Schulöffnungen NRW

  • Mir fällt schon wieder etwas ein, das ich mitteilen wollte: die Änderungen der Prüfungsordnungen sind gleichzeitig mit dem Bildungssicherungsgesetz am Donnerstag verabschiedet worden. Hier der Link, es ist die Verordnung ganz unten vom 01.05.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_liste


    Es gibt aber bestimmt irgendwann auch eine Schulmail dazu. Warum man damit warten muss, obwohl diese Änderungen schon beschlossen und veröffentlicht sind, erschließt sich mir überhaupt nicht.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

  • Wir haben auch eine Rundverfügung bekommen, dass die Regelung für die Lehrkräfte, die bis vorgestern galt, ab gestern auch weiter bis zum 24.5. gilt (die aus der 15. Schulmail).

    Kam hier auch gerade an. Ich bin ohnehin davon ausgegangen, dass die gilt, bis etwas anderes gesagt wird.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es gibt aber bestimmt irgendwann auch eine Schulmail dazu. Warum man damit warten muss, obwohl diese Änderungen schon beschlossen und veröffentlicht sind, erschließt sich mir überhaupt nicht.

    Ja, stimmt. Könnte man mal 'rumschicken. Zumindest als Link.


    Bei manch' anderem kann ich aber die Mitarbeiter im Ministerium verstehen. Denen geht's ähnlich wie uns. Warum sollen die etwas planen, wenn ganz oben die politischen Entscheidungen so unzuverlässig sind?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich habe eine Frage zu

    Zitat

    § 46 Leistungsnachweise und Leistungsbewertung, Nachprüfung bei Minderleistungen

    Absatz (5)

    Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Fortschreibung der Kursabschlussnoten (Absatz 4) im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase in
    einem oder mehreren belegten Leistungs- oder Grundkursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht haben, erhalten in analoger Anwendung von § 10 die Möglichkeit zur Nachprüfung in diesen Fächern. Eine Zulassung zur
    Nachprüfung erfolgt abweichend von § 10 Absatz 1 auch, wenn die Verbesserung einer Minderleistung in mehr als einem Fach erforderlich ist. Es finden dann mehrere Prüfungen statt. Die Prüfungsaufgaben sind dem Unterricht des ersten Halbjahres zu entnehmen. Eine Nachprüfung ist nicht möglich in Fächern, die mit null Punkten abgeschlossen wurden.

    In (4) wird erwähnt, dass

    Zitat

    (4) Für Schülerinnen und Schüler im zweiten Halbjahr der Einführungsphase und im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, ist auf die Benotung des
    vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen. Dann gelten die Kursabschlussnoten im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase auch als Kursabschlussnoten für das zweite Halbjahr der Qualifikationsphase.


    Verstehe ich das richtig?

    Fall 1: Eine Schülerin / ein Schüler gehört einer Risikogruppe an, muss in Quarantäne etc. Ich habe keinerlei Möglichkeit eine "ordentliche" Note für das 2. Halbjahr zu machen. Die Schülerin / der Schüler bekommt also die Kursabschlussnote des 1. Halbjahres. (nach (4)) Hier hatte sie / er nur 2 Punkte. Sie / Er darf nach (5) eine Nachprüfung machen, damit sie / er von diesen 2 Punkten weg kommt.

    Falls 2: Eine andere Schülerin / ein anderer Schüler ist in einem beliebigen Fach überfordert und bekommt seine "Standard 5" (also wieder 2 Punkte). Bei ihr/ihm habe ich aber im 2. HJ die Möglichkeit aufgrund der Klausur (1 Klausur) und der mündlichen Leistung eine "ordentliche" Kursabschlussnote fürs 2. HJ zu bilden.

    Diese Schülerin / dieser Schüler erhält NICHT die Möglichkeit zur Nachprüfung.

  • Vielleicht, aber nur vielleicht könnte das ja den netten Nebeneffekt haben, dass man Klassen von vornherein nicht bis auf den letzten Platz +5 sus obendrauf mit Schülern vollpackt. An manchen schulen bzw Schulformen mag das schwierig bis unmöglich sein, aber da wo es geht, sollte man es tun. Bei uns an der BBS kommen teilweise Klassen nicht zustande, weil es ein, zwei Anmeldungen zu wenig sind, obwohl es von der personaldecke her gehen würde. Ich würde gerne auch mal mit einer Klasse mit von vornherein nur 15 sus an den Start gehen. Stattdessen packt man die 15 einfach auf andere 15 sus eines anderen Bildungsgangs drauf und schwupps hat man wieder 30 Leute in einem Raum. Aber kleinere klassen wird wohl ein Wunschtraum bleiben, leider.

