Sabbatjahr Corona

  • Hi... Wieso soll das Zitat ein Lichtblick sein 🙃. Das Zitat besagt, dass du dir das Geld auszahlen lassen kannst und ein neues Sabbatjahr beantragen darfst. Die Information hast du doch bestimmt schon... Der einzige Lichtblick wäre, wenn du z. B. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige hast, weil dann könntest du eine Beurlaubung einreichen und hättest einen längeren Zeitraum am Stück frei. Liebe Grüße, Christina

  • Hi! Danke, für die Reaktion. Ich habe in RLP diese Möglichkeit nicht. Ich würde sehr gerne arbeiten und mein Sabbatjahr in 2 Jahren nehmen. Vielleicht kann man bis dahin wieder überall auf der Welt unterwegs sein, ohne sich und andere zu gefährden. Liebe Grüße, Annette

  • Jedenfalls zahlst Du ganz schön Steuern für deine Rückabwicklung.

  • So, ich habe eine Antwort vom Ministerium (NRW) bekommen und es gibt gute Neuigkeiten für alle, die im nächsten Schuljahr ihre Freistellungsphase hätten:

    Mit Erlass vom 13.05.2020 wurden Regelungen für „Änderungen bei der Teilzeit im Blockmodell nach § 65 LBG (ehemals „Sabbatjahr“ nach § 64 LBG a.F.) infolge der Corona-Pandemie für Lehrkräfte zum Schuljahr 2020/21“ getroffen. Es gäbe Alternativen und man solle sich nochmals mit der zuständigen Bez.Reg. in Verbindung setzten.

    Bin gespannt... (Für Hessen habe ich ähnliches bei der GEW gelesen)

  • Bei meiner Laufzeit von 7 Jahren hat meine BezReg es dennoch abgelehnt. Die verstehen unter "verschieben" das sie es nur "verlängern", also aus einen 3/4 Modell ein 4/5 Modell machen. Ein längerer Zeitraum als 7 Jahre würde rechtlich nicht gehen. Scheinbar haben die eine andere Definition von "verschieben" .

    Andere Bundesländer wickeln dann das erste Jahr zurück ab, und hängen das dann hinten wieder an, so bleibt es auch bei 7 Jahren.

    Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt und lasse das jetzt gerichtlich klären, was "verschieben" bedeutet.

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