Halbe Noten in der Primarstufe

  • Hallo Alle,


    ich würde Eure Hilfe benötigen. Meine Frage wäre, ob in eurem Bundesland bzw. in eure Schule Zwischennoten/halbe Noten erlaubt oder möglich sind? Damit meine ich Noten wie 1-2, 2-3 usw., nicht Noten wie 2- oder 2+. Interessant für mich wäre nur die Primarstufe.


    Bisher bin ich sämtliche Schulgesetze, Grundschulverordnungen u. ä. der einzelnen Bundesländer durchgegangen und habe hier nur explizite Verbote, wie z. B. in Bayern, gefunden. In manchen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, ist es mir jedoch nicht ganz klar. Auch bin ich auf einen Eintrag in diesem Forum gestoßen, in welchem gesagt wird, dass in Niedersachsen trotz des Verbotes eben solche Noten durch den Schulvorstand beschlossen werden können: Niedersachsen - Zwischennoten durch den Schulvorstand beschließbar?


    Nun weiß ich bei meiner Recherche nicht weiter.


    Kurz zur mir: Ich arbeite am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe e. V. als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter und bräuchte diese Informationen für ein Forschungsprojekt.


    Liebe Grüße und besten Dank,

    Marius

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zwischennoten müssen nicht zwingend verboten sein, wenn die "erlaubten" Notenstufen explizit im Schulgesetz bzw. in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen stehen. In NRW gibt es keine Zwischennoten im Primarbereich. KgF möge mich ggf. korrigieren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In BW gibt es in Klassenarbeiten sowie in den Halbjahresinformationen sowohl 2-3 etc. als auch 3+, 2- usw., also Noten in 0,25-Stufen-Schritten. Zeugnis zum Schuljahresende nur ganze Noten.

  • auf Zeugnissen nur ganze Noten

    Wobei auf den Zeugnislisten druchaus auch + oder - eingetragen werden können. Und ich bilde mir ein, dass es auch möglich ist, auf dem Zeugnis zu vermerken, wenn eine Note nur knapp vergeben wurde (habe ich noch nie gemacht, deswegen bin ich mir da nicht 100% sicher)

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Wobei auf den Zeugnislisten druchaus auch + oder - eingetragen werden können. Und ich bilde mir ein, dass es auch möglich ist, auf dem Zeugnis zu vermerken, wenn eine Note nur knapp vergeben wurde (habe ich noch nie gemacht, deswegen bin ich mir da nicht 100% sicher)

    Aber nicht auf dem Zeugnis, da ist die Aussage eindeutig:

    Zitat


    Zeugnisnoten werden als Ziffern eingetragen. Punktzahlen werden stets zweistellig angegeben.

    Und unter Bemerkungen ist es auch nicht mehr aufgeführt, dass ergänzt werden darf.


    https://bravors.brandenburg.de…rschriften/vv_zeugnisse#2



    In Berlin steht es ähnlich, aber da darf erläutert werden:

    Zitat


    (2) Zeugnisnoten können unter „Bemerkungen“ erläutert werden.

  • In Berlin steht es ähnlich, aber da darf erläutert werden:

    Genau, und ich weiß jetzt auch wie ich darauf gekommen bin, dass das geht... ich hatte das als Schülerin selber mal unter Bemerkungen stehen, ist aber schon was her und war auch auf dem Gymnasium... insofern bin ich mir da tatsächlich nicht sicher.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

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