  • Meine Erfahrung aus der heutigen Notbetreuung: keines der Kinder hält sich an den Abstand ( auch 4er nicht). In dem mir zugeteilten Raum gibt es kein Wasser, nichts! Auf den dazugehörigen Toiletten zwar Seife, aber keine Papiertücher, sondern dieses Gebläse. Kollegin im Nebenraum hat zwar Wasser und Seife - aber nur ein Handtuch für alle. Selber auf die Toilette gehen geht nicht, Kinder dürfen nicht alleine gelassen werden, Ablösung o.ä. gibt es nicht. Morgen werden die Gruppen aufgestockt/neu zusammengesetzt... Raumtemperatur bei 16 Grad - da macht Lüften noch mehr Spaß. :uebel: aber funktioniert ja alles soooo toll.

  • Nur zur Info: An drei weiterführenden Schulen in Geilenkirchen sind drei Schüler positiv auf das Coronavirus getestet worden.

    Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien. Seltsam ist es aber schon, dass das seit heute Morgen bislang nur eine kleine lokale Meldung in den Printmedien ist. Noch vor kurzer Zeit wäre die Welle kurzfristig sehr hoch geschwappt. Aber jetzt, wo wir uns alle ganz schnell locker machen sollen...

  • PK auf 16:30 verschoben.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

    • Offizieller Beitrag

    Die Ministerin sagte eben im Ausschuss, dass es in Zeiten von Corona auch Coronafälle an Schulen geben wird und dass das die Realität abbilde. Da kann man ihr in der Sache nicht widersprechen.
    Natürlich werden wir in den Schulen Coronfälle haben - ebebso in der Notbetreuung. Und genauso natürlich muss man nicht über jeden einzelnen Fall in den Medien berichten.

  • Die Ministerin sagte eben im Ausschuss, dass es in Zeiten von Corona auch Coronafälle an Schulen geben wird und dass das die Realität abbilde. Da kann man ihr in der Sache nicht widersprechen.
    Natürlich werden wir in den Schulen Coronfälle haben - ebebso in der Notbetreuung. Und genauso natürlich muss man nicht über jeden einzelnen Fall in den Medien berichten.

    Richtig! Es wird ja auch in anderen Fällen nicht davon berichtet.

    Intern sollte so etwas natürlich aufgearbeitet werden.
    Aber man kann ja (zB) auch nicht den ÖPNV einstellen, weil es dort einen Fall gibt.

    Wir können uns nicht vor Neuinfektionen vollständig schützen, es geht ja wirklich nur darum diese zu senken, so dass das System klar kommt. Und die Virenlast allgemein zu verringern, durch Masken und Hygieneregeln.

  • Nur zur Info: An drei weiterführenden Schulen in Geilenkirchen sind drei Schüler positiv auf das Coronavirus getestet worden.

    Ich bin kein Freund von Verschwörungstheorien. Seltsam ist es aber schon, dass das seit heute Morgen bislang nur eine kleine lokale Meldung in den Printmedien ist. Noch vor kurzer Zeit wäre die Welle kurzfristig sehr hoch geschwappt. Aber jetzt, wo wir uns alle ganz schnell locker machen sollen...

    Es gibt pro Tag zwar deutlich weniger aber immer noch um die 800-1000 Neuinfektionen. Auch wenn Kinder seltener betroffen sind, kann man sich rein statistisch sicher sein, dass da jeden Tag auch Schüler drunter sein werden.

    Für uns ist das wichtig, aber da muss man auch mal die Perspektive wechseln, aus Sicht der Öffentlichkeit ist es nicht relevanter, dass es Schüler oder Lehrer betrifft, als wenn es sich um Busfahrer, Dentalhygienikerinnen oder Supermarktkassierer handelt. Viele haben beruflich Kontakt mit anderen Personen, in den letzten Wochen oft wesentlich mehr als wir.

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