Obas Vertrag widerrufen

  • Ich wünsche mir so sehr, dass man in NRW irgendwann die Kombi Reli + Praktische Philosophie verbietet (wie zum Beispiel in Bayern oder glaube ich auch BaWü).
    Es klingt ein bisschen so, als hättest du Theologie studiert und praktische Philosophie auch daraus ableiten würdest...
    ÜL-C für Sport reicht sicher nicht.

    Du könntest die PE machen, aber du dürftest erst in die OBAS, wenn du ein zweites Fach hast. Diejenigen, die PE-OBAS nahtlos machen, sind Menschen, die keine 2 Jahre Berufserfahrung haben. Wenn man sie hat und die 2 Fächer, klappt es sofort mit OBAS.

    chilipaprika, warum sollte es verboten werden. Ich habe Theologie studiert und Philosophie als zweites Fach. Es klingt so, als wärest du atheistisch geprägt und kannst religiösen Themen nicht viel abgewinnen. Is doch ok, leben und leben lassen, sag ich nur. Und bezüglich ÜL-C für Sport wurde das während eines Bewerbungsgesprächs im Kontext des OBAS-Verfahrens thematisiert und vorgeschlagen. Beste Grüße

  • Das zweite Fach wäre Praktische Philsophie, das war mein Zweitfach in meinem Master-of-Arts-Studium.

    :gruss:

    • Offizieller Beitrag

    chilipaprika, warum sollte es verboten werden. Ich habe Theologie studiert und Philosophie als zweites Fach. Es klingt so, als wärest du atheistisch geprägt und kannst religiösen Themen nicht viel abgewinnen. Is doch ok, leben und leben lassen, sag ich nur. Und bezüglich ÜL-C für Sport wurde das während eines Bewerbungsgesprächs im Kontext des OBAS-Verfahrens thematisiert und vorgeschlagen. Beste Grüße

    Hallo!
    nein, ich bin nicht atheistisch, aber es tut hier nichts zur Sache.
    Ich finde, es gibt bestimmte Fächer, die sich ausschliessen. evangelische Religion und katholische Religion können nicht vomselben Lehrer unterrichtet werden. Reli und PP meiner Meinung nach auch nicht.
    Mit Philosophie in der Oberstufe sehe ich das durchaus anders, es ist ja auch kein Ersatzfach mehr, da habe ich noch keine abschliessende Meinung.

    und dass ein ÜL-C mit 120 Unterrichtsstunden Ausbildungszeit für ein zweites Fach reicht... Bewerbungsgespräch seitens der Schule? oder eine reale offizielle Seite? Mit meinem ÜL-C darf ich nicht mal eine Vertretungsstunde in der Turnhalle übernehmen oder eine Sport-AG anbieten (wobei das widerum sicher eine Schulsache ist)...
    Aber das Schlimme: ich will es dir gerne glauben, dass es am Ende sogar stimmt und klappt. Aber sorry, es ist wirklich der Nachweis, dass etwas nicht stimmt. Weil: bei aller Liebe hat es wirklich nichts mit fachlicher Qualifikation zu tun. (und wie gesagt: ich hab einen ÜL-C, könnte mir durchaus einiges vorstellen, aber niemals, dass ich vollwertigen Sportunterricht mache)

  • evangelische Religion und katholische Religion können nicht vomselben Lehrer unterrichtet werden. Reli und PP meiner Meinung nach auch nicht.

    Im ersten Fall dürfte es an der Zusimmnung außerschulischer Entscheider scheitern. Das ist der Preis für den Luxus, Fächer zu unterhalten, die nicht vollständig vom Staat kontrolliert werden. Was inhaltlich dagegen spreche, sehe ich nicht. Im zweiten Fall sowieso nicht. Könntest du mal ausführen, was für sich dagegen spricht?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    PP ist das "Ersatzfach" für Religion, irgendwie ist es für mich absolut illogisch, dass Herr Meyer in der einen Stufe evangelische Religion unterrichtet, in der anderen Praktische Philosophie.
    und es ist nicht dasselbe wie Deutsch / Bio oder Reli / Bio.
    Ich habe auch keine rechtliche Unterstützung für meine Meinung, ich habe nur gesagt, ich wünsche mir, dass es so wäre. Es gibt nunmal Bundesländer, wo es schon so ist, und ich _finde_ es auch besser so.

    aus schulplanerischer Sicht ist es wahrscheinlich genauso doof wie "nur Reli", weil PP vermutlich parallel zu Reli liegt. Die wenigsten Schulen leisten sich konfessionsgebundene Klassen ... (oder der PP-Unterricht ist so klein, dass er immer nach dem normalen Unterricht liegt, um vor dessen Anwahl abzuschrecken ...).

