Hallo zusammen,
mir wurde eine Freistellung nach § 65 LBG bewilligt. Die Freistellungsphase sollte am 01.10.2020 mit vorgelagertem Urlaub, am 14.07.2020 beginnen.
Ich habe um eine Verschiebung der Freistellungsphase gebeten, welche nun abgelehnt worden ist mit der Begründung, dass eine Verschiebung, egal welche Gründe vorgetragen werden, nicht in Betracht kommt, weil die Freistellungsphase unmittelbar nach der Ansparphase erfolgen muss.
Gibt es hier irgendwelche Beamte in NRW, welchen eine Verschiebung bewilligt worden ist ?
Sollte dies der Fall sein, müsste dies ja für alle gelten.
Ich würde mich freuen von euch zu hören.
LG
Steffi