Schulöffnungen Bayern

  • Bei mir zeigt es nach wie vor die gleichen Kinder an, bei denen die Emailadresse noch nicht bestätigt ist.


    Aber auch kein Ergebnis.

    Das von den Klassen, die gestern getestet hatten, konnten wir gar nicht einsehen und die Eltern haben auch keine Mail erhalten. War ein ziemliches Chaos heute morgen..

  • Ich konnte das Ergebnis heute abrufen. Hab zuerst bei der Eingabe geschaut und mich gewundert, dass es einfach zurückgesetzt wurde, bis ich dann gefunden habe, dass es für die Ergebnisse einen anderen Reiter gibt. Dort sehe ich dann auch nur meine Klasse.

  • Ich konnte das Ergebnis heute abrufen. Hab zuerst bei der Eingabe geschaut und mich gewundert, dass es einfach zurückgesetzt wurde, bis ich dann gefunden habe, dass es für die Ergebnisse einen anderen Reiter gibt. Dort sehe ich dann auch nur meine Klasse.

    Den Reiter mit den Ergebnissen hab ich auch gefunden, aber da steht weiterhin „ausstehend“.

    Naja, vielleicht klappt’s ja am Montag.

  • Bei uns hieß es, wir können die Eltern BITTEN, aber wir dürfen nichts kontrollieren, d. h. letztendlich darf jeder in die Schule rein...

    So ist es. Im KMS steht, ein Nachweis darf nicht verlangt werden, man solle aber an die Eltern appellieren, bitte nur geimpft, genesen oder getestet zu kommen. Aber am Ende bleibt es bei der Bitte.

  • Die muss vor oder spätestens am Konferenztag gekommen sein, denn diese Anweisung steht schon im Protokoll unsrer Anfangskonferenz (aber nicht, welche KMS).


    Zitat aus unsrem Protokoll:


    Zur Gewährleistung eines möglichst sicheren Schulbetriebs bitten wir Sie

    außerdem, nachdrücklich an die Erziehungsberechtigten oder anderen schulfremden

    Personen zu appellieren, dass diese sich möglichst nur vollständig geimpft, genesen

    oder getestet auf dem Schulgelände aufhalten sollten. Eine Nachweispflicht

    gegenüber der Schule besteht diesbezüglich jedoch nicht, d. h. die Vorlage eines

    Impf-, Genesenen- oder Testnachweises kann von diesen Personen nicht verlangt werden.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Na toll,

    da hock ich dann vielleicht 20-30 min oder mehr in einem Miniraum mit einem Ungeimpften.


    Aber Masken müssen sie schon aufsetzen, oder?


    Die Schüler werden regelmäßig getestet, wenn sie nicht geimpft sind. In die Innenräume der Lokale dürfen alle nur mit 3G.

    Aber an den Schulen ist das egal. Sind doch nur Lehrer die man ansteckt.

    Na herzlichen Dank auch!

  • Aber an den Schulen ist das egal. Sind doch nur Lehrer die man ansteckt.

    Na herzlichen Dank auch!

    Eigenschutz war zu keinem Zeitpunkt, auch vor Corona, verboten und ist es auch jetzt nicht.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    Achtung! Brandneue News! Direkt aus dem Ticker! BRANDHEISS!!!


    Masken schützen den anderen, indem sie die eigenen Aersole zurückhalten. Sie sind primär kein Selbstschutz, sondern gelebte Rücksichtnahme (und Schutz für die anderen).

  • Welches KMS war das?

    Das KMS kam am 09.09.21: „Rahmenbedingungen für den Unterrichtsbetrieb im Schuljahr 2021/22“.


    Der entsprechende Punkt ist Nr. 4:


    „4. Zutritt von Erziehungsberechtigen oder sonstigen schulfremden Personen zum Schulgelände


    Die sog. „3-G-Regel“, wonach ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 z. B. der Zugang zur Innengastronomie nur geimpften, getesteten oder genesenen Personen vorbehalten bleibt, findet im Schulbereich keine Anwendung. Die speziell für den Schulbereich getroffenen Regelungen des § 13 der 14. BayIfSMV gehen in diesem Fall den allgemeinen Regelungen des § 3 der 14. BayIfSMV zur „3-G-Regel“ vor. Dies bedeutet für Erziehungsberechtigte oder andere schulfremde Personen Folgendes:


     Sofern sich Erziehungsberechtigte oder andere schulfremde Personen – beispielsweise anlässlich von Veranstaltungen zum ersten Schultag – auf dem Schulgelände aufhalten, sind selbstverständlich die bekannten Hygienevorgaben (u. a. Maskenpflicht in Gebäuden und geschlossenen Räumen, vgl. § 13 Abs. 1 der 14. BayIfSMV; ausreichende Lüftung bei Veranstaltungen im Innenbereich; Mindestabstandsgebot) zu beachten.


     Zur Gewährleistung eines möglichst sicheren Schulbetriebs bitten wir Sie außerdem, nachdrücklich an die Erziehungsberechtigten oder an- deren schulfremden Personen zu appellieren, dass diese sich möglichst nur vollständig geimpft, genesen oder getestet auf dem Schulgelände aufhalten sollten. Eine Nachweispflicht gegenüber der Schule be- steht diesbezüglich jedoch nicht, d. h. die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises kann von diesen Personen nicht verlangt werden.“


    Ich finde die Regelung auch absolut daneben. :autsch:

  • Masken schützen den anderen, indem sie die eigenen Aersole zurückhalten. Sie sind primär kein Selbstschutz, sondern gelebte Rücksichtnahme (und Schutz für die anderen).

    In dieser Pauschalität erzähle das doch bitte allen, die noch ihren Wehrdienst absolviert haben. ;)

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Hä? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Das hat damit zu tun, das diese Aussagen in vollkommenrer Pauschalität und Absolutheit getätigt wurden. Diese Art aussagen gab es ja schon zu beginn der pamdemie, lange bevor du das jetzt eben hier geschrieben hattest.


    Wenn offizielle Aussagen zur Wirksamkeit von Masken fallen, dann erwarte ich doch mindestens, dass auf Bauformen und Schutzklassen eingegangen wird, sowie auf die Handhabung, so dass sie ihre Schutzwirkung entfalten können.


    Mir ist keine Maskenbauart/-form bekannt, außer der OP-Maske, die primär dem Fremdschutz dient. Das sind alles Behauptungen, die m.M.n. erst während der Pandemie kolportiert wurden um erwünschtes Verhalten zu befördern.

    Eine persönliche Schutzausrüstung, und dazu zählt auch eine Maske, dient immer primär dem Eigenschutz.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    Diese Art aussagen gab es ja schon zu beginn der pamdemie, lange bevor du das jetzt eben hier geschrieben hattest.

    Ach ne. ;)

    Wusstest du das also doch schon, dass man die Masken primär zum Schutz des Gegenübers nutzt und nicht zum Eigenschutz. Dann ist ja gut.


    OP-Masken sind als Maske explizit vorgesehen - wohl wissend, dass das "leichtere Tragen" der OP-Masken als Konsequenz auf das Solidarprinzip setzt.

    • Offizieller Beitrag

    Habe ich nicht. In Bezug auf das Tragen von Masken bei Konferenzen hast du geschrieben:

    Zitat

    Eigenschutz war zu keinem Zeitpunkt, auch vor Corona, verboten und ist es auch jetzt nicht.

    Da war es gar nicht nötig, dir das Wort im Mund umzudrehen. ;)

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