Ab Montag fällt die Maskenpflicht für Grundschüler, ab dem 28.3. für 5./6. Klassen.
Maskenpflicht am Sitzplatz fällt.
Im übrigen Klassenzimmer und überall im Schulhaus nach wie vor mit Maske.
Ab Montag fällt die Maskenpflicht für Grundschüler, ab dem 28.3. für 5./6. Klassen.
Maskenpflicht am Sitzplatz fällt.
Im übrigen Klassenzimmer und überall im Schulhaus nach wie vor mit Maske.
Die Abkehr von der Maskenpflicht ist der pure Wahnsinn bei den derzeitigen Inzidenzen.
Auch wenn man selbst eine trägt, die SuS aber nicht, ist man kaum geschützt, fürchte ich. Ich habe konsequent FFP2 getragen - meine SuS tragen ja keine Masken - und mich trotzdem angesteckt. Ich habe natürlich ganz engen Kontakt zu meinen SuS, aber ich fürchte dennoch, dass es ohne Masken jetzt noch viel mehr heftige Ausbrüche geben wird.
Das fürchte ich auch. Mein Kind (und scheinbar mehrere in der Klasse) hat sich trotz FFP2-Maske, doppelter Impfung (für den Booster war es noch zu früh) und Luftfilter im Raum angesteckt... Aber ohne das alles wäre es wahrscheinlich noch eher passiert und ohne die Masken gehe ich auch davon aus, dass es noch mehr Infektionen geben wird.
Alles anzeigenMein Kind ist ja selbst aktuell betroffen, bisher (5. Tag seit Symptombeginn) hat sich auch keiner angesteckt.
Der PCR Test ist vom Sonntag. Es ist doch korrekt, dass sich das Kind nach 7 Tagen, sofern bis dahin 48 h symptomfrei, also am kommenden Sonntag, freitesten kann (mit Antigentest im Testzentrum)? Dann könnte es Montag wieder in die Schule?
Danke.
(Wenn man nach Symptombeginn geht, hätte es die 10 Tage Isolation bis dahin auch "abgesessen".)
Ich blick da auch nicht so richtig durch: darf man sich am Tag 7 oder nach 7 Tagen freitesten? Und ist der Testtag Tag 0 oder Tag 1? Das steht irgendwie überall anders.
Konkret bei mir: Symptombeginn gestern, Schnelltest positiv auch gestern (also Montag, 14.3.). PCR positiv heute (der gestern war ja noch negativ). Wann darf ich mich dann freitesten? Sonntag? Montag? Dienstag?
Und wenn Montag oder Dienstag: kann/soll ich dann morgens zum Antigentest und danach in die Schule, wenn er negativ ist?
Ach ja: braucht man denn eine Krankschreibung vom Arzt oder reicht es, den positiven Test vorzulegen?
Der PCR-Testtag ist m. E. Fall Tag 1. Dann heißt es manchmal: nach 7 Tagen, manchmal am 7. Tag. Aber von Sonntag bis Sonntag sind es auch 7 Tage (eigentlich doch sogar 8?), daher ist das in unserem Fall wohl egal. Genau steht es immer in dem Quarantänebescheid drin, aber den bekommen wir wohl kaum noch diese Woche...
Ach ja: braucht man denn eine Krankschreibung vom Arzt oder reicht es, den positiven Test vorzulegen?
Für die Schule?
Ich blick da auch nicht so richtig durch: darf man sich am Tag 7 oder nach 7 Tagen freitesten? Und ist der Testtag Tag 0 oder Tag 1? Das steht irgendwie überall anders.
Konkret bei mir: Symptombeginn gestern, Schnelltest positiv auch gestern (also Montag, 14.3.). PCR positiv heute (der gestern war ja noch negativ). Wann darf ich mich dann freitesten? Sonntag? Montag? Dienstag?
Und wenn Montag oder Dienstag: kann/soll ich dann morgens zum Antigentest und danach in die Schule, wenn er negativ ist?
Tag 1 ist der Tag an dem der PCR-Test gemacht wird. Man kann sich am siebten Tag freitesten.
Du könntest dich dann Sonntag freitesten. So wurde es mir erklärt und so habe ich es auch gemacht.
Aber man braucht sich keine Sorgen machen: das Gesundheitsamt blickt eh nicht mehr durch…
"Bereits nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich – wenn man als Infizierter seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist."
So steht es hier: https://www.br.de/nachrichten/…n-jetzt-in-bayern,SuDXqsV
und: "Wichtig ist auch: Als erster Tag der Quarantäne oder Isolation gilt der erste Tag nach der positiven Testung - oder der erste Tag nach Symptombeginn."
Also hier heißt es wieder der 1. Tag NACH dem Test... ???
Danke Euch!
