Schulöffnungen NRW

  • Das war natürlich ein Witz. Ich hoffe, das Land NRW schafft es noch die Richtlinien anzupassen. Aber mit Kindern im HO korrigierte Abiklausuren wären auch interessant für den Zweitkorrektor.

    ;) wer weiß, was denen noch einfällt....


    Aber dafür dürftest du ja vermutlich Betreuung in Anspruch nehmen.

  • Man könnte ja auch

    Das war natürlich ein Witz. Ich hoffe, das Land NRW schafft es noch die Richtlinien anzupassen. Aber mit Kindern im HO korrigierte Abiklausuren wären auch interessant für den Zweitkorrektor.

    hmm... Ich bin nur an einer Realschule; habe nicht so auf das jetzige Abi geguckt. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, dann gibt es keinen Zweitkorretor mehr, oder?

    siehe:

    https://www.standardsicherung.…ost/termine/termine-2020/

  • ;) wer weiß, was denen noch einfällt....


    Aber dafür dürftest du ja vermutlich Betreuung in Anspruch nehmen.

    Soweit ist NRW schon, da sollten sich dann andere Bundesländer ein Beispiel dran nehmen, Berlin und Brandenburg hat gleich als erstes stehen, dass sobald einer im HO sitzt Notbetreuung ausgeschlossen ist. Außerdem sind Lehrer nur in der Notbetreuung relevant, wo jemand ab Montag seine Kinder lässt, wenn er im Abitur sitzt, keine Ahnung.


    Also ihr seht, alles in allen Bundesländern sehr unausgegoren.

  • Also ihr seht, alles in allen Bundesländern sehr unausgegoren.

    Wen wundert es, wenn man so Schnellschüsse beschließt. Manchmal liegt wohl doch in der Ruhe die Kraft....


    Hauptsache Hoppla Hopp wir machen nächste Woche die Schulen wieder auf....

  • Unsere Kita schrieb, dass man nur Anspruch hätte, wenn HO nicht möglich sei. Korrektur ginge ja im HO.

    Zum Glück bin ich erst nach den Sommerferien wieder im Dienst.

  • hahaha das hatte ich ja schon völlig vergessen :lach:

    Aber im Ernst: Wenn Laschet und co meinen, uns verkackeiern zu müssen, denke ich tatsächlich auch über eine Anpassung meiner arbeitsmotivation und arbeitsmoral nach. :nein: (natürlich zugunsten meiner sus)

  • Ich weiß auch nicht, ob das wirklich geändert wurde/wird mit der Notbetreuung in NRW. Vor den Ferien hieß es für Lehrkräfte die im Homeoffice arbeiten gibt es keine Notbetreuung. Eine Kollegin (Alleinerziehend mit zwei Kids im KiTa-Alter) hat sich da nämlich informiert. Da für sie arbeiten im Homeoffice im Prinzip nur möglich ist, wenn die Kinder schlafen, da einfach zu klein.

  • Was ist nun mit den Kindern der Lehrer in NRW? Dürfen die in die Notbetreuung oder nicht? Ich habe den Überblick verloren.

    Falls sie nicht hin dürfen, habe ich ein großes Problem...

  • Und es gibt auch immer noch keine Infos darüber, was mit den Lehrerinne und Lehrern ist, die zwar selbst nicht zur Risikogruppe gehören, die aber in der Kernfamilie vorerkrankte Kinder/Ehepartner haben. Müssen die tatsächlich trotzdem zur Schule?

    Ich finde nur den Passus, dasses u.a. aus diesem Grund den SuS frei gestellt ist, ob sie am Unterricht teilnehmen oder nicht. Über die Lehrer wird da kein Wort verloren.

    Was, wenn ich mich anstecke und mein Familienmitglied ebenfalls erkrankt und womöglich daran stirbt? Pech gehabt - Bauernopfer?

  • Ich weiß auch nicht, ob das wirklich geändert wurde/wird mit der Notbetreuung in NRW. Vor den Ferien hieß es für Lehrkräfte die im Homeoffice arbeiten gibt es keine Notbetreuung. Eine Kollegin (Alleinerziehend mit zwei Kids im KiTa-Alter) hat sich da nämlich informiert. Da für sie arbeiten im Homeoffice im Prinzip nur möglich ist, wenn die Kinder schlafen, da einfach zu klein.

    Wo hat sie sich informiert? Über das Jugendamt?

  • Müssen die tatsächlich trotzdem zur Schule?


    Alle die hier darüber reden, habt ihr mal das Gespräch mit der Schulleitung gesucht? Das wäre ja mein erster Gang, denn dort obliegt ja auch die Einsatzplanung.

