Mein Q1-Hauptfachkurs hat auch noch keine Klausur geschrieben, die wäre einen Tag nach der Schulschließung dran gewesen. Es sind nicht nur die Heinsberger... Die 3 Wochen vor den Osterferien wären bei uns der erste "Klausurblock" gewesen.
Abi 2021 NRW
-
-
Ich frag mich wirklich, wie jemand Lehrer sein und an objektive Notengebung glauben kann. Es gibt ein paar Dinge bei denen ich mir landesweit klarere Regelungen gewünscht hätte, aber das hier an die einzelnen Schulen zu delegieren ist mehr als sinnvoll, damit man der individuellen Situation vor Ort Rechnung tragen kann.
-
zumal auch da die Abiturvorgaben irgendwie den Unterschiedlichkeiten der Q1 und ganz bestimmt auch der nächsten Q2 gerecht werden müssten
Nun, es fehlen irgendwie drei, vier Monate Unterricht (wenn es nach den Sommerferien wieder losgeht), eine entsprechende Stoffmenge (für die die immer noch "Stoff durchziehen") nibbelt man aus der Oberprima ab.
Wenn es nicht nach den Sommerferien normal weiter geht, weiß ich auch nicht. Dann muss man ales um ein Jahr schieben?
-
Kein Problem, wir ziehen einfach G9 vor (jaja, können nur die Gymnasier).
Ich kann übrigens folgendes bieten: Innerhalb eines Kurses hat ein Teil der Schüler noch Facharbeit geschrieben (ersetzt eine Klausur), die Klausur ist aber ausgefallen.
Mal schauen was die SL daraus macht.
-
TwoEdgedWord
Das führt ggf. dazu, dass in einigen Fällen (Facharbeit geschrieben) eine Bewertungsgrundlage vorhanden ist und in anderen Fällen (keine Facharbeit oder Klausur geschrieben) eben nicht. Dann wird auf die Note des ersten Halbjahres zurückgegriffen. -
Leider im Gegenteil: Wie oben geschrieben, eine Schule will alle Klausuren schreiben lassen und andere Schule gar keine. Ein so krasser Unterschied darf es nicht geben.
Nö, so habe ich nicht gemeint. Fakt ist, dass in jedem Fach eine Klausur zu schreiben nicht mehr möglich ist.
Die Frage nach einem Mittelweg ist noch offen...
Gibt es aber. Womöglich KANN die Schule, die die Klasuren schreiben lassen will, dies aus organisatorischen Gründen sogar tun - und die andere Schule eben nicht. Letztlich ist die Frage, ob das organisatorisch möglich ist oder nicht, eine Ermessensentscheidung (sic!) der Schulleitung.
Angesichts der unterschiedlichen Voraussetzungen an den einzelnen Schulen kann es keinen Mittelweg geben bzw. der Mittelweg ist, dass die Schulen verschiedene Möglichkeiten haben, mit der Situation auf der Basis ihrer individuellen Lage umzugehen.
Von Vorstellungen absoluter Gerechtigkeit muss man sich hier freimachen. -
Die Situation ist weit von einer "absoluten Gerechtigkeit" entfernt. Darum geht es gar nicht.
Ein Abitur muss auf das Prinzip der Chancengleichhet beruhen. Wenn das nicht passiert, kann man viele Klagen erwarten.
Ein Schulleiter eines privaten Gymnasiums sagt offen: "Auch wenn wir die Möglichkeiten der Räume und der Lehrer haben, werden wir keine Klausuren schreiben, unsere Schüler verdienen das Beste". Oder willst du sagen, das ist halt so?
-
Wenn Du der Meinung bist, dass das rechtswidrig ist, kannst Du das gerne der zuständigen Bezirksregierung melden. Ob der Verzicht auf Klausuren bei gleichzeitigem wahrscheinlichen Wegfall der Bewertungsgrundlage und somit Rückgriff auf die Noten des ersten Halbjahres wirklich so ungerecht (oder gerechter) ist, würde ich so per se nicht beurteilen wollen.
Gleichwohl ist ein Schulleiter einer privaten Ersatzschule an das Schulgesetz und die APO-GOSt gebunden, solange seine Schule ein Abitur vergibt. Wenn Dir das zu sehr gegen den Strich geht, musst Du den schulfachlichen Dezernenten oder den Oberstufengeneralisten darauf ansetzen.
Die Chancengleichheit kannst Du nur am Schluss über ein entsprechend modifiziertes Abiturverfahren wiederherstellen - jetzt während der Corona-Krise sehe ich da wenig Möglichkeiten. -
Nun, es fehlen irgendwie drei, vier Monate Unterricht (wenn es nach den Sommerferien wieder losgeht), eine entsprechende Stoffmenge (für die die immer noch "Stoff durchziehen") nibbelt man aus der Oberprima ab.
