Es gab nur eine Rundmail bzgl. Atteste wegen Vorerkrankungen:
“Um das Gesundheitssystem derzeit nicht weiter zu belasten, erfolgt die Ein- ordnung in die Risikogruppe „Vorerkrankung“ – anders als in meinem Schrei- ben angegeben – zunächst durch eine Selbsteinschätzung der Lehrkraft. Dabei muss sich die Lehrkraft derzeit weder zu der Art der Vorerkrankung äußern noch ein ärztliches Attest vorlegen.”