  • Hatte ursprünglich eine Zusage und einen Vertrag bekommen für das Fach Ev. Religion an einer Gesamtschule.

    Wer hat denn die Zusage erteilt? Wurde dabei explizit "OBAS" als Vertrgasbestandteil genannt? Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gebe aber zu bedenkenm, dass es um zwei Sachen geht. Das eine wäre ein Arbeitsvertrag, da könntest du dich womöglich auf die Zusage berufen. OBAS ist ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, für das du nunmla zwei Fächer brauchst. Das Arbeitsverhältnis kann aber auch ohne begründet werden. Ich bin mir nicht sicher, ob man sich aufgrunde eines mündlichen "Wir nehmen Sie." eines Schulleiters in OBAS 'reinklagen kann. Da müsstest du dich gezielt beraten lassen. Das ist so'n Ding zwischen Arbeits- und Verwaltungsrecht.


    Hast du schon mit der Schule gesprochen, wie die sich das eigentlich vorstellen?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • ich habe nur gesagt, ich wünsche mir, dass es so wäre. Es gibt nunmal Bundesländer, wo es schon so ist, und ich _finde_ es auch besser so.

    Okay, ich dachte, es gebe einen Grund für diese "Sichtweise". Wenn es nur so ein Gefühl ist, hat es sich erübrigt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • PP ist das "Ersatzfach" für Religion, irgendwie ist es für mich absolut illogisch, dass Herr Meyer in der einen Stufe evangelische Religion unterrichtet, in der anderen Praktische Philosophie.
    und es ist nicht dasselbe wie Deutsch / Bio oder Reli / Bio.
    Ich habe auch keine rechtliche Unterstützung für meine Meinung, ich habe nur gesagt, ich wünsche mir, dass es so wäre. Es gibt nunmal Bundesländer, wo es schon so ist, und ich _finde_ es auch besser so.

    aus schulplanerischer Sicht ist es wahrscheinlich genauso doof wie "nur Reli", weil PP vermutlich parallel zu Reli liegt. Die wenigsten Schulen leisten sich konfessionsgebundene Klassen ... (oder der PP-Unterricht ist so klein, dass er immer nach dem normalen Unterricht liegt, um vor dessen Anwahl abzuschrecken ...).

    Naja, ob sich das ausschließen muss, ist halt die Frage, es gibt bedeutende Philosophen, die haben Theologie studiert, z.B. Hegel und noch viele weitere, die sich mit beiden Fächern befasst haben. Thematisch gibt es bezüglich der Fragen, mit denen sich die beiden Fächer beschäftigen durch aus viele Schnittstellen, z.B. woher kommt die Welt?, was ist der Mensch?, Was ist gut und böse? Vor allem hinsichtlich ethischer Fragen, werden Fragen nach dem "guten und adäquaten" Handeln thematisiert.

  • Wer hat denn die Zusage erteilt? Wurde dabei explizit "OBAS" als Vertrgasbestandteil genannt? Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gebe aber zu bedenkenm, dass es um zwei Sachen geht. Das eine wäre ein Arbeitsvertrag, da könntest du dich womöglich auf die Zusage berufen. OBAS ist ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, für das du nunmla zwei Fächer brauchst. Das Arbeitsverhältnis kann aber auch ohne begründet werden. Ich bin mir nicht sicher, ob man sich aufgrunde eines mündlichen "Wir nehmen Sie." eines Schulleiters in OBAS 'reinklagen kann. Da müsstest du dich gezielt beraten lassen. Das ist so'n Ding zwischen Arbeits- und Verwaltungsrecht.


    Hast du schon mit der Schule gesprochen, wie die sich das eigentlich vorstellen?

    Die Schule hat mich quasi als erste Option für die Stelle bei der Bezirksregierung angegeben.

    Wegen des ÜL-C 1 - Scheins habe ich die Informationen von den Direktorinnen während der Bewerbungsgespräche vermittelt bekommen. Das wäre für mich aber nur aushilfsweise denkbar, sehe ich ähnlich, dass ich kein vollwertiger Sportlehrer damit wäre. Wie gesagt mein zweites Fach ist Praktische Philosophie, das habe ich auch studiert.

