Schulöffnungen Bayern

  • Jetzt wird es spannend -

    Abi bleibt - pandemieangepasst

    Schule ist Teil des pandemischen Geschehens - unter 100 im wesentlichen Wechselunterricht - über 100 Distanzunterricht Ausnahme Abschlussklkasse (inkl. 4. kl. und Q11) - aber generelle inzidienzunabhängige Testpflicht für alle - Schüler und Lehrer - mind. zwei mal die Woche (bei über 100 evtl. mehr) - drei Möglichkeiten - an der Schule - Teilnahme nur mit negativem Testergebnis.

  • Immerhin haben sie die geplanten Regelungen nicht umgeworfen...

    Neu ist nur die Testpflicht. Mich hat nur ebenfalls gewundert, dass ALLE Tests an der Schule durchgeführt werden sollen???

  • Ja, es wurde PCR genannt, wie soll der in der Schule durchgeführt werden?


    Mich würde interessieren, ob die Testpflicht auch für die Notbetreuung gilt. Dazu wurde bisher nichts gesagt.

    Ich glaube, dass er damit die Selbsttest gemeint hat, sich nur falsch ausgedrückt hat. Die anderen Tests sind ja "amtlich", nur bei den Selbsttests besteht die Gefahr der Manipulation zu Hause...

    Ich bin ziemlich sicher, dass die Testpflicht für die Notbetreuung schon im Schreiben zu Beginn der Osterferien feststand.

  • Neu ist: Testpflicht für alle, für Schüler und Lehrer, unabhängig von der Inzidenz. PCR/Schnell/Selbsttest, alles an der Schule (hä?). Teilnahme am Unterricht nur mit neg. Testergebnis.

    Da bin ich auch gespannt - ich denke, das negative Testergebnis muss man der Schule vorlegen. Selbsttest könnte ich mir vorstellen, PCR-Tests gepoolt auch für Lehrer z.B., das hatten wir schon - Arzt kommt, nimmt die Proben und am nächsten Tag gibt es das Ergebnis.

  • "Bitte beachten Sie weiterhin: Auch der Besuch der Notbetreuung ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nur mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich."


    Die Testpflicht sollte ja ursprünglich erst ab einer Inzidenz von 100 gelten. Wenn man jetzt sagt, auch bei niedrigeren Inzidenzen gibt es eine Testpflicht für den Schulbesuch - dann müsste das logischerweise auch für die Notbetreuung gelten. Hoffe ich!

  • Ja, danke, ich habe es auch grad nochmal nachgelesen, ich gehe mal auch davon aus, dass das für die Notbetreuung gilt!


    Jetzt müssen wir "nur noch" auf die Inzidenzen am Freitag warten, v. a. bei den LKs, wo es an der Grenze (knapp unter 100 aufgrund der Feiertage) liegt... :|

  • Nicht wirklich überraschend in Bezug auf Schule.

    Allerdings bleibt für mich die Frage, wie das mit SuS mit Behinderung gehen soll. Der Vorschlag, dass das ja die Schulbegleiter machen könnten, ist einfach nur respektlos und indiskutabel.


    Allgemein hätte ich mir ein Eingreifen in Bezug auf die Zahlenspiele in Städten wie München gewünscht, so wie NRW das wohl jetzt macht (Notbremse bleibt auch bei Inzidenz unter 100 erstmal bestehen).

  • Oh, ich bin positiv überrascht, dass im Großen und Ganzen die Regeln beibehalten werden. Auch die Testpflicht finde ich gut.


    Ich bin gespannt, wie das dann alles klappt.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Nicht wirklich überraschend in Bezug auf Schule.

    Allerdings bleibt für mich die Frage, wie das mit SuS mit Behinderung gehen soll. Der Vorschlag, dass das ja die Schulbegleiter machen könnten, ist einfach nur respektlos und indiskutabel.

    Wurde das ernsthaft so vorgeschlagen?
    Ich hoffe für euch, dass für diese Kinder / Jugendliche eine sinnvolle Lösung gefunden wird!

  • Ja, das hat das KM in der Tat vorgeschlagen:


    17.Wie ist zu reagieren, wenn bei bestimmten Schülergruppen, wie etwa bei Schülern mit Einschränkungen oder Behinderungen, ein erhöhter Unterstützungsbedarf bei der Testdurchführung auftritt und der Schüler/die Schülerin den Test nicht selbst durchführen kann?


    Soweit an der Schule eine schulische Pflegekraft vorhanden ist, kann diese mit Einverständnis der Eltern unterstützen. Wenn der Schüler über einen Schulbegleiter verfügt, bleibt durch die Eltern zu klären, ob die Unterstützung bei der Durchführung des Tests in dessen Aufgabenbereich fällt.“


    Findet sich so bei den FAQ auf der Seite des KM. :autsch:


    Die Schulbegleiter, mit denen ich zusammenarbeite, werden ganz sicher NICHT ihre Gesundheit riskieren und dazu noch vermeintliche Körperverletzung begehen. Gehts noch?

  • Unsere SL hat sich entschieden, dass nur die wenigen SuS getestet werden, die es selbst können. Alles andere ist ihnen zu heiß. Die anderen SuS dürfen ungetestet kommen.

    Versteh ich gut, aber ich hätte es gut gefunden, dann zumindest Tests mit nach Hause zu geben.

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