Liebe Kollegen,
vielleicht kann mir bei meinem Anliegen jemand weiterhelfen:
Ich bin Referendar an einer Gesamtschule in NRW. Aus dem Studium kenne ich einen Professor, der mich für meine Expertise gerne weiter anstellen möchte. Allerdings als wiss. Mitarbeiter an einer Hochschule in Bayern. Der Umfang soll 3 Stunden / Woche im Homeoffice bei freier Zeiteinteilung betragen.
Frage: ich werde aus dem §9 NtV NRW nicht schlau. Dort steht unter Nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten:
"(1) Schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische oder Vortragstätigkeiten sind nicht genehmigungspflichtig (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 LBG NRW). Mit den dienstlichen Interessen können aber vertragliche Bindungen des Beamten für einen längeren Zeitraum zur fortlaufenden Fertigung von schriftstellerischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeiten unvereinbar sein"
Gehört die Tätigkeit als wiss. Mitarbeiter dazu oder muss/sollte ich mir die Tätigkeit genehmigen lassen?
Besten Dank