Telefonnummer rausgeben?

  • Da kommt einiges zusammen. Wir sind keine Sachbearbeiter oder ähnliches, ohne denen zu nahe tretn zu wollen. Bei A13 fängt der höhere Dienst an. Aufgrund der Aufgaben und der Entscheidungsfreiheit macht da Minutengeschacher keinen Sinn mehr. Uns die Verantwortung zu überlassen, unsere Arbeitszeit selbst zu überwachen, halte ich für kompatibel mit der Besoldungsstufe.

    Also mein Dezernent in der BR ist jenseits meiner Gehaltsklasse (müsste A16 sein) und feiert brav seine zahlreichen Überstunden ab. Warum mir das als Lehrerdepp nicht zusteht, erschließt sich mir nicht! Gleicher Dienstherr, ergo müsste hier auch gleiche Anwendung der Arbeitszeit möglich sein. Ich weiß schon, warum bisher nicht erzwungen wurde, dass Lehrer ein Zeitkonto führen: Unsere Berufsgruppe neigt zur Selbstausbeutung und das würde bei vielen Kollegen auffallen. Ich würde es begrüßen, ich würde Plus machen. Andere wollen es aus für sie guten Gründen nicht!

  • Ich würde auch niemals meine private Telefonnummer rausgeben. Eltern können mich generell über meine Dienstmail erreichen, oder im Sekretariat anrufen und um Rückruf bitten. Dann rufe ich zu einer Zeit, die mir gut in den Kram passt an, entweder in einer Freistunde von der Schule aus oder mit unterdrückter Nummer später.


    Ich habe übrigens bisher nur zwei Nachfrage von Eltern in Bezug auf Noten erhalten, beides waren kuriose Begegnungen, wer mag kann die Anekdoten ja lesen:

    - Die erste Mutter bat um dringendst um einen Gesprächstermin innerhalb eines Tages, nachdem ihr Sohn (Oberstufe) eine schriftliche Arbeit zurückbekommen hatte, in der er sehr, sehr weitreichend plagiiert hatte. Da er ein Ersttäter und eeeeeigentlich ganz brav war, war ich - in Absprache mit dem Oberstufenteam - so freundlich, diese plagiierten Teile einfach nicht zu werten und das Wenige, was noch übrig blieb, zu bewerten. Gut war das nicht, aber der Schüler insgesamt ja auch nicht, passte also. Naja, Mutter kam und wollte mich überzeugen, dass das kein Plagiat sei. Ich konnte ihr allerdings die Kopie der Arbeit ihres Sohnes sowie die drei Internetartikel vorliegen, aus denen er wörtlich kopiert hatte. Dass das wörtlich übernommen wurde, musste sie zugeben, als ich aus dem Internet vor- und sie bei ihrem Sohn mitlas. Sie meinte dann, dass doch zwei Personen (Sohnemann und Artikelautor), die über denselben Sachverhalt sprechen, doch auch denselben Wortlaut verwenden könnten - ihr Sohn könne doch nicht jedes jemals über Thema X abgefasste Buch lesen, um sicherzugehen, dass er nicht dasselbe schreibe. Wie gesagt: Es handelte sich um komplette Absätze, die wörtlich übernommen waren. Entsprechend habe ich das abgelehnt. Lächerlich. Dann meinte sie, eines der Beispiele, die er ebenfalls kopiert hatte, hätte sie selbst ihm genannt, nicht dieser Internetartikel. Und sie hätte diesen Artikel ja auch nicht gekannt. Habe dann wieder auf die wortgleichen Übernahmen verwiesen und angemerkt, dass auch ihre Beispiele einfach zu übernehmen keine eigene Leistung sei. Schließlich erklärte sie, dass längere Texte eigenständig zu verfassen ja auch besonders schwierig sei; die Auszubildenden in dem Unternehmen, in dem sie arbeite, könnten nach der Schule ja alle tippitoppi Präsentationen geben, aber lange Texte zu verfassen seie eine große Herausforderung für alle. Ich wollte das Gespräch etwas netter gestalten und habe gefragt, in welchem Bereich sie denn arbeite. Antwort: Bei einer Versicherung in der Betrugsabteilung. Da konnte ich nicht anders, und habe gelacht. Das war einfach zu geil, bei diesem Vorwurf gegen ihren Sohn und ihren billigen Versuchen, den Betrug abzustreiten:rotfl:

    - Die zweite Mutter meinte ich hätte im Grammatikteil einer Englischarbeit zu streng korrigiert. Ich habe sie zu einem Gespräch in der Schule eingeladen, weil ich ohne die Arbeit vor mir zu sehen zu einzelnen Korrekturen nichts sagen kann. Sie kam tatsächlich: Sohnemann hatte immer wieder denselben Fehler gemacht und jedes Mal einen Punkt abgezogen bekommen; sie fand das unverhältnismäßig, wollte dass ich einen Folgefehler draus mache. Ich habe ihr dann die diversen Gründe erklärt, weshalb ich das nicht machen werde. Sie war richtig sauer, aber wirklich stink-sauer, aber musste es schließlich hinnehmen. Ich meine mich zu erinnern, dass, als sie das Zimmer verließ, Dampf aus ihren Ohren stob :D. Ich frage mich bis heute, wie man sich über sowas so aufregen kann. Wohlgemerkt, es wäre eine 3+ statt einer 3 in einer von drei Arbeiten im 1. Halbjahr der 7. Klasse geworden, wäre ich ihrem Vorschlag bzw. eher ihrer Forderung gefolgt. Es ging also um genau garnichts.:weissnicht: Naja, ich habe nie wieder von ihr gehört, fortan kam auch wenn überhaupt der Vater zum Elternsprechtag. Besser isses.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Warum mir das als Lehrerdepp nicht zusteht, erschließt sich mir nicht!

    Es steht dir zu. Warum man es nicht ins Anspruch nimmt, ist, was uns wundern müsste.

    Ich weiß schon, warum bisher nicht erzwungen wurde, dass Lehrer ein Zeitkonto führen: Unsere Berufsgruppe neigt zur Selbstausbeutung und das würde bei vielen Kollegen auffallen.

    You name it. Das funktioniert deshalb so gut, weil Lehrer zum Einen so schlecht informiert sind und zum Anderen so furchtbar wenig auf sich achten.

  • You name it. Das funktioniert deshalb so gut, weil Lehrer zum Einen so schlecht informiert sind und zum Anderen so furchtbar wenig auf sich achten.

    Und wenn man drauf achtet, schließt sich die Mehrheit der Kollegen nicht etwa an, nein, man wird stattdessen als Faulpelz dargestellt, der seine Arbeit auf andere abwälzt.

  • schließt sich die Mehrheit der Kollegen nicht etwa an

    Deren Problem.

    man wird stattdessen als Faulpelz dargestellt, der seine Arbeit auf andere abwälzt.

    Auch deren Problem. Die Phase, in der ich mich um das dumme Gesabbel der Stammtischbrüder kümmerte, habe ich hinter mir.

  • Die übliche Arbeitszeit eines Beamten in NRW in Deinem Alter beträgt 41 Wochenstunden. Bist Du täglich von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr in der Schule hast Du eine tägliche Arbeitszeit von 6,5 Stunden (Pause von 30 Min aus arbeitszeitrechtlichen Gründen abgezogen). Also hast Du noch 8,5 Stunden pro Woche übrig für Vorbereitung, Elterngespräche, EMails, Konferenzen, Tag der offenen Tür usw Klar ist natürlich: die tägliche Anwesenheit in der Schule ist bei vielen nicht so gleichmäßig, aber zum Rechnen einfacher.

    Bei Vollzeitarbeit. Ansonsten darf ich den 3-Satz anwenden. Ich bin dann zwar kürzer an der Schule, aber die andere Arbeitszeit nimmt dann trotzdem zu schnell ab. Dann bleibt nach Vorbereitung von Unterricht keine Sekunde mehr für E-Mails, Konferenzen, Tag der Offenen Tür, usw. Für Elterngespräche somit auch nicht. Jetzt kommt es zur Anklage von Eltern. Wie entscheidet der Richter? Gibt es da ein Gesetz der Prioriäten? Was ist wichitger Unterichtsvorbereitung oder Elterngespräche. Was muss ich zuerst erledigen?