  • Wer hat denn die Zusage erteilt? Wurde dabei explizit "OBAS" als Vertrgasbestandteil genannt? Ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gebe aber zu bedenkenm, dass es um zwei Sachen geht. Das eine wäre ein Arbeitsvertrag, da könntest du dich womöglich auf die Zusage berufen. OBAS ist ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, für das du nunmla zwei Fächer brauchst. Das Arbeitsverhältnis kann aber auch ohne begründet werden. Ich bin mir nicht sicher, ob man sich aufgrunde eines mündlichen "Wir nehmen Sie." eines Schulleiters in OBAS 'reinklagen kann. Da müsstest du dich gezielt beraten lassen. Das ist so'n Ding zwischen Arbeits- und Verwaltungsrecht.


    Hast du schon mit der Schule gesprochen, wie die sich das eigentlich vorstellen?

    Es sind ja zwei Fächer, Ev. Religion und Philosophie. Ich habe quasi in der Schule einen Vertrag unterschrieben. Der Bezirksregierung zufolge war es aber ein Verfahrensfehler, da bezüglich des OBAS-Programms nur die Bezirksregierung den Vertrag ausstellen darf. Mit der Schule bin ich natürlich weiterhin im Gespräch. Beste Grüße

  • Hallo Zango,

    Das Du dasselbe erlebt hast, ist ja ein Ding. Ich habe das OBAS Angebot direkt nach dem Vorstellungsgespräch in der Realschule unterschrieben. Fächer Kunst und Deutsch. Zwei Wochen später gab es nun ein Schreiben vom Rektor, dass er mir nie das Angebot hätte unterbreiten dürfen, sondern nur die Bezirksregierung.

    In der Zwischenzeit war ich guten Gewissens beim Gesundheitsamt und habe das Führungszeugnis beantragt.


    Bis heute habe ich keinen Vertrag oder ein Angebot von der Bezirksregierung Ddorf erhalten. Es heißt leider nur per Mail, dass der Sachbearbeiter meine Unterlagen prüft.


    Theoretisch war das Angebot ab dem 1.6.2020.


    Mittlerweile habe ich mich auf weitere OBAS Stellen auch bei der Bezirksregierung Köln beworben. Nach einem Beratungsgespräch dort, bin ich positiv dass es irgendwie weitergehen wird. Auf Vertretungsstellen habe ich mich ebenso beworben, um weitere Erfahrungen zu sammeln.

  • okay, noch mal zum Verständnis: WAS hast du studiert? also als richtige Fächer mit Abschluss? 2-Fach-Master mit ev. Theologie und Philosophie oder EInfach-Theologie, mit philosophischen Anteilen? (das spielt durchaus eine Rolle für die Ableitung der Fächer und OBAS oder PE.

    Zwei-Fach-Master, also zwei separate Fächer. Das wurde doch schon geklärt und ich war ja auch schon bei diversen Bewerbungsgesprächen. Das heißt ich erfülle ja die formalen Bedingungen.

  • Bestimmt, mit Kunst bist du super aufgestellt, das wird sehr nachgefragt.

  • Ich habe quasi in der Schule einen Vertrag unterschrieben. Der Bezirksregierung zufolge war es aber ein Verfahrensfehler, da bezüglich des OBAS-Programms nur die Bezirksregierung den Vertrag ausstellen darf.

    Eben, du hast einen Vertrag, dass du an der Schule diese zwei Fächer unterrichtest. Den OBAS-vertrag bekommst du nur, wenn du die Voraussetzung erfüllst. Alos, so seh' ich das.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Bis heute habe ich keinen Vertrag oder ein Angebot von der Bezirksregierung Ddorf erhalten. Es heißt leider nur per Mail, dass der Sachbearbeiter meine Unterlagen prüft.

    Kenn ich von mir. Hat auch ewig gedauert, bis die Prüfung abgeschlossen war, ohne das ich eine besonders komplexe oder exotische Ausbildung hatte (Ingenieursstudium und Bewerbung auf eine Techniksteller mit identischem Fachnamen wie mein Studium)

  • Die Schulen haben in beiden Fällen nicht rechtskonform gehandelt. Sie dürfen keinen Vertrag mit Euch schließen. Wenn formal die Voraussetzungen für OBAS vorhanden sind, kann man einen Antrag stellen, damit man OBAS starten kann. Aber zunächst muss die Bezirksregierung den Vertrag ausgeben.

  • IANAL. Aber ist das nicht etwas, was im Binnenverhältnis zu klären wäre. Im Außenverhältnis hat die Schule nunmal einen Vertrag geschlossen. Allerdings bezweifle ich, dass im Vertrag explizit OBAS drinsteht. Falls doch, ist es fraglich, ob man einen Abschluss machen kann, wenn man die Voraussetzungen nicht erfüllt, selbst wenn man an der Ausbildung teilnehmen kann.


    Aber das sind alles Fragen für juristische Fachleute.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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