Hallo,
ich befinde mich mometan in der Ansparrphase des Sabbatjahrs, welches im Sj 2021/22 stattfinden sollte (wenn Reisen dann wieder möglich ist). Ich bin gerade als Beamter StR am Gymnasium in BW, habe jedoch schon länger den Wunsch wieder nach RLP zu wechseln. Ich bin jedoch relativ ratlos, wie das mit dem Sabbatjahr zusamenpasst, weil was passiert, wenn ich z.B. einen Versetzungsantrag vor dem Freistellungsjahr 2021/22 stelle und dieser durchgehen würde. (Geht das überhaupt?) Zahlt dann das Land BW mein Sabbatjahr obwohl ich nach RLP versetzt wurde? Oder bekomme ich mein angespartes Geld vom Land BW zurück und habe kein Freistellungsjahr? Und wenn ich den Versetzungsantrag im Sabbatjahr stelle oder mich auf schulscharfe Stellen in RLP bewerbe, hat der eine Chance, dass ich dann nach dem Sabbatjahr direkt nach RLP komme? Vielleicht hat jemand Erfahrung damit, ich habe leider bis jetzt keine Antworten auf diese Fragen gefunden
LG