Alle Tarifbeschäftigten haben in diesem Zusammenhang den Rechtsanspruch zur arbeitsmedizinischen Untersuchung durch einen selbst bestimmten Facharzt für Arbeitsmedizin. Sie müssen sich weder von einem Amtsarzt, noch einem durch den Arbeitgeber bestellten Arzt abspeisen lassen. Inwieweit dieser Rechtsanspruch auch für Beamte gilt, bin ich noch in der Klärungsphase. Falls jemand hierzu was konkretes hat?!
Würde zumindest den Tarifbeschäftigten Kollegen, die betroffen sind, dringend empfehlen genauso zu verfahren!