Hi... Wieso soll das Zitat ein Lichtblick sein 🙃. Das Zitat besagt, dass du dir das Geld auszahlen lassen kannst und ein neues Sabbatjahr beantragen darfst. Die Information hast du doch bestimmt schon... Der einzige Lichtblick wäre, wenn du z. B. Kinder oder pflegebedürftige Angehörige hast, weil dann könntest du eine Beurlaubung einreichen und hättest einen längeren Zeitraum am Stück frei. Liebe Grüße, Christina
Sabbatjahr Corona
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Hi! Danke, für die Reaktion. Ich habe in RLP diese Möglichkeit nicht. Ich würde sehr gerne arbeiten und mein Sabbatjahr in 2 Jahren nehmen. Vielleicht kann man bis dahin wieder überall auf der Welt unterwegs sein, ohne sich und andere zu gefährden. Liebe Grüße, Annette
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Liebe Kollegen, spare seit vier Jahren an und meine Freistellung beginnt jetzt im Coronasommer. Alle Pläne futsch. Jahrelange Planung und Vorfreude futsch. Habe jetzt vergeblich versucht um ein Jahr zu verschieben. Habe die schriftliche Info, dass die Freistellung an die Ansparphase anschließen MUSS, Ausnahme wäre Beendigung des Beamtenverhältnisses, Dienstherrenwechsel, arbeitsmarktpolitische Gewährung von Urlaub oder Härtefälle. Verschiebung abgeleht.
Frage 1: Ich pflege seit 15 Jahren meinen 95-jährigen Schwiegervater. Die geplante Unterbringung im Heim kann in Coronazeiten jetzt nicht mehr erfolgen.
Jetzt muss ich schon deshalb hier bleiben... ist für mich hart, aber zählt das als Härtefall?
Dann steht da noch folgender Absatz:
"Wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, käme nur die einvernehmliche Aufhebung des Freistellungsmodellls aus privaten Gründen in Frage. Falls dies gewünscht wird, ist ein formloser Antrag bezüglich der Aufhebung über die Schulleitung beim Staatsministerium einzureichen. Ggf. kann gleichzeitig ein neuer Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Freistellungsmodell gestellt werden."
Frage 2: Würde eine Aufhebung des Freistellungsmodells jetzt bedeuten, dass ich weiterarbeite und meine Überstunden ausbezahlt werden?
Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Bin so traurig. Vielen lieben Dank
Indonesien
Jedenfalls zahlst Du ganz schön Steuern für deine Rückabwicklung.
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So, ich habe eine Antwort vom Ministerium (NRW) bekommen und es gibt gute Neuigkeiten für alle, die im nächsten Schuljahr ihre Freistellungsphase hätten:
Mit Erlass vom 13.05.2020 wurden Regelungen für „Änderungen bei der Teilzeit im Blockmodell nach § 65 LBG (ehemals „Sabbatjahr“ nach § 64 LBG a.F.) infolge der Corona-Pandemie für Lehrkräfte zum Schuljahr 2020/21“ getroffen. Es gäbe Alternativen und man solle sich nochmals mit der zuständigen Bez.Reg. in Verbindung setzten.
Bin gespannt... (Für Hessen habe ich ähnliches bei der GEW gelesen)
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In Anhang nun der entsprechende Erlass (NRW). Kurz und knapp: Wer schulisch gebraucht wird, kann jetzt verschieben!
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Danke SpargelJo! Dann werde ich meinen Antrag der Bezirksregierung nochmals vorlegen, ich berichte über die Entscheidung....
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Bei meiner Laufzeit von 7 Jahren hat meine BezReg es dennoch abgelehnt. Die verstehen unter "verschieben" das sie es nur "verlängern", also aus einen 3/4 Modell ein 4/5 Modell machen. Ein längerer Zeitraum als 7 Jahre würde rechtlich nicht gehen. Scheinbar haben die eine andere Definition von "verschieben" .
Andere Bundesländer wickeln dann das erste Jahr zurück ab, und hängen das dann hinten wieder an, so bleibt es auch bei 7 Jahren.
Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt und lasse das jetzt gerichtlich klären, was "verschieben" bedeutet.
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Verschiebung um ein halbes Jahr hat geklappt, seit Mai gibt es einen neuen Erlass (Sabbatjahr/Corona), danke an alle für Eure Kommentare und Unterstützung : )!
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