Risikogruppe entrümpelt im Unterrichtsgebäude?

  • Geteilte Gruppen ja, aber dann kann eben die Stundentafel für die Schüler nicht eingehalten werden. Der einzelne Schüler hat dann nur die Hälfte der normalen Stunden.

    Doch, bei uns schon! Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt: Gruppe 1 kommt in der einen Schulwoche montags, mittwochs und freitags zur Schule, in der nächsten Woche dienstags und donnerstags. Für die Tage, wo sie nicht in der Schule sind, bekommen sie "Hausaufgaben", die dann beim nächsten Mal, wenn sie im Präsenzunterricht sind (also i. d. R. zwei Wochen später) besprochen werden. Gruppe 2 kommt dann eben in der ersten Woche dienstags und donnerstags, in der zweiten Woche montags, mittwochs und freitags usw. bis zum Ende des Schuljahres.

    Dadurch haben die SuS aber nicht nur die "Hälfte der normalen Stunden", sondern erhalten die Stunden jeweils abwechselnd wöchentlich im Präsenzunterricht und im "Homeschooling".

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns kommen die Schüler nur einen Tag in der Woche, manche Gruppen sogar nur einen Tag alle zwei Wochen.
    Dann aber bei 6 Kollegen hintereinander. Der Rest der Zeit wird weiterhin online beschult.

  • Kleine Ergänzungen: einige (wenige) Klassen sind ab nächster Woche gar nicht mehr in der Schule: die 13. Klassen am BG haben diesen Samstag ihre letzte Abiklausur und kommen dann natürlich nur noch nach Pfingsten für ihre mündlichen Prüfungen zur Schule; die Fachoberschulklassen (Kl. 12) haben nach ihren beiden letzten schriftlichen Prüfungen ab nächsten Mittwoch "Feierabend" (es sei denn, es muss noch jemand in die mündliche Prüfung; die wäre aber erst Anfang Juli).

    Andere Klassen bei uns werden täglich im kompletten Klassenverband beschult, weil es nur so wenige Schüler*innen sind. Das betrifft fast alle BVJ- und Berufseinstiegsklassen und einige Berufsschulklassen.

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  • Naja....da muss man wohl doch ein wenig differenzieren. In den typischen Fällen (Lehrkraft meldet sich ordnungsgemäß krank..) ist das sicher Blödsinn. Anders mag das aussehen, wenn man einfach keine Lust hat, anruft und sagt "Ach wisst ihr, ich komme heute einfach mal nicht zur Frühaufsicht, passiert doch eh nichts". Hier würde ich schon von einer (groben) Fahrlässigkeit ausgehen. Ein interessanter Grenzfall ist "Leute, ich stehe hier gerade im Stau und komme leider 5 Minuten später". Einerseits liegt das Wegerisiko beim Arbeitnehmer, womit zumindest einfache Fahrlässigkeit vorliegen könnte. Andererseits hat die Lehrkraft immerhin etwas in die Wege geleitet, um vorrübergehend Abhilfe zu schaffen.

    Du musst hier zwei Sachverhalte unterscheiden, nämlich die Aufsichtspflicht einerseits und die Anwesenheitspflicht der Lehrkraft andererseits. Selbst wenn ich anrufe und der Sekretärin sage, "Passen Sie auf, ich hab heute keinen Bock auf die Blagen, ich bleib im Bett und sauf mir einen", weiß die Schule, dass ich nicht komme und diejenigen, die es betrifft, ohne Aufsicht sein werden. Damit ist die Schule selbstverständlich weiterhin in der Pflicht, die Aufsicht zu gewährleisten.

    Mein Dienstversäumnis steht auf einem anderen Blatt - natürlich können hier die entsprechenden Konsequenzen folgen, wenn ich nicht durch einen zwingenden Grund an der Dienstleistung verhindert bin (u.a. § 616 BGB).

