Schulöffnungen NRW

  • Laut meiner Schulleitung gab es einen Runderlass (NRW) nachdem sich jeder selbst kategorisieren soll (ü60, schwanger, vorerkrankt, nichts von allem). Ausdrücklich würde zunächst kein ärztliches Attest verlangt ("um das Gesundheitssystem nicht noch weiter zu belasten"). Man darf aber auch trotz Risikogruppe gerne seinen Dienst in der Schule verrichten (wenn man furchtlos genug ist bzw. pflichtbewusst bis in den Erstickungstod).

    Ich habe schon als letzte Woche die Anfrage kam vorsichtshalber mal mit meinem Hausarzt telefoniert, der hat mich gebeten doch vorsichtig zu sein und mir gleich ein Attest ausgestellt. Ich rechne allerdings damit, zum Amtsarzt geschickt zu werden.

  • Laut meiner Schulleitung gab es einen Runderlass (NRW) nachdem sich jeder selbst kategorisieren soll (ü60, schwanger, vorerkrankt, nichts von allem). Ausdrücklich würde zunächst kein ärztliches Attest verlangt ("um das Gesundheitssystem nicht noch weiter zu belasten"). Man darf aber auch trotz Risikogruppe gerne seinen Dienst in der Schule verrichten (wenn man furchtlos genug ist bzw. pflichtbewusst bis in den Erstickungstod).

    Ich habe schon als letzte Woche die Anfrage kam vorsichtshalber mal mit meinem Hausarzt telefoniert, der hat mich gebeten doch vorsichtig zu sein und mir gleich ein Attest ausgestellt. Ich rechne allerdings damit, zum Amtsarzt geschickt zu werden.

    Amtsarzt??? Gilt das jetzt nur für dich oder denkst du, dass alle mit Vorerkrankung dahin müssen? Wäre ja interessant :aufgepasst:

  • Amtsärztliche Untersuchungen finden momentan doch so gut wie gar nicht statt. Selbst neu eingestellte Lehrer werden momentan nicht verbeamtet, weil sie keinen Termin beim Gesundheitsamt bekommen. Die haben dort momentan andere Dinge zu tun.

  • In den FAQ zur Notbetreuung steht, dass Asthma bronchiale eine Risikogruppe ist.

    Ich leide unter Heuschnupfen. Eine Folge hiervon kann sein, dass sich Asthma entwickelt.

    Im letzten Sommer habe ich eine Vorsorgeuntersuchung gemacht und das Lungenbild war nicht perfekt, aber auch nicht so schlimm, dass es der Arzt oder die Fachärzte anschließend nötig befunden hätten, dies medikamentös einzustellen. Allerdings habe ich mich im Rahmen einer Hyposensibilisierung aufspritzen lassen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.

    Insofern habe ich ganz leicht unperfektes Lungenvolumen, wegen Pollen, bin aber nicht medikamentös eingestellt. Bin ich nun eine Risikogruppe mit 38 Jahren?

    Wer ist überhaupt Risikogruppe?

    Es besteht - bei Schülern und Lehrern ohne Vorerkrankungen - auch ein Risiko, schwer zu erkranken.

    Ich tue mir schwer, jetzt zu kneifen - immerhin werde ich aktuell noch voll bezahlt und möchte nicht als "Drückeberger" gelten.

    Insofern ist die Einteilung in Risikogruppen und Nicht-Risikogruppen doch eigentlich ziemlich pervers.

    Ich habe mit meinen Abschlussklassen vor den Osterferien Kontakt über Moodle (Aufgaben, SOL) sowie über Microsoft Teams gehalten. Das klappte eigentlich sehr gut, auch wenn es echten Unterricht nicht ersetzt.

    Der Schutz der Gesundheit und des Lebens muss eventuell, so denke ich, sehr weit nach oben gehängt werden.

    Und wenn sich Schüler und Lehrer dem Infektionsrisiko (und, ob Risikogruppe hin oder her, sie begeben sich in Lebensgefahr sowie setzen indirekt ihre Familie in Lebensgefahr) hingeben, müssen ganz wichtige Gründe vorliegen.

    Das sind für mich die Abschlussprüfungen der Gymnasien, der Fachhochschulreifen, der Kammern sowie auch die praktischen Prüfungen - unter hygienischen Sicherheitsstandards.

    Können die gewährleistet werden?

    Gibt es Mundschutz für Schüler und Lehrer? Aktuell, eher noch nicht.

    Können wir bei dem Zusammentreffen von Jugendlichen das Einhalten der Hygienevorschriften garantieren? Aktuell nicht.

