich wenig, weil er nicht für die Vertretungsplanung zuständig ist (er kann die Krankmeldungen aus einem Kollegium von über 130 KuK ja kaum morgens an die Vertretungsplaner*innen von fünf Abteilungen weitergeben).