In Niedersachsen heißt es:
Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, können auf eigenen Wunsch nach Vorlage eines ärztlichen Attestes im „Home Office“ verbleiben. Auch Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe
sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können ins „Home Office“ gehen.
Wie versteht ihr diesen Satz? Beziehen sich "diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in einer häuslichen Gemeinschaft leben" nur auf die Schülerinnen und Schüler oder auch auf die Lehrkräfte? Bedeutet das, dass Lehrkräfte mit kranken Angehörigen zur Schule müssen, Schüler mit kranken Angehörigen jedoch zu Hause bleiben dürfen?