In den meisten Fächern gibt es aber keine feste Reihenfolge der Themen / Bereiche, so dass man nicht sagen kann "das Thema, das als letztes dran wäre, wird abgekapselt". Wenn man das JETZT sagen würde, könnte man dem entgegensteuern. Aber da man eh nicht weiß, wie das nächste Schuljahr ist, kann man sowas nicht vorhersehen.
-
Selbst wenn wir am beruflichen Gymnasium noch eine Klausur schreiben wollen würden, wäre das kaum noch möglich. Bei den noch stattfindenden Klausuren (FHR, AHR,...), mündlichen Prüfungen, Korrekturtage - um das irgendwie Pünktlich hin zu bekommen - bleibt kaum Personal oder Räume um noch so viele Klausuren zu schreiben.
-
Deswegen gibt es ja das Hilfskonstrukt des § 46 Abs. 4 bzw. die analoge Regelung am BK.
-
Deswegen gibt es ja das Hilfskonstrukt des § 46 Abs. 4 bzw. die analoge Regelung am BK.
Und deswegen macht ein alle müssen aber auch gar keinen Sinn.
-
Und deswegen macht ein alle müssen aber auch gar keinen Sinn.
Jup ... und das derzeit nicht alle Klausuren geschrieben werden können eventuell und wenn ja in welcher Form / zu welchem Zeitpunkt (egal welche Jahrgangsstufe) dürfte in Anbetracht der ganzen Herausforderungen, die noch auf uns zukommen, das aller geringste Problem zu sein.
-
@Botzbold
Da hast du recht: Ein bloßer Rückriff auf das 1.HJ darf für die Q1-Schüler nicht geben (es sei jemand letzte Zeit krank war oder ähnliches).
Es ist doch aber nicht so, dass es keine Bewertungsgrundlagen für das 2.HJ gibt.
Um alle mehr oder weniger zufrieden zu stellen, wäre die folgende Lösung möglich:
- Eine vorläufige Note für jedes Fach im 2. HJ aufstellen und bekanntgeben. Die vorläufige Note besteht aus:
- der Mitarbeit am Präsenzunterricht während der 7 Wochen vor Schulschließung (Klausuren und SoMi)
- der Mitarbeit im Distanzunterricht während der 6 Wochen (SoMi). Gerade die Q1-Schüler hatten sehr viele und umfangreiche Arbeitsaufträge.
- der Mitarbeit im Präsenzunterricht während der ersten 2-3 Wochen nach Wiederaufnahme (SoMi)
Die Schulen können die Anteile individuell gewichten, je nach eigener Lage.
- Die Schüler, die ihre Noten verbessern möchten, können relevante Klausuren in letzten 2 Wochen schreiben. Der relevante Stoff für die Klausuren soll bereits kommende Woche bekannt gegeben werden.
Somit kann man die Einschränkungen der Räume und des Personals sowie der Arbeit irgendwie überwinden.
-
- Eine vorläufige Note für jedes Fach im 2. HJ aufstellen und bekanntgeben. Die vorläufige Note besteht aus:
- der Mitarbeit am Präsenzunterricht während der 7 Wochen vor Schulschließung (Klausuren und SoMi)
- der Mitarbeit im Distanzunterricht während der 6 Wochen (SoMi). Gerade die Q1-Schüler hatten sehr viele und umfangreiche Arbeitsaufträge.
- der Mitarbeit im Präsenzunterricht während der ersten 2-3 Wochen nach Wiederaufnahme (SoMi)
1) es waren 6 Wochen. Inklusive "Feiertage". Für die Schulen, die nicht vorzeitig geschlossen wurden.
Viele Fächer konnten da noch keine Klausur schreiben (-> nur SoMi)
2) Distanzunterricht durfte nicht bewertet werden. Man kann darüber denken, was man will, aber es ist nunmal die Grundlage gewesen und die kann man hier auch nicht rückwirkend ändern.3) Kaum eine Schule wird den Umfang von 2-3 Wochen Beschulung in der Q1 schaffen können.
Wir beschulen an allen Tagen ohne Abitur, um wenigstens die fehlende LK-Klausur zu versuchen. WENN wir in Juni die Q1 "regulär" beschulen würden, könnten wir gar keine Angebote für die Sek1 machen. oder nur zwei Klassen pro Tag und selbst da wird es super schwierig. (die Räume der Q1 dürfen ja pro Tag nur einmal benutzt werden. Auch hier: Vorgabe).
