Hier in Niedersachsen heißt es aus dem Kultusministerium, dass Lehrkräfte "Aufgaben im Unterricht, in der Notbetreuung, in der Schule und im Home Office" übernehmen. Insbesondere für Lehrkräfte, die einer Risikogruppe angehören, bedeutet das, dass sie auf Weisung der Schulleitung von zu Hause aus schulische Aufgaben übernehmen. Neben der Materialzusammenstellung und -versorgung der Lerngruppen sowie schulischer Qualitätsentwicklung betrifft das auch das Angebot von Telefonkonferenzen usw., je nach technischer Möglichkeit. Das gilt unserer Meinung nach aber auch für Kolleginnen und Kollegen, die aufgrund der notwendigen Kinderbetreuung (tageweise) verhindert sind.
Es muss in den nächsten Wochen aufgrund der Splittung von Lerngruppen und der damit verbundenen Umgestaltung der Stundenpläne ohnehin einen ständigen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und Lernen zu Hause geben, sodass dem Rechnung getragen werden kann. Es ist halt organisatorisch aufwändig, aber nicht unmöglich.
Problematisch ist das nur bei Kolleginnen und Kollegen, die so stark in die Betreuung eingebunden sind, dass sie auch im Homeoffice nicht adäquat arbeiten können. Diese können dann Sonderurlaub beantragen, der wahrscheinlich einer unbezahlten Freistellung gleichkommt.