Sabbatjahr Corona

  • Wenn man sich den biblischen Ursprung des Sabbatjahres anschaut, wird noch viel klarer, dass es zumindest ursprünglich nicht darum geht, "ein besonderes Lebensprojekt in Angriff zu nehmen".

  • Wenn man sich den biblischen Ursprung des Sabbatjahres anschaut, wird noch viel klarer, dass es zumindest ursprünglich nicht darum geht, "ein besonderes Lebensprojekt in Angriff zu nehmen".

    Verarschst du uns gerade?

  • Du hast den Ironie - Smiky vergessen, oder? :)


    Verarschst du uns gerade?

    Das kann ich beides nur hoffen... Oder dem Plattenspieler ist es langweilig.


    Eine Bekannte von mir, die aber mittlerweile in Pension ist, hat vor mehreren Jahren ihr Sabbatical auch um ein halbes Jahr nach hinten verschoben. Bei ihr hatte die Verschiebung familiäre Gründe, da ihr Mann - der allerdings kein Beamter sondern in der "freien Wirtschaft" tätig war - gleichzeitig mit ihr ein Sabbatjahr nehmen wollte und er dies aus betrieblichen Gründen erst später antreten konnte oder vielmehr: wollte. Die beiden haben ihr Sabbatical übrigens dazu genutzt, so sagten sie mir, um mal aus dem "Hamsterrad" des Alltags herauszukommen. Außerdem haben sie eine mehrmonatige Reise nach Übersee gemacht.

    Bei dieser Bekannten war eine Verschiebung des Sabbatjahres damals kein Problem, aber ihre Schule ist "lehrertechnisch" gut ausgestattet.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hallo... Danke für eure - ich sage mal- interessanten Ansätze über mein Anliegen zu denken ; ). Ich finde es total nett, dass mir unbekannte Menschen helfen möchten mit ihren Überlegungen und Erfahrungen und mir Mut zusprechen : )))))))))))))))))))).


    Leider habe ich heute den Menschen der Bezirksregierung gesprochen, der der Abteilungsleiter von Sabbatjahr/Beurlaubung etc. ist, und er sagte mir, dass eine Verschiebung nur im Härtefall möglich ist (z.B. schwere Krankheit) und dass es nichts mit der aktuellen Situation zu tun hat : (.


    Liebe Grüße und danke!!!!!!!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade mal in NRW nachgeschaut - es gibt schon mehrere ausgeschriebene Vertretungsstellen für das kommende Halbjahr. Sollte schon eine Vertretungsstelle für das halbe Jahr ausgeschrieben sein, kann es evtl. daran liegen. Ausgeschlossen ist das nicht.


    kl. gr. frosch

  • Nein, mit meiner Schule hatte das nichts zu tun, dort könnte man mich -glaube ich - noch gebrauchen, Vertretungsverträge/Einstellungsgespräche sind auch noch nicht gemacht/gelaufen etc. Es handelt sich um eine allgemeingültige Regel des Ministeriums, was die Verschiebung bzw. Nichtverschiebung : / der Freistellungsphase im Sabbatjahr angeht.

  • Nein, mit meiner Schule hatte das nichts zu tun, dort könnte man mich -glaube ich - noch gebrauchen, Vertretungsverträge/Einstellungsgespräche sind auch noch nicht gemacht/gelaufen etc. Es handelt sich um eine allgemeingültige Regel des Minis

    teriums, was die Verschiebung bzw. Nichtverschiebung : / der Freistellungsphase im Sabbatjahr angeht.

    Letztendlich ändert doch das für dich aktuell nichts, was er dir jetzt für eine Antwort gibt, oder? Ich würde es einfach noch einmal probieren, wenn alles wieder anläuft und man evtl. Zeitpläne usw. kennt.

    Du hast doch bei einer erneuten Anfrage nichts zu verlieren, oder?

  • Also wenn das Ministerium mir sagt, dass eine Verschiebung nicht möglich ist, nur im Härtefall (schwere Krankheit oder Schwangerschaft), und ich das nicht von einer Sachbearbeiterin, sondern von dem Abteilungsleiter erklärt bekomme, dann bin ich k.o. dachte ich : /.

  • Dann kannst du vielleicht nicht verschieben, aber das Sabbatjahr ausfallen lassen, Rückwirkend bezahlen lassen, Geld beiseite legen und entweder neu Ansparen, aber dann vielleicht kürzer, oder falls möglich unbezahlt freistellen lassen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Unbezahlt freistellen, das habe ich auch direkt gefragt : )... Dazu fehlt mir ein Kind oder ein pflegebedürftiger Verwandter : /, arbeitsmarktpolitisch geht es anscheinend auch nicht, da das Arbeitsamt nie Lehrer meldet : ). Jetzt hoffe ich einfach, dass im Laufe des Jahres meine Wünsche noch in Erfüllung gehen : ).

  • Habe das gleiche Problem: 6 Jahre angespart und im nächsten Schuljahr wäre mein Freistellungsjahr. Laut telef. Auskunft BezReg. Köln sei Corona ja kein zwingender Grund das Sabbatjahr zu verschieben. Ich habe jetzt den Antrag schriftlich eingereicht und eine Stellungnahme der Schulleitung, dass dienstliche Belange einer Verschiebung nicht im Wege stehen.