    Können wir, bei Schülern, Gesundheitsgefahren auf dem Schulweg ausschließen? Aktuell nicht.

    Wissen wir, wie das Virus übertragen wird? Aktuell nicht, es ist durchaus möglich, dass die Luft in geschlossenen Räumen auf zehn Meter hochinfektiös ist.

    Gibt es zur Nachverfolgung Tracking-Apps? Nein. Hier wird auf Freiwilligkeit und nicht auf GPS-Tracking gesetzt, wegen des Datenschutzes. Finde ich trotz des hohen Guts der informationellen Selbstbestimmung aktuell problematisch.


    Am BK finde ich die Klassen BFS, AV - die den Abschluss ohne Abschlussprüfung bekommen - problematisch. Hier wäre es aus meiner Sicht eher sinnvoll, den stärkeren Schülern mittels Anerkennung in der Fachlehrerkonferenz (geht ja auch per Video) aufgrund bisheriger Leistungen den Abschluss zuzuerkennen oder alternativ das Schuljahr bei schwächeren Schülern zu annullieren und ihnen - folgenlos - eine Wiederholung zu ermöglichen.


    Grundsätzlich müssen wir uns - aus meiner Sicht - vielleicht damit arrangieren, dass wir auch im nächsten Schuljahr Konzepte entwickeln, in denen die Schülerinnen und Schüler zu Hause starke Selbstlernphasen haben und die Zusammenkunft dann nur in kleinen Gruppen vor Ort für Prüfungen und Präsentationen etc. stattfindet, was durchaus auch Chancen bietet. Denn Corona wird im Mai nicht vorbei sein, im Juni nicht und auch im September nicht. Wenn man z.B. die Harvard-Studie liest, so ist frühestens mit einer Normalität im Sommer 2022 zu rechnen, d.h. wir würden im nächsten und übernächsten Schuljahr weiterhin unter besonderen Bedingungen arbeiten. In Worst-Case-Szenarien ist auch in den Modellen auch von 2025 die Rede. Das ist eine sehr lange Zeit und spätestens zum neuen Schuljahr sollten wir hier überlegen, wie es weitergehen kann.

    Insofern sehe ich mit Ausnahme der schriftlichen und praktischen Abschlussprüfungen selbst aktuell für den Präsenzunterricht zu große Gefahren und wir sollten uns tatsächlich, so bitter es ist, dem distanzierten Onlinekontakt gemeinsam mit den Schülern nähern und versuchen, in völlig anderen Szenarien zu denken.

  • In der Personalrat-Info fürs BK steht folgendes:

    Wie wird die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe festgestellt?

    In der ergänzenden Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 09. April 2020 stellt die Bezirksregierung hingegen klar, dass kein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Zur „Einordnung von Lehrkräften zu Risikogruppen“ heißt es, dass dazu die Selbsteinschätzung der Lehrkräfte ausreicht. Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Die Art der Erkrankung muss nicht mitgeteilt werden und darf auch nicht abgefragt werden!

  • Am BK finde ich die Klassen BFS, AV - die den Abschluss ohne Abschlussprüfung bekommen - problematisch. Hier wäre es aus meiner Sicht eher sinnvoll, den stärkeren Schülern mittels Anerkennung in der Fachlehrerkonferenz (geht ja auch per Video) aufgrund bisheriger Leistungen den Abschluss zuzuerkennen oder alternativ das Schuljahr bei schwächeren Schülern zu annullieren und ihnen - folgenlos - eine Wiederholung zu ermöglichen.

    Wäre eine gute Möglichkeit! Besser als "alle durch" oder "alle wiederholen" oder "nur notenschnitt1.Hj" man kann ja eigentlich ganz gut einschätzen, wer es geschafft hätte und wer nicht. Juristisch problematisch, aber pädagogisch kann man schon ein Urteil fällen, wer den Abschluss haben sollte und wer besser eine Ehrenrunde dreht.


  • Was passiert, wenn angesetzte Klassenarbeiten aufgrund des Ruhens des Unterrichtsbetriebs nicht planmäßig durchgeführt werden können? Kann die Anzahl der Klassenarbeiten reduziert werden?

    Nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs können im Ausnahmefall bis zu drei Klassenarbeiten pro Woche angesetzt werden. Innerhalb der in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) vorgenommenen Bandbreiten kann die Schule die Anzahl der Klassenarbeiten selbständig reduzieren. Ob den Schulen von Landesseite eine darüberhinausgehende Reduktion der Klassenarbeiten ermöglicht wird, wird in Abhängigkeit zum Zeitpunkt des Wiederbeginns des Unterrichts entschieden.


    das las ich gerade auf https://www.schulministerium.n…e-Schule-Beruf/index.html
    Oben steht eine Aktualisierung, wenn das noch zutrifft, dann viel Spaß !