    Warum muss man da immer offizielles Abwarten?

  • Alle die hier darüber reden, habt ihr mal das Gespräch mit der Schulleitung gesucht? Das wäre ja mein erster Gang, denn dort obliegt ja auch die Einsatzplanung.

    Warum muss man da immer offizielles Abwarten?

    Nein, weil mein Schulleiter ein A... ist und ich nur noch das Allernötigste mit ihm rede.

    Solange es nichts Offizielles gibt, ist ihm egal, was mit meiner Familie ist.

  • Wo hat sie sich informiert? Über das Jugendamt?

    Das habe ich sie ehrlich gesagt nicht gefragt. Sie hatte mir nur gesagt, dass man ihr an mehreren Stellen gesagt hatte, das Home Office scheinbar eine adequate Betreuung ist...

    Und ich habe ehrlich gesagt, in den aktuellen Dokumenten des Landes auch keinen Passus gefunden für Alleinerziehende bei denen Home-Office möglich ist.


    Finde das echt heftig für Alleinerziehende, insbesondere wenn die Kinder sich noch gar nicht alleine beschäftigen können. Ist ja selbst für Eltern die beide Home-Office machen können schon eine ziemliche Herausforderung.

  • Das habe ich sie ehrlich gesagt nicht gefragt. Sie hatte mir nur gesagt, dass man ihr an mehreren Stellen gesagt hatte, das Home Office scheinbar eine adequate Betreuung ist...

    Und ich habe ehrlich gesagt, in den aktuellen Dokumenten des Landes auch keinen Passus gefunden für Alleinerziehende bei denen Home-Office möglich ist.


    Finde das echt heftig für Alleinerziehende, insbesondere wenn die Kinder sich noch gar nicht alleine beschäftigen können. Ist ja selbst für Eltern die beide Home-Office machen können schon eine ziemliche Herausforderung.

    Das ist natürlich echt schwierig... Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass Lehrerkinder deswegen in die Notbetreuung dürfen, weil es ja bei anderen Berufsgruppen auch nicht so ist - wenn die Eltern Homeoffice haben, betreuen sie ja ihre Kinder auch "nebenbei"... (Nicht dass ich das gut finde, ich finde es für alle Eltern nahezu unzumutbar, gleichzeitig zu arbeiten und Kinder zu betreuen. Die Frage ist nur, ob das wirklich bei Lehrern anders gehandhabt wird als bei anderen Berufen...)

  • Die Definition, dass "Betreuung" = "Unterricht" ist, finde ich nirgendwo schriftlich niedergelegt. Wenn die Kita oder die Grundschule das mit dieser Begründung ablehnt, ist sie vermutlich sogar im Recht. Das wir uns selbst zur kritischen Infrastruktur zählen, ist ja nicht relevant.


    Man könnte jetzt an ein Versehen denken - aber eine der größten Berufsgruppen in diesem Land, für das ständig Erlasse geschrieben werden, einfach zu vergessen, ist vermutlich unwahrscheinlich. Ich tippe auf Absicht.

  • Daas widerspricht sich ja mit den FAQ. Korrektur mit Kitakindern halte ich für nicht möglich.

    Ich vermute du meinst damit das hier:


    Sind Mitarbeitende, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, und deren Arbeitgeber ihnen eine erforderliche Präsenzzeit im Homeoffice bescheinigt, Schlüsselpersonen? Ja, soweit und solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die dem Erhalt der kritischen Infrastruktur dient, sie in ihrem Tätigkeitsbereich unabkömmlich sind und eine parallele Betreuung der Kinder dazu führen würde, dass diese Tätigkeit nicht oder nicht in genügendem Maße aufrechterhalten werden kann.


    Ich fürchte ja das widerspricht sich eben nicht.


    1. zählt die Korrektur nicht als Tätigkeit, die zum "Erhalt der kritischen Infrastruktur"dient. Unter der Auflistung,was darunter fällt heißt es nur:

    1. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
    • Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung



    2. Klar ist Abi-Korrektur mit Kitakindern nur schwer umsetzbar, aber eben auch nicht gar nicht. Es geht bei der Aussage aber eben nicht darum, in welcher Qualtität die Tätigkeit ausgeübt wird....

    Das Problem ist doch: auch etliche andere Berufsgruppen, die jetzt im Homeoffice sind, haben da Aufgaben zu erledigen, die ein hohes Maß an Konzentration erfordern. Auch da müssen Termine gehalten werden und es hängt unter Umständen ein hohes Maß an Verantwortung dran... und die können ihr Kinder genauso wenig in die Notbetreuung geben.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

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