Versetzung im/vor Sabbatjahr

  • Hallo,


    ich befinde mich mometan in der Ansparrphase des Sabbatjahrs, welches im Sj 2021/22 stattfinden sollte (wenn Reisen dann wieder möglich ist). Ich bin gerade als Beamter StR am Gymnasium in BW, habe jedoch schon länger den Wunsch wieder nach RLP zu wechseln. Ich bin jedoch relativ ratlos, wie das mit dem Sabbatjahr zusamenpasst, weil was passiert, wenn ich z.B. einen Versetzungsantrag vor dem Freistellungsjahr 2021/22 stelle und dieser durchgehen würde. (Geht das überhaupt?) Zahlt dann das Land BW mein Sabbatjahr obwohl ich nach RLP versetzt wurde? Oder bekomme ich mein angespartes Geld vom Land BW zurück und habe kein Freistellungsjahr? Und wenn ich den Versetzungsantrag im Sabbatjahr stelle oder mich auf schulscharfe Stellen in RLP bewerbe, hat der eine Chance, dass ich dann nach dem Sabbatjahr direkt nach RLP komme? Vielleicht hat jemand Erfahrung damit, ich habe leider bis jetzt keine Antworten auf diese Fragen gefunden :(


    LG

  • Das Sabbatjahr mitnehmen ist unmöglich beim Wechsel des Dienstherren. Dafür müsstest du also mit BW eine Lösung finden. Ausbezahlen des Ansparbetrages ist vermutlich möglich, würde ich mit der Gewerkschaft deines Vertrauens klären, ebenso wie die weiteren Fragen zur Versetzung im laufenden Sabbatjahr.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kann CDLs Rat, dich an die Gewerkschaft zu wenden, nur unterschreiben.

    Meines Wissens kannst du dir die angesparten Stunden tatsächlich in diesem Fall nur noch auszahlen lassen. Ich meine aber, dass das dann in Form von Mehrarbeitsvergütung läuft, da das Sabbatjahr ja eine Form von Teilzeit ist. Die Stunden, die du also zu viel gearbeitet hast, sind demnach Mehrarbeit.

    Mehrarbeit wird aber im Vergleich zu deinen eigentlichen Bezügen deutlich schlechter vergütet und ich glaube, es wird auch ungünstiger besteuert.

    Ich würde den Ländertausch also erst nach dem Sabbatjahr bzw. vom Sabbatjahr aus angehen.

  • Mehrarbeit wird aber im Vergleich zu deinen eigentlichen Bezügen deutlich schlechter vergütet und ich glaube, es wird auch ungünstiger besteuert.

    Mehrarbeit wird bis zur Aufstockung auf eine volle Stelle genauso vergütet, wie wenn man gleich Vollzeit arbeitet. Die Frage ist dann nur, ob der AG die ganzen Monate zurückabrechnet, dann macht es keinen Unterschied oder ob er das in einen Monat packt, dann ist man natürlich schnell drüber und steht damit schlechter da.

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