  • Nein, Julia, solcherlei Gesetze, wie du sie immer wieder einforderst oder an denen du dich gerne orientieren möchtest, gibt es nicht! Diese Prioritäten muss jede Lehrkraft für sich selber setzen. Konfernzen u. ä. gehören definitiv auch zu deiner Arbeitszeit, wenn du nicht Vollzeit arbeitest, ggf. halt nur "anteilig" (sprich: du musst nicht bei allen Konferenzen dabei sein).

    Ich glaube, du musst dir deine Arbeitszeit wirklich anders einteilen! Denn ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass jemand neben der eigentlichen Unterrichtszeit und der Vorbereitungszeit überhaupt keine Zeit mehr für E-Mails oder für Elterngespräche hat.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Der SL sagt, alle Lehrkräfte müssen bei jeder Konferenz dabei sein. Was zu Folge hat, dass man dann immer noch 2 Stunden Arbeitsfahrt zusätzlich hat an Konferenztagen.


    Wo steht das im Gesetz, dass Unterrichtsvorbereitung vorgeht?


    Also wenn sich der Richter das nicht vorstellen kann, wird er ja den Eltern recht geben. Dann hätte ich den Krieg verloren. Ich hätte jetzt gedacht, dass ein Gesetzt gibt indem steht: Bei Vollzeit beträgt die Unterrichtsvorbereitungszeit x Stunden pro Tag, Elternarbeit 1 Stunde, etc. Und dass dann die Zeiten gemixt werden können, wenn woanders gerade weniger zu tun ist. Dann hätte ich ja gut erklären können, dass durch Digitalunterricht der Aufwand immens gestiegen ist. Und das Eintüten, Dokumentieren, Scannen, etc. der Klassenarbeiten mir nicht mehr zeitlich möglich ist. Außerdem soll man ja zu Hause bleiben möglichst. Evtl. ist ja sogar die Corona-Eindämmung wichtiger als der Weg zur Post. Irgendwo bei diesen Punkten sehe ich Hoffnungen - aber kein Gesetz.

  • Auch hier glaube ich kaum, dass es dafür ein Gesetz gibt, dass Unterrichtsvorbereitung vorgeht usw. Das ist gesunder Menschenverstand... Und vor allem von Schulform zu Schulform, von Fach zu Fach, von Lehrkraft zu Lehrkraft unterschiedlich. Dafür kann es wohl kaum gesetzliche Vorgaben geben!


    Was deine Fahrtzeit zur Schule - auch für Konferenzen - angeht: die fällt wohl unter "persönliches Pech". Ich habe auch 1,5 Stunden Fahrzeit (Hin- und Rückweg) zur Schule, aber meinen Wohnort habe ich mir schließlich selbst ausgesucht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Was ist wichitger Unterichtsvorbereitung oder Elterngespräche. Was muss ich zuerst erledigen?

    Laut nordrhein-westfälischen Schulgesetz erledigst du deine Dienstpflichten "in eigener Verantwortung". D. h. du musst das entscheiden. Du bist im höheren Dienst, deine Besoldungsgruppe resultiert auch daraus, dass du Verantwortung übernehmen musst.


    Der SL sagt, alle Lehrkräfte müssen bei jeder Konferenz dabei sein.

    Geh' mal davon aus, dass deer SL sich etwas dabei gedacht hat und dass er weiß, dass die Konferenzteilnehmer in der Zeit nichts anderes erledigen.



    Jetzt kommt es zur Anklage von Eltern. Wie entscheidet der Richter?


    Also wenn sich der Richter das nicht vorstellen kann, wird er ja den Eltern recht geben. Dann hätte ich den Krieg verloren.

    Diese Paranoia vor einem Gerichtsverfahren ist schwer auszuhalten. Aber wenn es dir so wichtig ist, dann beschäftige dich ein wenig mit dem Dienstrecht. Eltern können dich nicht anklagen. Deren Rechtsmittel richten sich immer gegen die Behörde, also hier die Schule oder die Schulaufsicht.


    Dein Dienstherr ist in vielen Punkten ein furchtbares Arschloch, aber im Außenverhältnis hält er dir den Rücken frei. Ich entsinne mich an einem Fall, in dem einem Schüler eine Rente zugesprochen wurde, weil der Sportlehrer nicht sachgerecht erste Hilfe geleistet hat. Der Sportlehrer hat falsch gehandelt, die Rente zahlt aber das Land.


