Für Heinsberg gibt es wohl Alternativüberlegungen, die aber auch noch keiner kennt.
Siehe Seite 6 und 7.
ggf. für andere Schulen S.41
Für Heinsberg gibt es wohl Alternativüberlegungen, die aber auch noch keiner kennt.
Siehe Seite 6 und 7.
ggf. für andere Schulen S.41
Ich frage mich auch, wie es mit den Praktikanten bzw. Praxissemestlern aussieht. Die Praxissemestler können immerhin wohl auf absehbare Zeit nicht beim Unterricht hospitieren geschweige denn selbst welchen halten. Der Absatz in der letzten Schulmail ist leider relativ schwammig und wenig hilfreich:
"Mit dem geplanten Bildungssicherungsgesetz und Verordnungsregelungen soll es dem Ministerium und den Hochschulen (nach regionalen Gegebenheiten) für das Jahr 2020 ermöglicht werden, Anforderungen an die Dauer und Ausgestaltung der Praktika im Lehramtsstudium zu modifizieren."
Der Fakt, dass immer noch nichts hinsichtlich der zu schreibenden Klassenarbeiten, der Benotung gesagt wurde, ärgert mich. Damit werden die Eltern (mit Recht) als erstes auf uns bzw. die Schulleitung zukommen!
Ich frage mich auch, wie es mit den Praktikanten bzw. Praxissemestlern aussieht.
Seite 13 bis 15: https://www.landtag.nrw.de/por…iv/Dokument/MMA17-961.pdf
Seite 13 bis 15: https://www.landtag.nrw.de/por…iv/Dokument/MMA17-961.pdf
na ist nicht minder schwammig
Der Fakt, dass immer noch nichts hinsichtlich der zu schreibenden Klassenarbeiten, der Benotung gesagt wurde, ärgert mich. Damit werden die Eltern (mit Recht) als erstes auf uns bzw. die Schulleitung zukommen!
Weil man es dafür zum großen Teil mit den bestehenden Regeln machen kann. Es war ja nicht gerade extrem selten, dass an Schulen ein Lehrer ausgefallen ist und über Wochen nicht ersetzt wurde. Da haben die Schüler dann auch weniger Klassenarbeiten geschrieben und die wurden nicht gewertet.
Für Abi ist es meiner Meinung nach eindeutig: Werten.
10er und 9er ist mir noch nicht 100% klar. Liest sich meiner Meinung nach so, als wenn es 1 bzw.3 Wochen wieder Schulpflicht ist. Dann würde ich auch die ganz normalen Regeln anwenden wie in dem Fall, in dem ein Lehrer dauerhaft krank war und nicht ersetzt wurde.
na ist nicht minder schwammig
Was sollen die den sagen? Die Arbeit wird am X.X.2020 in Raum Y unter Aufsicht von Herr/Frau Z in der Zeit zwischen A und B geschrieben. Machen die doch an anderen Schulen auch nicht.
Neuste Mail:
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
für im Nachgang zum Versand der 14. Schulmail entstandene Fragen möchte wir Ihnen unmittelbar zwei konkretisierende Hinweise geben, die für die Vorbereitung der kommenden Woche von großer Bedeutung sein dürften:
- Nach Rücksprache mit dem MSB sind die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase am G8-Gymnasium nicht von den Regelungen, die in der 14. Schulmail bzgl. der Klasse 10 und hinsichtlich des Erwerbs des Mittleren Schulabschlusses am Ende der Sekundarstufe I dargelegt werden, betroffen: Die SuS der Einführungsphase der G8-Gymnasien nehmen den Unterricht am 23.04.2020 also nicht wieder auf, sondern arbeiten weiterhin im „Lernen auf Distanz“.
Lediglich die SuS der drei Gymnasien, die im G9-Bildungsgang schon bis in die 10. Klasse aufgewachsen sind (=Schulversuch G9) und natürlich die SuS an den Weiterbildungskollegs sowie an den Waldorfschulen, die einen SI-Abschluss anstreben, müssen ab dem 23.04. wieder am Schulbetrieb teilnehmen. Die Ausführungen der 14. Schulmail legen – im Gegensatz zu den Ausführungen bzgl. der Abiturientinnen und Abiturienten – nahe, dass die Teilnahme am Unterricht für diese SuS nicht der Freiwilligkeit unterliegt.