    "If you never try, then you'll never know" - Coldplay

  • In der Personalrat-Info fürs BK steht folgendes:

    Wie wird die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe festgestellt?

    In der ergänzenden Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 09. April 2020 stellt die Bezirksregierung hingegen klar, dass kein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Zur „Einordnung von Lehrkräften zu Risikogruppen“ heißt es, dass dazu die Selbsteinschätzung der Lehrkräfte ausreicht. Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Die Art der Erkrankung muss nicht mitgeteilt werden und darf auch nicht abgefragt werden!

    Das ist interessant, danke!

    An vielen Schulen wird die genaue Erkrankung aber abgefragt?

  • Also bei uns stand nur wir sollen uns melden wenn, damit das berücksichtigt werden kann.


    Und die Schüler sollen selbstständig Mund-Nasenschutz oder etwas provisorisches mitbringen. Die Lehrer bekommen Visiere gestellt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Man darf aber auch trotz Risikogruppe gerne seinen Dienst in der Schule verrichten (wenn man furchtlos genug ist bzw. pflichtbewusst bis in den Erstickungstod).

    Finde ich sehr polemisch. Dadurch wird jedem unterstellt (so kommt es bei mir an), dass man das Virus nicht ernst nimmt oder die Dienstpflicht über alles stellt.

    Jeder, der normal auch einkaufen geht etc. kann ja, in Abhängigkeit auch von seinem Vertrauen in die Schule und die Konzepte dort, abwägen. Wenn das Konzept der Schule gut ist und man daher sich nicht mehr gefährdet sieht als beim Einkauf im Supermarkt/auf dem Wochenmarkt, dann heißt es nicht direkt, dass man so furchtlos ist oder pflichtbewusst.


  • Was passiert, wenn angesetzte Klassenarbeiten aufgrund des Ruhens des Unterrichtsbetriebs nicht planmäßig durchgeführt werden können? Kann die Anzahl der Klassenarbeiten reduziert werden?

    Nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs können im Ausnahmefall bis zu drei Klassenarbeiten pro Woche angesetzt werden. Innerhalb der in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) vorgenommenen Bandbreiten kann die Schule die Anzahl der Klassenarbeiten selbständig reduzieren. Ob den Schulen von Landesseite eine darüberhinausgehende Reduktion der Klassenarbeiten ermöglicht wird, wird in Abhängigkeit zum Zeitpunkt des Wiederbeginns des Unterrichts entschieden.


    das las ich gerade auf https://www.schulministerium.n…e-Schule-Beruf/index.html
    Oben steht eine Aktualisierung, wenn das noch zutrifft, dann viel Spaß !

    Gilt für die EF / Q1 offenbar auch.

    ABER: Bei der Q2 steht auch noch drin, dass - obwohl Angebot freiwillig ist - die Leistungen, die nach der Wiederaufgnahme des Unterrichts erlangt werden (Sonstige Mitarbeit wohlgemerkt) auch noch mit in die Endnote fließen dürfen und v.a. wenn ein Schüler frei übersetzt unentschuldigt fehlt, die Leistung mit ungenügend bewertet werden darf.

    "

    Ich hoffe drauf, dass bei den anderen Aspekten "Anzahl der Klassenarbeiten" / Klausuren auch was vergessen wurde zu aktualisieren.

    Sollte nach den Osterferien wieder Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Q2 möglich sein, dann dient dieser vor allem dazu, die Abiturientinnen und Abiturienten auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Sofern die Gründe für die Nichtteilnahme an diesem Unterricht von den Schülerinnen und Schülern selbst zu vertreten sind, können dann nicht erbrachte Leistungen auch mit „ungenügend“ bewertet werden. Entschuldigtes Fehlen wirkt sich nicht auf die Leistungsbewertung aus. Es muss ungeachtet dessen aber eine ausreichende Bewertungsgrundlage vorliegen."


    https://www.schulministerium.n…00-Coronavirus/index.html


    Wir sprechen als von Unterricht, nicht von Vorabiklausuren!

  • Leider ist die noch nicht im Archiv :(

    War gestern auch so. Da hattest du auch geschrieben die Mail schon bekommen zu haben und selbst 2 Stunden später war sie noch nicht im Archiv. Ich hatte Sie dann erst heute morgen gelesen.

    Naja, dann muss ich wohl etwas warten.

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