Nein, wir gehören nicht zu den ersten 45 Schulen, die jetzt dabei sind und ja, das soll dann wohl flächendeckend gemacht werden, ich bin gespannt.
Schulöffnungen NRW
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"Wöchentliche Tests für Lehrer" ist die nächste Schattendiskussion an der Realität vorbei.
Es gibt in Deutschland 800 000 Lehrer und eine Gesamttestkapazität von ca. 1 Mio. Glaubt ihr wirklich, dass es ab August eine Regelung gibt, bei der praktisch die gesamte Testkapazität in Deutschland ausschließlich für Lehrer genutzt wird?
Das wird nicht passieren, hypothetische Diskussionen darüber, wer das bezahlt, sind überflüssig.
Ich will auch nicht wöchentlich getestet werden. Bei Tests in Schulen geht es auch nicht um den Schutz einzelner Personen sondern um die Beantwortung der Frage, ob es überhaupt eine verdeckte Ausbreitung von Covid19 innerhalb von Schulen gibt. Die Tests sind primär von akademischem Interesse.
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Gescheit schreiben zu können ist Kompetenz genug für die Kleinen.
Zum Glück bin ich aus dem Alter raus
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die gesetzliche Krankenkasse zahlt auch für Privatversicherte und Nichtversicherte.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/Corona-Test-VO (Punkt 8).
Ich zitiere mich einmal (war vielleicht zu kurz und es ging unter).
Es gibt seit neuestem die obige Verordnung und laut Spahn (mündliche Aussage) u.a. sollen auch Lehrer (freiwillig) regelmäßig getestet werden, um dass Risiko für die Gesellschaft zu minimieren. Ich gehe auch von Pool-Testung aus, da lässt sich die Testanzahl fast beliebig erhöhen (begrenzend sind die Chemikalien).
Es bringt wenig, nur einzelne Schulen zu testen und an der Nachbarschule entwickelt sich ein Hotspot. Momentan sind es ja Einzelfälle und keine gleichmäßige Verteilung. Vielleicht gibt es die Testung auch erst nach Auftreten von Infektionen? Es hangt sicher davon ab, wie sich die Zahlen entwickeln.
Ergänzung
In der Verordnung steht bei Schulen erst nach Auftreten von Infektionen (im Gegensatz zu Altenheimen). In manchen Stellungnahmen hieß es anders.
Aber bezahlen müssen wir sicher nicht.
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Möbius,
wenn du ganze Kollegien testest, brauchst du schätzungsweise 40-80x weniger Tests (keine Ahnung, wie groß durchschnittlich Kollegien sind - wir haben 180, die Grundschule einer Bekannten hat 9), das wäre auf jeden Fall deutlich weniger als wenn jeder getestet wird.
Wenn alles wieder - unter Beschränkungen - offen hat (abgesehen von Großveranstaltungen), bleibt gar nichts anderes übrig, als Ausbreitungsherde zu identifizieren. Und die wird es voraussichtlich in Schulen und Kitas geben, da die Hygieneregeln dort beim Besuch aller Kinder/ Schüler nicht einzuhalten sind. Daher wird der Fokus darauf gelegt, dass Kinder und Schüler in möglichst gleichen Gruppen vom gleichen Personal betreut werden, so dass mit einer regelmäßigen Testung die Ausbreitung in Form solcher "Herde" gestoppt werden kann (14 Tage Quarantäne für Personal, Schüler/ Kinder und deren Familien). Das ist wohl der Plan. Daher verfolgen Kitas und Grundschulen, die ja jetzt wieder aufhaben, solche Konzepte. M.E. nach ein Test, wie das klappt und ob/ wie sich die Ansteckung verändert/ gestoppt werden kann. Durch die Ferien gibt es ja überall einen Puffer, so dass größere Maßnahmen wie shutdowns vermieden werden können.
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Ist das Verbot in Zügen zu rauchen dann auch eine Einschränkung des Grundrechts?
Ja natürlich ist es das. Ändert aber nichts daran, dass es falsch ist, das hier so hinzustellen, als wenn es "normal" und "Kein Problem" wäre eine Maske zu tragen.
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Ja natürlich ist es das. Ändert aber nichts daran, dass es falsch ist, das hier so hinzustellen, als wenn es "normal" und "Kein Problem" wäre eine Maske zu tragen.
Aha und wieso soll es ein Problem sein? Es zwingt dich doch auch niemand mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren oder?
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...also wenn du kein Auto oder noch schlimmer keinen Führerschein hast, und eine bestimmte Strecke schneller als zu Fuß zurücklegen "musst", um zB einen Termin einzuhalten... na...?
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Ist das Verbot in Zügen zu rauchen dann auch eine Einschränkung des Grundrechts?
Ich befürchte, ja. So wie die Aufforderung nach 22:00 Uhr den Biergarten zu verlassen oder auf der Autobahn nur 130 fahren zu dürfen.
Natürlich ist eine Maske unangenehm. je länger man sie trägt, umso schlimmer. Für Leute mit Atemwegsproblemen könnte sogar die Grenze überschritten sein. Auch hier muss man abwägen. Ich finde das alles nicht so schlimm, wie für den Tod eines anderen verantwortlich zu sein.