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Da bin ich grundsätzlich bei dir, die Verantwortung für die Aufsichtsführung liegt zunächst bei der Schulleitung. Fraglich sind für mich Sonderfälle wie z.B.:


    Lehrkraft ruft 1 Minute vor Aufsichtsbeginn im Sekretariat an mit

    "Passen Sie auf, ich hab heute keinen Bock auf die Blagen, ich bleib im Bett und sauf mir einen"

    Das Sekretariat informiert umgehend die Schulleitung, eine Ersatzaufsicht wird organisiert, die dann 3min nach Beginn der Aufsicht verfügbar ist. Inzwischen ist aber bereits etwas passiert. Mir scheint es unwahrscheinlich, dass die ursprünglich vorgesehene Lehrkraft hier nicht doch auch ein (grob) fahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt hat. Anders sieht das mit hoher Sicherheit aus, wenn sie frühs anruft und eine Aufsicht im Lauf des Vormittags betroffen ist. Hier muss tatsächlich zunächst umorganisiert werden.

  • Was Du hier betreibst, nennt der Jurist "Sachverhaltsquetsche" :aufgepasst:. Bislang war keine Rede davon, dass die Krankmeldung der Lehrkraft verfristet eintrifft. Dennoch gilt auch hier, dass - ungeachtet der Tatsache, dass immer der Einzelfall zu betrachten ist - die Schule für die Aufsicht verantwortlich ist, nicht die einzelne Lehrkraft. Diese wird lediglich von der Schule beauftragt, die Aufsicht in einem umgrenzten Bereich für eine bestimmte Zeit auszuüben. Die Pflicht zur Überwachung der korrekten Ausführung des Auftrags liegt dann immer noch bei der Schule.

    Stell Dir einfach einen Fall vor, in dem die Schule zunächst überhaupt nicht benachrichtigt wird (Lehrkraft verunfallt auf dem Weg in die Schule schwer oder tödlich - wann erfährt die Schule das wohl?).

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  • Das mag sein, weiter oben wurde aber behauptet, die Aussage "Ein Anruf befreit noch nicht (pauschal) von der Aufsichtspflicht" sei Blödsinn. Es mag durchaus Konstellationen geben, in denen ein Anruf eben nicht ausreicht. Ich räume aber gerne ein, dass diese Konstellationen im schulischen Alltag kaum vorkommen, was sicher auch an den sich daraus ergebenden Konsequenzen der Dienstpflichtverletzung liegt.


    Stell Dir einfach einen Fall vor, in dem die Schule zunächst überhaupt nicht benachrichtigt wird (Lehrkraft verunfallt auf dem Weg in die Schule schwer oder tödlich - wann erfährt die Schule das wohl?).

    Der Fall ist gar nicht so abwegig und relativ einfach. Man würde erkennen, dass eine Aufsichtspflichtverletzung der Lehrkraft vorliegt, die aber aufgrund der Verwicklung in den schweren Unfall nicht fahrlässig erfolgte. Insofern gäbe es auch keine Konsequenzen daraus.

  • Tja, da bleibt wohl nur noch zu sagen: Versuch mach kluch. Erzählst Du uns dann, wie es ausgegangen ist?

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  • Tja, da bleibt wohl nur noch zu sagen: Versuch mach kluch. Erzählst Du uns dann, wie es ausgegangen ist?

    Sorry, da stehe ich auf dem Schlauch. Was soll ich denn ausprobieren wollen? Ich habe zumindest nicht vor, einen solchen Anruf zu tätigen, sondern nehme meine Dienstpflichten war.

  • Was soll ich denn ausprobieren wollen?

    Na, das, worüber wir die ganze Zeit diskutieren. Ich dachte, Du wärst vielleicht bereit, im Dienste der Wissenschaft ein kleines Selbstexperiment vorzunehmen und zur Klärung der Frage beizutragen, welche Konsequenzen ein unentschuldigtes Versäumen der Anwesenheitspflicht konkret hätte :teufel:. Ich selbst bin da mangels Aufsichten leider raus!


