Ich verstehe deinen Punkt. Trotzdem ist es nicht nachvolziehbar, dass in einem Schulgebäude, in dem i.d.R. alle gepasst haben, keine Räume für die Q1 mehr geschaffen werden können, bevor die nachfolgenden Klassenstufen kommen. Einziges plausibles Argument liege in der nicht hinreichenden Zahl des Personals.
Abi 2021 NRW
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Liest du die Schulmails? Jeden Raum nur einmal am Tag nutzen.
Und ja: personell ist es eben sehr eng.
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Die Schulmails? Sogar nahezu als erster; kenne jemandem im MSB. Daher haben wir die Ausarbeitungen von Arbeitsaufträgen im Distanzunterricht rechtzeitg vorgenommen. Einige anscheinend nicht. Faul?
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Dann rede doch mit diesem jemandem
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Die Schulmails? Sogar nahezu als erster; kenne jemandem im MSB. Daher haben wir die Ausarbeitungen von Arbeitsaufträgen im Distanzunterricht rechtzeitg vorgenommen. Einige anscheinend nicht. Faul?
Nett von dir, Markus, dass du dich hier angemeldet hast und gleich andere als "faul" beschimpfst!
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Die Schulmails werden an die Schulen verschickt und anschließend im Bildungsportal veröffentlicht. Wenn er jemanden kennt, der ihm den Inhalt der Schulmails gesteckt hat - zumindest suggeriert er das hier - dann lehnt er sich sehr weit aus dem Fenster.
Ich könnte mir vorstellen, dass es hier noch andere Leute gibt, die jemanden kennen, der/die im MSB arbeitet. Die Schulmail einen Tag später als im Postfach im Bildungsportal zu sehen, stellt m.E. auch keinen solchen Zeitvorteil dar, alsdass man auf dieser Basis "rechtzeitig" (sic!) die Ausarbeitungen besser hätte vornehmen können als andere. -
Wenn bei euch der Distanzunterricht so schlecht gelaufen ist, dass es nicht bewertet werden kann - es tut mir leid für eure Schüler.
Es gibt nämlich auch Schulen, bei denen sogar mehr gemacht wurde als im normalen Unterrichtsbetrieb der Fall wäre. Diese Schüler verdienen Anerkennung, wie bereits das MSB festgemacht hat. Verstoss bitte nicht die Festlegung des MSB.
Er darf nur positiv bewertet in die Note einfließen und nicht in Klausuren einfließen ohne Wiederholung im Präsenzunterricht. Das ist die Rechtsgrundlage und garantiert keine Möglichkeit für Chancengleichheit zu sorgen. Und wenn du dich im Distanzunterricht besonders angestrengt hast, dann erzähl das deinen Fachlehrern und nicht irgendwelchen fremden Lehrern in einem Forum.
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Der Plan steht fest: Die Q1-Schüler werden Klausuren schreiben, um ein vollwertiges Abitur erlangen zu können.
Der "jemand" sagt, dass die Schulen, insb. Berufsschulen geprüft werden, warum die Q1-Schüler nicht ab 11.05. aufgenommen werden konnten und weshalb sie keine Klausuren schreiben wie die Schüler an anderen Schulen/Gymnasien. Hoffe, ihr seid vorbereitet
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Unsere 12er sind ab dem 11.5. da und jede Gruppe hat je 10 Schultage (Rest entfällt wegen Abi, Fachabi, Feiertagen).
Da können die gerne kommen und fragen. Bei 10 Schultagen bis Ferienbeginn, kann niemand Unterricht machen, Klausur darüber schreiben, Klausur korrigieren (neben den anderen Klausuren), Noten eintragen, Notenkonferenz machen und Zeugnisse drucken. Wer das kann, kann sich gerne melden und mir das planen.
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Mein Q1 Kurs hat bisher noch keine Klausur geschrieben, wir waren etwa fast mittig in der Klausurphase, als die Schließung kam. Der Plan sieht vor, dass die ausstehenden Klausuren noch geschrieben werden (ebenso wie die Nachschreiber aus der EF), so dass beide Jahrgänge wenigstens eine schriftliche Leistung erbracht haben in diesem Halbjahr. Der zweite Klausurenblock ist in der Q1 organisatorisch nicht machbar. Schon gar nicht, wenn bald auch noch die anderen Jahrgänge dazu kommen sollen.
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Der Plan steht fest: Die Q1-Schüler werden Klausuren schreiben, um ein vollwertiges Abitur erlangen zu können.
Der "jemand" sagt, dass die Schulen, insb. Berufsschulen geprüft werden, warum die Q1-Schüler nicht ab 11.05. aufgenommen werden konnten und weshalb sie keine Klausuren schreiben wie die Schüler an anderen Schulen/Gymnasien. Hoffe, ihr seid vorbereitet
Jetzt ist ungefähr klar, wo der "Kollege" arbeitet.
Dann müssten aber die Gy/Ge eigentlich ähnlich vorgehen - für gewöhnlich stimmt man sich da ab, weil Anlage D der APO-BK in vielen Bereichen der APO-GOSt entspricht (hat man ja auch bei den letzten Änderungen in den APOs gesehen.) Eine ministerielle Überprüfungsanordnung würde mich bei der in der Verordnung ermöglichten Flexibilität sehr wundern. Das müsste dann ja auch irgendwo schriftlich per Erlass fixiert sein - es sei denn die Bezirksregierungen gehen da eigenmächtig vor. Als obere Schulaufsichtsbehörde wäre das zumindest denkbar.
Ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass es für die Gy/Ge keine solch starre Regelung gibt. Klar versuchen die ihre Klausuren zu schreiben, damit sie nicht auf die Noten des ersten Halbjahres zurückgreifen müssen. Aber wenn es organisatorisch nicht geht, geht es eben nicht. Und da wird es dann ja keine Weisung geben, die das sanktioniert.
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