Wenn ich das Zitat richtig verstehe, ist heute bei mir Tag 1 und Montag wäre Tag 7. NACH 7 Tagen hieße ja dann Freitesten erst am Dienstag?
Oh Mann, das kapiert doch echt kein Mensch.
Und wegen Krankschreibung meinte ich für die Schule, genau.
Tag 1 ist der Tag an dem der PCR-Test gemacht wird. Man kann sich am siebten Tag freitesten.
Du könntest dich dann Sonntag freitesten. So wurde es mir erklärt und so habe ich es auch gemacht.
Aber man braucht sich keine Sorgen machen: das Gesundheitsamt blickt eh nicht mehr durch…
So sind auch unsere Infos.
Freitestung am Tag 7 nach Erstnachweis
Ich blick da auch nicht so richtig durch: darf man sich am Tag 7 oder nach 7 Tagen freitesten?
am 7. Tage, wenn der Testtag Tag 0 ist, sonst nach 7 Tagen
Und ist der Testtag Tag 0 oder Tag 1?
Tag 0 in der Regel.
Konkret bei mir: Symptombeginn gestern, Schnelltest positiv auch gestern (also Montag, 14.3.). PCR positiv heute (der gestern war ja noch negativ). Wann darf ich mich dann freitesten? Sonntag? Montag? Dienstag?
Vorsichtig, viele Gesundheitsämter kommen ja nicht mehr nach und fragen deshalb Symptome usw. nicht mehr ab, sondern rechnen immer ab dem PCR-Test.
Und wenn Montag oder Dienstag: kann/soll ich dann morgens zum Antigentest und danach in die Schule, wenn er negativ ist?
Kommt auf eure Verordnung an. In Berlin und Brandenburg könntest du es sofort nach Übermittlung ans Gesundheitsamt, in NRW wärst du erst ab 24 Uhr frei, wie genau das Bayern drin stehen hat, musst du dann mal raussuchen.
Edit: Dort steht auch mit der Übermittlung.
Ach ja: braucht man denn eine Krankschreibung vom Arzt oder reicht es, den positiven Test vorzulegen?
Test reicht
Bei uns heißt es, der Tag, an dem der später positive PCR-TEST abgenommen wurde, ist Tag Null.
NACH 7 Tagen hieße ja dann Freitesten erst am Dienstag?
Ja genau, das wäre für mich der 8. Tag... 🤷🏼♀️
Das sollte von mir auch keine Kritik am Gesundheitsamt sein. Zu beneiden sind die sicherlich nicht.
Meiner Meinung nach ist es relativ egal, ob man sich da einen Tag früher oder später frei testet. Wenn der Test negativ ist, sind alle glücklich und im Gesundheitsamt kommen sie eh nicht hinterher das zu überprüfen. Und bis sie das überprüft haben, sind mal locker 3 Tage vergangen. Da ist das Thema dann eh durch.
Also, ich fasse zusammen: Ich kann mich irgendwann irgendwie freitesten und in 4-6 Wochen bekomme ich dann vielleicht einen Isolationsbescheid vom Gesundheitsamt, dem ich dann werde entnehmen können, wann und auf welchem Wege ich mich hätte freitesten können oder sollen.
So korrekt?
Alles anzeigenDanke Euch!
Wenn ich das Zitat richtig verstehe, ist heute bei mir Tag 1 und Montag wäre Tag 7. NACH 7 Tagen hieße ja dann Freitesten erst am Dienstag?
Oh Mann, das kapiert doch echt kein Mensch.
Und wegen Krankschreibung meinte ich für die Schule, genau.
Mit der AU, kommt drauf an wie das geregelt ist. Bei uns gilt sowohl für SuS als auch für Lehrkräfte AU, ansonsten Online Unterricht. Letzteres gilt auch im Quarantäne-Fall
Also, ich fasse zusammen: Ich kann mich irgendwann irgendwie freitesten und in 4-6 Wochen bekomme ich dann vielleicht einen Isolationsbescheid vom Gesundheitsamt, dem ich dann werde entnehmen können, wann und auf welchem Wege ich mich hätte freitesten können oder sollen.
So korrekt?
Ja, das beschreibt die aktuelle Situation ziemlich gut!
Bei uns erklären wir als Schule den Eltern, an welchem Tag ihr Kind sich freitesten kann - eigetnlich total verrückt...
Also, ich fasse zusammen: Ich kann mich irgendwann irgendwie freitesten und in 4-6 Wochen bekomme ich dann vielleicht einen Isolationsbescheid vom Gesundheitsamt, dem ich dann werde entnehmen können, wann und auf welchem Wege ich mich hätte freitesten können oder sollen.
So korrekt?
Das könnte hinhauen, deshalb gibts die Bescheide bei uns gar nicht mehr
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