    - Um mal wieder in den Bereich des Ernsthafen zurückzukehren: Selbstverständlich bekommt die Lehrkraft in den von Dir konstruierten Sonderfällen ein Problem (welches man aber nicht überschätzen sollte - je nach Konfliktfähigkeit des SL und Stellung des Kollegen in der Schule kann es auch gut sein, dass gar nichts passiert!). Mein damaliger Seminarlehrer hatte das aber schon so gemeint, wie er es gesagt hatte. Er stellte sich das schon so vor, dass eine erkrankte Lehrkraft sich noch (wie auch immer) zu vergewissern hätte, dass seine Aufsicht vertreten wird. Und das ist und bleibt Blödsinn.

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  • Ich kann bestätigen, dass eine Verletzung beim "Umräumen" als Dienstunfall zählt. Ist mir selbst passiert...

  • Mir selbst ist es während dem Referendariat passiert, dass mein damals 3jähriger Sohn in der Nacht vor einer Lehrprobe ins Krankenhaus auf die Intensivstation musste. Er wurde nachts gegen halb 12 eingeliefert und bis ca. 4 Uhr morgens saß ich bei ihm. Ich bat die Nachtschwester mich zu wecken, damit ich die Schule und das Seminar anrufen könnte. Auf einem Stuhl, mit dem Kopf auf dem Tisch schlief ich ein. Sie ließen mich leider schlafen, sodass ich irgendwann nach 8 Uhr aufwachte. Die Lehrprobe galt als durchgefallen und ich bekam eine schriftliche Abmahnung (mit Gehaltskürzung).

  • Die Lehrprobe galt als durchgefallen und ich bekam eine schriftliche Abmahnung (mit Gehaltskürzung).

    Das ist ja übel! Als ob Kind auf Intensivstation nicht schon zum Furchtbarsten gehört, was einem passieren kann. Mein Mitleid nachträglich:troest:

  • In der Regel müssen das die anderen sonst noch zusätzlich machen und man findet zum Unterricht eben schneller die Sachen, wenn es aufgeräumt ist.

    Ja, genau so stelle ich mir das vor. Während der Krise stellt der SL fest, dass der Keller zu voll ist für Unterricht zum Vorzubereiten. Und weil die fualen Säcke eh nicht kämen, wenn er sie zur "Hilfe bei der Unterrihctsvorbereitung in Laborräumen" auffordere, läd er sie zur Entrümpelung. Und das ist eine wichtige Aufgabe und auf keinen Fall eine Strafarbeit. Nee, is klaa.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ja, genau so stelle ich mir das vor. Während der Krise stellt der SL fest, dass der Keller zu voll ist für Unterricht zum Vorzubereiten. Und weil die fualen Säcke eh nicht kämen, wenn er sie zur "Hilfe bei der Unterrihctsvorbereitung in Laborräumen" auffordere, läd er sie zur Entrümpelung. Und das ist eine wichtige Aufgabe und auf keinen Fall eine Strafarbeit. Nee, is klaa.

    Das ist eine Aufgabe, die die Fachbereiche bei uns jedes Jahr in den Vorbereitungswochen oder den Sommerferien machen, warum sollte das nicht mal jemand anders machen?!?


    Und nein, das ist keine Strafarbeit und würde entfallen, wenn jeder seinen Mist immer gleich ordentlich wegräumen würde!

  • Was ich als "Fachfremde" besonders schwierig fände, ist herauszufinden, was noch aufbewahrt werden muss und was weggeworfen werden kann. Soll man da dauernd bei einer Lehrkraft aus der jeweiligen Fachgruppe nachfragen?


    Wir handhaben es so, dass in den wenigen Abstell-/Lagerräumen für die Fachgruppen, die es an meiner Schule gibt, zum Ende eines jeden Schuljahres KuK aus der jeweiligen Fachgruppe "klar Schiff" machen. Für die einzelnen Klassenräume gibt es pro Raum eine Lehrkraft, die als "Raumbeauftragte/r" u. a. dafür zuständig ist, dass alles zum Schuljahresende aufgeräumt ist. Ich räume meist am letzten Schultag nach der Zeugnisausgabe den mir zugeteilten Raum - in dem ich in den letzten Jahren mind. 10 Stunden pro Woche meine eigene Klasse hatte - auf und beseitige die unwichtigen "Hinterlassenschaften", die man im nächsten Schuljahr nicht mehr gebrauchen kann, wie von den SuS erstelle Plakate u. ä.