    Ich will nicht bestreiten, dass es Konstellationen geben kann, in denen die Eltern zivilrechtliche Ansprüche gegen einen Lehrer geltend machen könne. Solche sind zum Glück selten. Dann übrigens würde man von den Eltern verklagt und nicht angeklagt.


    Du bist sicher, dass du von all dem nie etwas in deiner Ausbildung gelernt hast? Hier wurden schon Zweifel an deinem Lehrerstatus angemeldet. Das kann ich verstehen.

    esetzt gibt indem steht: Bei Vollzeit beträgt die Unterrichtsvorbereitungszeit x Stunden pro Tag, Elternarbeit 1 Stunde, etc. Und dass dann die Zeiten gemixt werden können, wenn woanders gerade weniger zu tun ist.

    Wie gesagt, das Schulgesetz beruft sich auf deine eigene Verantwortung. Eine stundengenaue gesetzliche Vorgabe macht überhaupt keinen Sinn. Dafür ist unser Job zu vielfältig. Da muss man flexibel sein. Deshalb sind wir im höheren Dienst. Sonst wären wir nur Schulsachbearbeiter mit A6.


    Wenn man bei der Polizei A13 kriegt, ist man Polizeirat. Da befehligt man hundert man unter Waffen. Da kannste Entscheidungen fällen. Und kannst den Eltern nicht mitteilen, dass du gerade keine Zeit hast, um dich um das Versenden von Klassenarbeiten zu kümmern?


    Noch ein Beispiel. A13 bei der Marine ist ein Korvettenkap'tän, englisch "Commander". Das ist zufällig auch der Dienstgrad von James Bond. Wie oft hast du mitgekriegt, dass der nicht weiter wusste, weil ihm keiner ein Gesetz zitierte?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    4 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Eltern können niemanden anklagen, das macht ein Gericht.

    Natürlich haben Eltern ein Recht auf Auskunft. Im Zweifelsfall hat man dann einen Widerspruch gegen die Zeugnisnote. Versetzt wird man dann aber nicht.

    Als Elternteil würde ich aber schon erwarten, dass ich von einer Lehrkraft beraten werde, oder sollen Eltern nur noch von Vollzeitkräften, die 10 Jahre Erfahrung haben und neben der Schule wohnen beraten werden? Ich finde das völlig absurd und ich würde als Elternteil ein Gespräch erzwingen, notfalls über den SL.

  • Der SL sagt, alle Lehrkräfte müssen bei jeder Konferenz dabei sein. Was zu Folge hat, dass man dann immer noch 2 Stunden Arbeitsfahrt zusätzlich hat an Konferenztagen. (...)

    Wenn dein SL das so sagt hat er a) eventuell recht, weil es von Land zu Land unterschiedlich ist, ob Konferenzen zu den teilbaren Aufgaben in Teilzeit gehören, hier in BW gehören sie nicht dazu; b) eventuell Unrecht, je nach Landesrecht, da wäre es sinnvoll, wenn du Rücksprache mit deiner Gewerkschaft halten würdest.

    Letzteres möchte ich dir insgesamt ganz dringend ans Herz legen, um dich rechtlich etwas genauer zu informieren über deine Rechte einerseits und Dienstpflichten andererseits, damit du dir nicht so unsicher bist, wie du deine weitere Arbeitszeit abgesehen von der reinen Unterrichtszeit einteilen solltest, kannst, darfst. Ich habe den Eindruck, dass da eine große Unkenntnis und Unsicherheit bei dir vorherrscht, wobei es sich stellenweise ehrlich gesagt auch nach großem Unwillen deinerseits liest, berechtigten Forderungen (wie den Fahrweg zur Schule für eine Konferenz in Kauf zu nehmen, da man den Wohnort ja ändern dürfte), die dir unbillig erscheinen entgegenzukommen. Der Umstand, dass du Elternarbeit als "Krieg" beschreibst kommt dann noch erschwerend hinzu. Das liest sich sehr belastend. Vielleicht würde der Kontakt zu den Eltern leichter fallen, wenn du diesen nicht als Fundamentalkonflikt voller unzumutbarer Erwartungen und Forderungen betrachten würdest? Manche Eltern haben sicherlich unzumutbare Forderungen oder Erwartungen, das kann man aber im Regelfall diesen klarmachen und muss sonst eben klare Grenzen ziehen, statt sich derart daran aufzureiben, wie das Wörtchen "Krieg" nahelegt.


