Hallo zusammen , wie ja vermutlich viele mitbekommen haben wurde die Grundschule in Hessen für die Klassen 4 heute nicht geöffnet mit der Begründung der fehlenden Gleichberechtigung. Das Gericht hat den 4. Klassen keinen besonderen Status - wie z.B. den Prüfungsklassen zuerkannt. Der Übergang sei keine ausreichende Begründung und daher dürfe im Sinne der Gleichberechtigung keine Klassenstufe früher oder später beschult werden.
Ursprünglich hieß es ja, dass es ab Mai sukzessive mit anderen Jahrgängen weiter geht und ich weiß, dass dies in einigen Bundesländern( NRW und Niedersachsen z.B.) auch schon konkreter geplant ist. Nun frage ich mich :
a) ist dieser Beginn mit klasse 4 und der stufenweise gestaffelte Beginn außerhalb von Hessen nur machbar , weil keiner geklagt hat ?
b) wenn ich Stufe 4 nicht ungleich behandeln kann, gibt das ja auch für alle anderen , bedeutet im nächsten Schritt kommen alle oder eben keiner außer den Prüfungsklassen und der Q2 ?