Das konkrete Problem beim Tragen der Masken nicht benennen zu können, sondern nur floskelhaft mit den "Grundrechten" zu wedeln, finde ich etwas dünn.
Aber, damit das nicht untergeht. Ich meine, es ist das wichtigste, Abstand zu halten. Die Maske ist nur Ergänzung oder Notbehelf.
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...also wenn du kein Auto oder noch schlimmer keinen Führerschein hast, und eine bestimmte Strecke schneller als zu Fuß zurücklegen "musst", um zB einen Termin einzuhalten... na...?
Naja dann muss man halt früher aus dem Haus oder mit dem Fahrrad fahren, eine Fahrgemeinschaft bilden, Taxi rufen etc. Wenn es einen wirklich sooo sehr stört, dann muss man sich eben Alternativen suchen. Ich weiß der Deutsche beschwert sich lieber an Stellen die eh nichts dran ändern können anstatt konsequent das Nichtgewollte zu vermeiden.
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eine Fahrgemeinschaft bilden,
da ist doch aber dann in den meisten Bundesländern auch Maskenpflicht.
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Ja natürlich ist es das. Ändert aber nichts daran, dass es falsch ist, das hier so hinzustellen, als wenn es "normal" und "Kein Problem" wäre eine Maske zu tragen.
Bei einer Pandemie halt leider schon "normal" und somit "kein Problem".
Ich sehe auch nicht, welches Grundrecht da verletzt wird. Kannst du mir das genauer erklären, Karl-Dieter?
Schränken die Anschnallpflicht oder die Kondompflicht im Puff dann eigentlich auch die Grundrechte deiner Meinung nach ein? -
Mein Grundrecht endet da, wo ich deins verletzte.
Damit ist der Fall Maske doch geklärt.
Wenn ich im Moment deine Gesundheit gefährde, wenn ich keine Maske trage, dann endet da meine Freiheit in den Risikosituationen ohne Maske herumzulaufen.
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passte gerade so schön zu NRW:
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Ich sehe auch nicht, welches Grundrecht da verletzt wird.
Art. 2 Abs. 1 GG
Schränken die Anschnallpflicht oder die Kondompflicht im Puff dann eigentlich auch die Grundrechte deiner Meinung nach ein?
Ja, natürlich. Was sollte es denn sonst sein? Ansonsten, was bringt es, hier weitere Beispiele zu nennen, wo Grundrechte eingeschränkt werden, das wurde doch bereits beispielhaft mit dem Nichtrauchen in Zügenannt.
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Vielleicht hat ja jemand Lust und Zeit, die Grundrechte mal zu überarbeiten... Wir werden ja anscheinend sooo eingeschränkt...
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Ja, natürlich. Was sollte es denn sonst sein? Ansonsten, was bringt es, hier weitere Beispiele zu nennen, wo Grundrechte eingeschränkt werden, das wurde doch bereits beispielhaft mit dem Nichtrauchen in Zügenannt.
also sind deine Einwände eh total irrelevant. Merkste was?
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Ich weiß nicht, ob man wirklich noch einmal darauf hinweisen muss, aber ich habe dir mal den entscheidenden Passus fett markiert.
ZitatJeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Weiter kommentieren brauche ich es aber hoffentlich nicht.
kl. gr. frosch
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Weiter kommentieren brauche ich es aber hoffentlich nicht.
Die Frage ist, wo hier die Rechte anderer verletzt werden. Nur die Begründung einer etwaigen Infektion reicht meines Erachtens nicht aus, dann müssten wir eine dauerhafte Mundschutzpflicht einführen, weil noch x andere Krankheitserreger so übertragen werden, und die im Zweifelsfall auch tödlich sein können. Auch ist dann eine Impfpflicht gegen alles mögliche kein Thema mehr.Oder wir dürften generell keine Besuche in Altenheimen mehr erlauben.
Nicht, dass wir uns hier falsch verstehen: Ich halte die Mundschutzpflicht gerade auch für sinnvoll, aber die als völlig selbstverständlich hinzunehmen und auch noch zu negieren, dass hier Grundrechte eingeschränkt werden (wie übrigens x andere derzeit), offenbart einen gefährlichen Mangel an demokratischen Verständnis in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Auch, dass sich Leute über die Lockerungen aufregen halte ich für demokratisch sehr fragwürdig. Einschränkungen müssen immer und ständig überprüft und thematisiert werden und nicht das Aufheben von Beschränkungen.
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Ich hätte an alle, die etwas mit Planungen fürs nächste Schuljahr zu tun haben, mal die Frage, ob ihr AG‘s wie Orchester und Chor erstmal aussetzt oder evtl. nur mit Streichern oder mit super viel Abstand stattfinden lasst.
Wäre Singen in den Klassen 1-4 jetzt eigentlich erlaubt in NRW? Es muss dort ja auch kein Abstand gehalten werden.Und wenn dann in 5-12 nach den Sommerferien auch kein Abstand mehr gehalten werden muss, darf man dann nicht auch da Singen? Gilt es nur eventuelle Gruppenüberschneidungen in AGs zu unterbinden? Bei uns gibt es einige Geschwisterkinder, da sind die Überschneidungen gegeben und durch KollegInnen sowieso.
Es ist alles so unlogisch und wir wollen langsam mal in die Planung...
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