Die Notbetreuung läuft weiter und zumindest bei uns wächst sie auch.
Es kann sein, dass einige Schulen das schaffen könnten. Aber bei weitem keine Mehrheit. Wenn ihr das schafft, dann könnt ihr es doch als Konzept haben.
Das Abitur 2021 wird einfach eine Mischung aus Geschenk und Chaos sein. Aber das kann man ja auch erst im Winter planen. -
Markus
Die Entscheidung, wie damit umgegangen wird, ist doch längst gefallen. §44ff APO-GOSt regeln das doch alles.
Es wird keine vorläufige sondern eine "endgültige" Note für das zweite Halbjahr geben, die sich exakt aus den drei Aspekten, die Du genannt hast, zusammensetzt - inklusive der Gewichtung zugunsten der Schüler.
Die relevanten Klausuren müssen eigentlich geschrieben werden, um die Bewertungsgrundlage in den schriftlichen Fächern zu sichern. Ist dies nicht der Fall, wird vermutlich nach § 13 Abs. 5 oder, falls nicht möglich, nach § 46 Abs. 4 verfahren. Das Prüfungsrecht sieht kein fakultatives Schreiben von Klausuren vor. -
Erzählt was von Chancengleichheit, will aber gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen. Mal im Ernst: Informiere dich bitte über die juristischen Grundlagen deines Berufs, bevor du mit solchen Knallern um dich wirfst. Wie gesagt: Gerade hier handelt die Verwaltung extrem klug, wenn sie das ganze ins Ermessen stellt, weil wir eben eine Schule sind und keine Bauaufsicht...
-
Warum Juni? Die Q1 in NRW fangen am 11.05. wieder an.
Die 7 Wochen des Distanzunterrichts wird bei uns jedenfalls berücksichtigt. Es wurde bereits geregelt: "Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können." (MSB)
Bei 'chiliparpika' wird nicht geschafft, Klausuren zu schreiben. Was meinst du? Sind die anderen Schulen bzw. die Schüler die blöden, die einige Klausuren zuvor geschafft haben und noch weitere schreiben sollen?
Die aktuelle Regelung lautet: "im ersten Jahr der Qualifikationsphase in den zwei Leistungskursfächern und in den von der Schülerin oder dem Schüler gewählten schriftlichen Grundkursfächern die Anzahl der zu schreibenden Klausuren auf jeweils eine und die Klausurdauer verringert werden, wenn dies aufgrund von Zeiten des Ruhens des Unterrichts organisatorisch erforderlich ist." (§46 Abs 2, Verordnung vom 01.05.20) Das heißt auch, wenn z. B. Klausuren in 2 LKen geschrieben worden sind, dann bleiben die 4-6 Klausuren in schriftlichen GKen. Wer schafft das? Davor muss der Stoff durchgegangen werden. Daher Klausur auf freiliwillger Basis ist ein Mittelweg.
-
Wenn bei euch der Distanzunterricht so schlecht gelaufen ist, dass es nicht bewertet werden kann - es tut mir leid für eure Schüler.
Es gibt nämlich auch Schulen, bei denen sogar mehr gemacht wurde als im normalen Unterrichtsbetrieb der Fall wäre. Diese Schüler verdienen Anerkennung, wie bereits das MSB festgemacht hat. Verstoss bitte nicht die Festlegung des MSB.
-
Warum Juni? Die Q1 in NRW fangen am 11.05. wieder an.
Die 7 Wochen des Distanzunterrichts wird bei uns jedenfalls berücksichtigt. Es wurde bereits geregelt: "Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können." (MSB)
Es steht schon oben in meinem Beitrag.
An den Tagen mit Abiklausuren können wir keinen Q1-Unterricht machen.
Personell nicht, räumlich nicht.
Also beschulen wir nur an den Tagen ohne Klausuren. Das heißt, bis Ende Juni wird jeder Kurs ca. 2 mal stattfinden.
und nach dem Abitur kommen auch die weiteren Stufen. WENN man ab da die komplette Q1 durchgehend beschult: wo zauberst du die Räume und Lehrer*innen für die anderen Stufen her, die auch ab und zu kommen wollen / sollen?
und dazu kommen noch die mündlichen Prüfungstage und vielleicht auch mal Korrekturtage für einige KuK (man kann träumen, ich tue es noch).
Es gibt keinen Idealweg.
Zu der Bewertung des Distanzunterrichts: eine nur positive Berücksichtigung ist nicht das, was ich unter Bewertung verstehe. Also: ja, eine Honorierung ist vorgesehen, eine reale Bewertung aber nicht.
Werbung