Fehlzeit nach der Prüfung

  • Hallo,


    ich bin's nochmal! :)


    Wisst ihr, wie eine etwa vierwöchige Fehlzeit nach abgelegter Prüfung, aber noch im Rahmen des Referendariats gehandhabt wird?


    Hintergrund ist folgender: An meiner Schilddrüse ist ein großer Knoten festgestellt worden, der (auch abhängig von dem Ergebnis der Biopsie und evtl. erhöhter Tumormarker) über kurz oder lang mitsamt der Schilldrüse entfernt werden muss. Die Wahrscheinlichkeit, dass es was Schlimmes ist, liegt bei max. 5%, aber trotzdem sollte wohl bald etwas unternommen werden.


    Bis zur Prüfung Ende November kann ich das Ganze noch aufschieben, aber dann wird es evtl. langsam Zeit, so dass ich - auch in Anbetracht der Tatsache, dass ich in einem neuen Job ab dem 2. Halbjahr wohl kaum gleich vier Wochen ausfallen kann - in Betracht ziehe, die OP im Dezember (inkl. der Ferien) bzw. im Januar durchführen zu lassen.


    Bei uns kann man max. vier Wochen am Stück fehlen, ansonsten muss man verlängern. Nach der Prüfung kann mich das ja wohl nicht mehr betreffen, oder?


    Was passiert eigentlich, wenn ich durchfalle (was ich nicht hoffe!) - darf ich dann aus gesundheitlichen Gründen (s.o.)unterbrechen und z.B. zum neuen Schuljahr wieder einsetzen, um mein Verlängerungshalbjahr inkl. Prüfung dann durchzuziehen?


    Im Voraus herzlichen Dank!


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

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