- Nach Auffassung von uns Dezernentinnen und Dezernenten sollten in der kommenden Woche zwecks Vorbereitungen der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nur die Lehrkräfte in der Schule erscheinen müssen, die unmittelbar zur Vorbereitung benötigt werden. Insbesondere für größere Konferenzen gelten weiterhin die Hinweise auf die FAQ auf der Homepage des MSB:https://www.schulministerium.n…ruefungen-2020/index.html
Weitere Konkretisierungen, die den Umgang mit LuL sowie SuS, die zu den sog. Risikogruppen zählen, anbelangen, hat das MSB angekündigt.
Wir wissen, dass mit diesen Hinweisen nicht alle Fragen beantwortet sind, die sich aus der 14. Schulmail ergeben; wir selbst erhoffen uns im Verlaufe des heutigen Tages, noch in weiteren Gesprächsrunden Klarheit zu erlangen.
Für die kommende Woche wünschen wir Ihnen einen guten Start und eine glückliche Hand für all die Entscheidungen, die zu treffen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Schade
Ahhhhhhh ich werde wahnsinnig bei dem Hü und Hott Können die ERST überlegen und DANN etwas schreiben / an die Presse weitergeben?
(Betrifft mich zwar nicht, aber trotzdem)
Die Ausführungen der 14. Schulmail legen – im Gegensatz zu den Ausführungen bzgl. der Abiturientinnen und Abiturienten – nahe, dass die Teilnahme am Unterricht für diese SuS nicht der Freiwilligkeit unterliegt.
Lediglich die SuS der drei Gymnasien, die im G9-Bildungsgang schon bis in die 10. Klasse aufgewachsen sind (=Schulversuch G9) und natürlich die SuS an den Weiterbildungskollegs sowie an den Waldorfschulen, die einen SI-Abschluss anstreben, müssen ab dem 23.04. wieder am Schulbetrieb teilnehmen. Die Ausführungen der 14. Schulmail legen – im Gegensatz zu den Ausführungen bzgl. der Abiturientinnen und Abiturienten – nahe, dass die Teilnahme am Unterricht für diese SuS nicht der Freiwilligkeit unterliegt.
Also nur Weiterbildungskolleg-sus müssen kommen und nicht Berufskollegs? Es wird immer verworrener...
Was sollen die den sagen? Die Arbeit wird am X.X.2020 in Raum Y unter Aufsicht von Herr/Frau Z in der Zeit zwischen A und B geschrieben. Machen die doch an anderen Schulen auch nicht.
Mein Kommentar bezog sich auf die Praktikanten ... nicht auf irgendwelche Klassenarbeiten
Also nur Weiterbildungskolleg-sus müssen kommen und nicht Berufskollegs?
An BKs gibt es ja keine zehnten Klassen. Insofern.
Der Fakt, dass immer noch nichts hinsichtlich der zu schreibenden Klassenarbeiten, der Benotung gesagt wurde, ärgert mich.
Frau Gebauer hat gestern im Schulausschuss gesagt, dass darüber eben im Ausschuss eine Einigung erzielt werden solle, weil dann ja von der APO SI und APO GOSt abgewichen werden müsse. Das müsse bald geschehen.
Mein Tipp: Schulen sollen, wenn möglich, eine Arbeit/Klausur pro Halbjahr schreiben lassen.
@Flipper79: ah.. sorry. Ich schreibe gerade so viel parallel, da bin ich durcheinander gekommen.
Passiert Man kann ja auch den Überblick verlieren
An BKs gibt es ja keine zehnten Klassen. Insofern.
aber wurde in der vorigen Mail nicht explizit gesagt, dass die Berufsfachschule u.a. kommen muss?
steht in Mail 14
Noch mal zur Notbetreuung der eigenen Kinder. Im Erlass steht als systemrelevant:
Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Ist dann Abivorbereitung und Klausurenaufsicht notwendige Betreuung?
Ansonsten wird das ja wirklich eng.
Wie ist es mit noch nicht bearbeiteten Unterrichtsinhalten fürs Abi?
Echt jetzt? Drei Wochen vor dem regulären Ende sind noch "Inhalte" offen? Falls tatsächlich würde ich da kein Geeier drum machen, sondern einfach Aufgabenteile streichen. So viel Umfang kann das nicht einnehmen. Gesamtpunktzahl anpassen, entsprechend korrigieren.
Die dumme Marotte in NRW, dass die Aufagen auf keinen Fall eher als einen Tag vor der Prüfung in den Schulen sein dürfen, erleichtert das nicht, geht aber.
aber wurde in der vorigen Mail nicht explizit gesagt, dass die Berufsfachschule u.a. kommen muss?
Und. Da gibt es aber auch keine zehnten Klassen. Warum sollten bei der Erklärung zu den zehnten Klassen die BKs auftauchen?
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