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  • Das ist eine Aufgabe, die die Fachbereiche bei uns jedes Jahr in den Vorbereitungswochen oder den Sommerferien machen,

    Also nichts, as aktu ansteht und akut zur Durchführung des Präsenz-Unterrichts notwendig wäre. Ich erkenne keien hohe Priorität.

    warum sollte das nicht mal jemand anders machen?!?

    Andersherum, warum sollte er? Und warum soll das Kriterium dafür eine (vielleicht schwere) Vorerkrankung sein? Warum sollte man es überhaupt jetzt machen, wenn es jetzt nicht ansteht? Zur Verringerung der Ansteckungswahrscheinlichkeit, sollten wir überhaupt nur das machen, was notwendig ist, und die übrige Zeit zu Hause verbringen (oder im Wald oder sonstwo, wo wenig Leute sind).


    Und nein, das ist keine Strafarbeit und würde entfallen, wenn jeder seinen Mist immer gleich ordentlich wegräumen würde!

    Ebend. Statt dessen sollen es Leute machen, die aufgrund eienr Vorerkrankung mal besser zu Hause blieben.


    Nee, diese gnazen nachgeschobenen Begründungen und "Ja, aber..."s bringen mich nciht davon ab, dass hier jemand die Risikogruppler einfach ein Bisschen piesacken möchte. Im Gegentum verstärkt so etwas meinen Eindruck eher noch. Insofern, danke für die Ehrlichkeit.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Also nichts, as aktu ansteht und akut zur Durchführung des Präsenz-Unterrichts notwendig wäre. Ich erkenne keien hohe Priorität.

    Ich schon, wir befinden uns 4 Wochen vor den Ferien, es entlastet akut die Kollegen, die nun sehr belastet sind.

    arum sollte man es überhaupt jetzt machen, wenn es jetzt nicht ansteht?

    Es steht jetzt an! Es ist Schuljahresende und bei uns z.B. wird jetzt in den Ferien saniert, warum sollten also nun die Leute im Präsenzunterricht auch noch nebenher Kisten packen?!?


    Nee, diese gnazen nachgeschobenen Begründungen und "Ja, aber..."s bringen mich nciht davon ab, dass hier jemand die Risikogruppler einfach ein Bisschen piesacken möchte. Im Gegentum verstärkt so etwas meinen Eindruck eher noch. Insofern, danke für die Ehrlichkeit.

    Sehe ich deutlich anders, es wird eben auch von Risikogruppen erwartet, dass sie die anderen entlasten und unterstützen, wo sie können und ich sehe keinen Grund, warum sie das nicht machen sollten (vorausgesetzt, sie treffen nicht ständig auf Schüler, was bei uns gegeben wäre)

  • Es steht jetzt an! Es ist Schuljahresende und bei uns z.B. wird jetzt in den Ferien saniert, warum sollten also nun die Leute im Präsenzunterricht auch noch nebenher Kisten packen?!?

    Ja, mag bei euch so sein. Und die anderen Schulen werden sicher auch einen Grund finden, warum das jetzt ganz, ganz wichtig ist. Man kann immer irgendwelche Fälle konstruieren.



    Sehe ich deutlich anders, es wird eben auch von Risikogruppen erwartet,

    Wird erwartet? Wo? In der Wunderwelt des Passivs? _Wer_ erwartet das? Ich erwarte als erstes mal, dass eine Schulleitung pfleglich mit personellen Ressourcen umgeht, anstatt die Präsenzkollegen bis zum Abwinken mit Arbeit vollzuknallen.


    dass sie die anderen entlasten und unterstützen,

    Und wenn einem da wirklich nichts besseres einfällt, dann können die auch den Hof fegen.

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    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Es will mir immer noch nicht in den Kopf, warum man im Präsenzunterricht durch die geteilten Klassen die doppelte Stundenzahl unterrichten muss.

    muss man eindeutig nicht. Oder du organisierst falsch.

    Oder ich verstehe etwas nicht :lach:

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