Hallo,
mein Anliegen steht eigentlich schon im Betreff.
Mir wurde heute von Freunden erzählt, dass eine Grundschülerin (Klasse 4), die kooperativ in einer Regelgrundschule beschult wird (Körperbehinderung), nicht am Unterricht teilnehmen darf, da der Wiederbeginn der Schule nicht für kooperativ beschulte Kinder gilt bzw. für diese verboten ist. Das Mädchen ist tottraurig.
Kann mir hierzu jemand Fakten nennen bzw. die entsprechenden Informationen verlinken? Es geht um BaWü. Ich habe nämlich bisher nichts entsprechendes in den Pressemitteilungen gefunden (also dass etwas gegen den Wiederbeginn des Unterrichts auch für diese Kinder spricht), bin aber als Gymnasiallehrerin nicht ganz im Thema drin.
Vielen Dank