Schulöffnungen Bayern

  • Vielleicht hatte die Ärztin aber halt genau solche schwereren Virusinfekte mit ihren Folgen im Blick bei ihrer Bewertung.

    Möglich. Aber genauso gut kann es sein, dass derjenige (der Covid leider total verharmlost und der Meinung ist, man müsse alle Beschränkungen aufheben und dem Virus seinen Lauf lassen) es sich aber auch so zurecht gedreht hat, weil es ihm grad so passte. Das hat mich eben so sauer gemacht und zu Funkstille geführt. Aber so ist es halt...

  • Corona wird ja auch immer als "Grippe" verharmlost. Diese Leute hatten offensichtlich noch nicht die echte Grippe, sondern verwechseln das mit "grippalen Infekten". Wegen einer echten Grippee war ich, jung, fit, ohne große Vorerkrankungen, auch 1,5 Wochen ernsthaft außer Gefecht.

    Mein junger und sportlicher Kollege hatte nach einer Grippe vor Jahren sogar eine zeitlang Herzprobleme. Und Covid-19 gilt sogar offiziell mindestens dreimal so heftig wie Grippe (auch für junge Menschen). Er war über 3 Wochen krank geschrieben und mindestens ein halbes Jahr wenig belastungsfähig (Sport war kaum noch möglich).


    Ältere haben meistens schon Antikörper gegen Grippe aus früheren Jahren, sind oft mehrfach geimpft. Deshalb reagieren jüngere oft heftiger auf Grippe, aber deren Herz hält es noch aus. Covid-19 ist dagegen für alle neu.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • So, das Infektionsschutzgesetz des Bundes ist auf den Weg gebracht und wird wahrscheinlich zeitnah abgesegnet.


    Glaubt Ihr, Bayern bleibt bei Schulschließungen ab Inzidenz 100 oder gelten sie dann erst ab 200, wie im Bundesgesetz vorgesehen?

  • Das habe ich mich auch gefragt... Sind die Bestimmungen des Bundes sozusagen der "Mindestrahmen", so dass einzelne Bundesländer trotzdem strenger sein können.

    Dann hätten wir ja trotzdem wieder 16 unterschiedliche Regelwerke....

  • Ich habe wo gelesen, dass darunter jedes BL selbst entscheiden kann, also Bayern somit strenger bleibt.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • So ... die Kolleginnen und Kollegen an unserer Schule (Gymnasium) haben jetzt Impftermine angeboten bekommen. Der erste ist diesen Samstag, der zweite in den Pfingstferien. Auch wenn mich die Termine etwas ... verwundern ... ich werde sie wahr nehmen.

  • Ich habe wo gelesen, dass darunter jedes BL selbst entscheiden kann, also Bayern somit strenger bleibt.

    Aber ob sie sich das trauen? Wenn in BY die Schulen bei Inzidenz über 100 schließen, in allen anderen BL aber bis 200 offen sind (und zwar aufgrund eines bundesweiten Gesetzes) wird es viel Gemecker geben...


    Andererseits liegt die Inzidenz in ganz BY inzwischen schon bei über 160, die 200 erreicht die Mehrheit der Kreise wahrscheinlich eh innerhalb der nächsten Woche.

  • Ich hoffe, dass so langsam ein Hauch von Normalität dann wieder einkehrt. Die Selbsttests (wir haben ja die Q12 vollständig und die Q11 im Wechsel im Haus) haben schon eine gewisse beruhigende Wirkung (und mit SchülerInnen in dem Alter auch in der Durchführung ok ... da erwarte ich in der Mittelstufe, wenn die dann mal kommt, größere Probleme).

    Und wenn jetzt die Impfungen wirklich auch für die meisten Lehrkräfte anfangen ... ich verspüren einen Hauch von Optimismus ...

  • Eine kurze Frage, die sich bei uns heute ergeben hat:

    Testergebnisse (von externen Stellen) sind ja laut KMS bei Inzidenz unter 100 für 48 Stunden gültig, bei Inzidenz über 100 nur für 24 Stunden.

    Zählt da der Wert vom Freitag (wie bei Schulschließungen) oder der tagesaktuelle Wert?


    Wie oft testet ihr denn in den Schulen aktuell? Bei uns ist 2 mal pro Woche Di/Do vorgesehen. Ich find das wenig, zumal ja zwischen Do und Di 5 Tage liegen.

  • Ist das jetzt die neue Mode??? :angst:

    16.45 Uhr: Amtsgericht in Bayern entscheidet gegen Maskenpflicht an Schule

    Ein Familiengericht im oberbayerischen Weilheim hat ein Kind von der Maskenpflicht in seiner Schule befreit. In dem Beschluss ordnete das Familiengericht am Dienstag an, dass die Schulleitung dem Kind nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Wie eine Sprecherin des Gerichtes mitteilte, gelte die Entscheidung allerdings nur für diesen Einzelfall (Az. 2 F 192/21).

    Geklagt hatten in Weilheim die Eltern des Kindes. Das Verfahren wurde vor einer Familienrichterin geführt, die über eine mögliche Kindeswohlgefährdung durch die Masken zu entscheiden hatte. Dies sah das Gericht durch die an der Realschule geltenden Corona-Vorschriften als gegeben an. Die Richterin bezog sich auch auf Professor Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg. Der Psychologe hatte bereits in der Vergangenheit auf mögliche negative Nebenwirkungen für Schüler hingewiesen.

    Das Amtsgericht Weilheim entschied auch, dass das Kind an der Realschule nun wegen des Urteils nicht in der Klasse isoliert werden dürfe. Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte.

  • Da wäre die Begründung relevant, um das einordnen zu können. Möglicherweise liegen für genau dieses Kind ja individuelle Gründe für eine Befreiung von der Maskenpflicht vor in Form einer entsprechenden Erkrnakung. Natürlich wäre es bei den meisten Krankheitsbildern wegen derer man sich von derMaskenpflicht befreien lassen kann gerade sinnvoll, das nicht zu machen. Aber nicht immer ist das ja auch möglich und dennoch können Familien in der Risikoabwägung für sich entscheiden das Kind - auch ohne Maske- nicht im Fernunterricht zu belassen.


    So finde ich kann man aus diesem Urteil gar nichts herauslesen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • So, das Infektionsschutzgesetz des Bundes ist auf den Weg gebracht und wird wahrscheinlich zeitnah abgesegnet.


    Glaubt Ihr, Bayern bleibt bei Schulschließungen ab Inzidenz 100 oder gelten sie dann erst ab 200, wie im Bundesgesetz vorgesehen?

    Ich hoffe Bayern bleibt bei den 100 - 200 ist eine ganz andere Hausnummer

  • Eine kurze Frage, die sich bei uns heute ergeben hat:

    Testergebnisse (von externen Stellen) sind ja laut KMS bei Inzidenz unter 100 für 48 Stunden gültig, bei Inzidenz über 100 nur für 24 Stunden.

    Zählt da der Wert vom Freitag (wie bei Schulschließungen) oder der tagesaktuelle Wert?


    Wie oft testet ihr denn in den Schulen aktuell? Bei uns ist 2 mal pro Woche Di/Do vorgesehen. Ich find das wenig, zumal ja zwischen Do und Di 5 Tage liegen.

    Tageweiser Wechsel - Test Gruppe A Mo/Mi, Gruppe B Di/Do - aktuell unter 100.

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