    Ich persönlich bin dankbar, dass unsere Arbeit nicht so stereotyp geregelt ist, dass irgendwo stehen würde wieviele Stunden wir für Elternarbeit, Unterrichtsvorbereitung etc. aufwenden müssten. Das wäre meines Erachtens entmündigend und würde weder der beruflichen Realität gerecht werden, noch der Selbstverantwortung, die man von einem erwachsenen, studierten Menschen im höheren Dienst erwarten darf. Klär mit deiner Gewerkschaft, was zumutbar ist trotz Corona oder sprich mit deinem SL, wie das vernünftig gehandhabt werden kann, da das ja weitere KuK deiner Schule betrifft.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn sich der Richter das nicht vorstellen kann, wird er ja den Eltern recht geben. Dann hätte ich den Krieg verloren. Ich hätte jetzt gedacht, dass ein Gesetzt gibt indem steht: Bei Vollzeit beträgt die Unterrichtsvorbereitungszeit x Stunden pro Tag, Elternarbeit 1 Stunde, etc.

    Juliaaaaaa, nun mach mal halblang!


    Krieg?? Wer redet denn von Krieg?


    Du musst doch auch mal selbstständig etwas für dich priorisieren können und kannst nciht bei jedem bisschen ein schriftlich fixoertes Gesetz erwarten.Wie sich die Lehrerarbeitszeit zusammensetzt, wurde dir hier vor einigen Posts sehr abschaulich dargestellt. Ansonsten ist ein großer Vorteil des Lehrerberufs, dass man sich einen Teil seiner Arveitszeit frei einteilen kann.

    Ansonsten ist ein großer Nachteil des Lehrerberufs, dass man sich einen Teil seiner Arveitszeit frei einteilen muss.


    Du bist erwachsen, nimm bitte deinen Menschenverstand in die Hand und entscheide über deine Zeiteinteilung, wie es für DICH passt. Und sitze nicht ängstlich in der Ecke, darauf wartend, dass dir irgendjemand Gesetze nennt, die es nicht gibt/nicht geben kann.


    Wovor hast du immer Angst, wenn du schon von Krieg sprichst??

    • Offizieller Beitrag

    Julia, sei mir bitte nicht böse, aber für mich wirkst Du wie eine Karikatur einer Lehrkraft, die einerseits völlig naiv und unbeschwert durchs Lehrerleben geht, andererseits aber tierische Angst davor hat, angeklagt, rausgeschmissen oder was auch immer zu werden.

    Ich habe es hier in diesem Forum in den letzten Jahren sicherlich mehrmals geschrieben:

    Die Kenntnis rechtssicheren Handelns und aktives rechtssicheres Handeln an sich erspart Dir eine Menge Ärger und Diskussionen.
    Fang an, Dir die entsprechenden Regelungen draufzuschaufeln und handle anschließend entsprechend.

    Ich habe in den 14 Jahren im aktiven Schuldienst bis auf einen oder zwei Fälle nie schulrechtliche oder dienstrechtliche Probleme gehabt, weil ich mich sehr früh selbst informiert habe. Das kann man von einem studierten Menschen erwarten.

  • Der SL sagt, alle Lehrkräfte müssen bei jeder Konferenz dabei sein. Was zu Folge hat, dass man dann immer noch 2 Stunden Arbeitsfahrt zusätzlich hat an Konferenztagen.


    Wo steht das im Gesetz, dass Unterrichtsvorbereitung vorgeht?


    Also wenn sich der Richter das nicht vorstellen kann, wird er ja den Eltern recht geben. Dann hätte ich den Krieg verloren. Ich hätte jetzt gedacht, dass ein Gesetzt gibt indem steht: Bei Vollzeit beträgt die Unterrichtsvorbereitungszeit x Stunden pro Tag, Elternarbeit 1 Stunde, etc. Und dass dann die Zeiten gemixt werden können, wenn woanders gerade weniger zu tun ist. Dann hätte ich ja gut erklären können, dass durch Digitalunterricht der Aufwand immens gestiegen ist. Und das Eintüten, Dokumentieren, Scannen, etc. der Klassenarbeiten mir nicht mehr zeitlich möglich ist. Außerdem soll man ja zu Hause bleiben möglichst. Evtl. ist ja sogar die Corona-Eindämmung wichtiger als der Weg zur Post. Irgendwo bei diesen Punkten sehe ich Hoffnungen - aber kein Gesetz.

    Was erwartest Du denn von Deinem Dienstherren? Dass er pädagogische Arbeit in Minuten festlegt? Und wenn deine Minuten x für das Gespräch mit den Schülern (du redest mir hier zu viel von Eltern, das ist nicht Deine Zielgruppe!) aufgebraucht sind, unterbrichst Du im Satz und sagst: Hab Feierabend. ?


    Setze Dir selbst Prioritäten und kommuniziere mit Deinen Schülern! Nicht so viel mit den Eltern.


    Deine 2 Stunden Fahrtweg pro Tag sind übrigens Dein Privatvergnügen. Du kannst auch näher an die Schule ziehen, dann minimiert sich Dein Fahrtweg.


    Ansonsten wurde ja schon alles gesagt: Krieg verloren, Anklage von Eltern....was für eine absurde Vorstellung Deiner Berufstätigkeit. Du solltest mal in Dich gehen, welches Bild Du von Deinem Gegenüber hast. Vielleicht rühren die Probleme mit den Eltern bei Dir auch aus Deiner voreingenommenen Art, dass Du irgendeinen Krieg gegen sie führen musst. Da musst Du dringend professioneller werden.

  • Wo steht das im Gesetz, dass Unterrichtsvorbereitung vorgeht?

    Langsam, so wollte ich meine Aussage nicht verstanden wissen.

    Das ist meine eigene Priorisierung:

    Wenn ich nach Hause* komme und ich habe noch eine begrenzte Zeit zur Verfügung und ich habe drei Unterrichtsstunden für den Folgetag, einen Stapel Aufsätze und ein Elterngespräch auf der Todo-Liste, dann mache ich erst den Unterricht (weil ich am nächsten Tag meinen Klassen schlecht sagen kann "Sorry, Leute, ich hatte keine Zeit") und dann kümmere ich mich um das Elterngespräch und dann um die Aufsätze.

    Die beiden letztgenannten Punkte muss ich natürlich auch erledigen - aber ich kann sie eher aufschieben als meinen Unterricht.

    Nach der guten alten Eisenhower-Matrix rutscht ein Elterngespräch halt immer mehr von wichtig und nicht dringend Richtung wichtig und dringend, je älter die "Rufen Sie mich bitte an und sprechen Sie mit uns über die Versetzungsgefährdung meines Kindes"-Mail ist.


    (* Prä-Corona-Ära :zahnluecke:)

  • Eure Schule sollte ein Teilzeitkonzept haben oder eines erstellen, in welchem festgelegt ist, in welchem Umfang Teilzeitkolleginnen und -kollegen an Konferenzen und anderen Aktivitäten (z.B Elternsprechtage, Bereitschaften, Unterrichtszeiten) teilnehmen müssen. Sprich dazu doch mal euren Lehrerrat an.


    Du solltest auch mal

    https://bass.schul-welt.de/12374.htm#21-02nr4p3

    lesen. Insbesondere §5 ff sagen etwas zu der von dir gewünschen Gewichtung.


    Wenn du die Aufgaben, die du Erledigen musst, wegen Überlastung nicht erledigen kannst, musst du das deinem Schulleiter melden. Infos dazu findest du auf

    https://www.lehrernrw.de/press…bersicht/mundgerecht.html


    Der SL sagt, alle Lehrkräfte müssen bei jeder Konferenz dabei sein. Was zu Folge hat, dass man dann immer noch 2 Stunden Arbeitsfahrt zusätzlich hat an Konferenztagen.


    Wo steht das im Gesetz, dass Unterrichtsvorbereitung vorgeht?

  • Wo steht das im Gesetz, dass Unterrichtsvorbereitung vorgeht?

    Wie alt bist Du? Fünf?

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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