    Außerdem habe ich den Personalrat eingeschaltet. In unserer Situation müssen doch sehr viele Lehrer sein. Bei dem zu erwartenden Stundenbedarf wegen Krankheit oder frei gestellter Kollegen, da sie zu Risikogruppen gehören, müsste doch das Land von sich aus auf die Idee kommen, den Teilzeitbeschäftigten das Angebot zu machen evtl. zu verschieben, oder?

  • So weit ist aktuell vermutlich noch niemand, weil eben weder völlig klar ist, wie es weitergehen kann und wird an den Schulen, noch wieviele KuK am Ende tatsächlich nicht eingesetzt werden sollten (oder für wie lange sie nicht in den Schulgebäuden eingesetzt werden sollten). Vielleicht einfach noch etwas die weitere Entwicklung abwarten und dann den Antrag auf Verschiebung erneuern wenn das möglich ist. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nimm auf jeden Fall Kontakt zu deinem zuständigen Bezirkspersonalrat auf!


    Ich persönlich finde den Verschiebungswunsch übrigens ganz und gar nicht egoistisch. Es ist eher eine Win-Win-Situation.

    Ich denke wir werden noch über jeden Kollegen froh sein, der die nächsten Monate für Unterricht zur Verfügung steht.


    Neben etwaigen Corona-Kranken und Risikogruppen, die aufgefangen werden müssen, werden die Kollegen eine Menge Stress wegen der aktuellen Situation haben. Stress macht bekanntlich anfällig für Krankheiten. Von daher wird es genug Bedarf für deine Arbeitskraft geben und es sollte eigentlich im Sinn des Dienstherren sein, Freistellungsphasen zu verschieben.

    Gut, das mag jetzt so ein bischen die Sicht des Vertretungsplaners sein... ;)

  • Bin am Studieren. Habe 2 Rechtsurteile zur Verschiebung verlinkt bekommen. Sind schon älter und ich muss sie auch noch lesen:

    https://www.bverwg.de/161008U2C20.07.0

    https://openjur.de/u/122112.html


    Wenn du in de Gewerkschaft bist, kannst du Rechtsschutz erbeten:

    https://www.gew-nrw.de/dabei-sein/mitgliederservice.html


    §65 LBG: Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell

    (1) ....

    (2)....

    (3) Treten während des Bewilligungszeitraums nach Absatz 1 Umstände ein, welche die vorgesehene Abwicklung unmöglich machen, so ist die Teilzeitbeschäftigung mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen

    1. bei Beendigung des Beamtenverhältnisses im Sinne des § 21 des Beamtenstatusgesetzes,

    2. bei Dienstherrnwechsel oder

    3. in besonderen Härtefällen, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung nicht mehr zuzumuten ist.

    Gleichzeitig mit dem Widerruf wird der Arbeitszeitstatus entsprechend der nach dem Modell zu erbringenden Dienstleistung festgesetzt. Zuviel gezahlte Bezüge sind von den Beamtinnen und Beamten zurück zu zahlen, zu wenig gezahlte Bezüge sind vom Dienstherrn nachzuzahlen. Dies gilt nicht, soweit der Ausgleich über Arbeitszeit oder Freistellung bereits erfolgt ist oder die Beamtin oder der Beamte verstirbt. § 15 des Landesbesoldungsgesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310) bleibt unberührt.

    In Fällen des § 64 besteht ein Rückkehranspruch unter den Voraussetzungen des § 64 Absatz 4.


    --> Viell. kann man sich auch darauf berufen, dass die "besonderen Härtefälle" nicht näher erläutert werden. Mir wurde jetzt gesagt, Störfälle seien schwere Krankheit und Schwangerschaft. Das steht aber so nicht im Vertrag

  • Liebe Kollegen, spare seit vier Jahren an und meine Freistellung beginnt jetzt im Coronasommer. Alle Pläne futsch. Jahrelange Planung und Vorfreude futsch. Habe jetzt vergeblich versucht um ein Jahr zu verschieben. Habe die schriftliche Info, dass die Freistellung an die Ansparphase anschließen MUSS, Ausnahme wäre Beendigung des Beamtenverhältnisses, Dienstherrenwechsel, arbeitsmarktpolitische Gewährung von Urlaub oder Härtefälle. Verschiebung abgeleht.

    Frage 1: Ich pflege seit 15 Jahren meinen 95-jährigen Schwiegervater. Die geplante Unterbringung im Heim kann in Coronazeiten jetzt nicht mehr erfolgen.

    Jetzt muss ich schon deshalb hier bleiben... ist für mich hart, aber zählt das als Härtefall?

    Dann steht da noch folgender Absatz:

    "Wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, käme nur die einvernehmliche Aufhebung des Freistellungsmodellls aus privaten Gründen in Frage. Falls dies gewünscht wird, ist ein formloser Antrag bezüglich der Aufhebung über die Schulleitung beim Staatsministerium einzureichen. Ggf. kann gleichzeitig ein neuer Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Freistellungsmodell gestellt werden."

    Frage 2: Würde eine Aufhebung des Freistellungsmodells jetzt bedeuten, dass ich weiterarbeite und meine Überstunden ausbezahlt werden?

    Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Bin so traurig. Vielen lieben Dank

    Indonesien

  • Ein Kollege (NRW) lässt sein Sabbatjahr jetzt rückabwickeln. Seine Begründung:

    - Bei Antrag war er Single, jetzt wird er Vater und somit ist es finanziell auch eher eng.

    - seine Mutter wird Palliativ gepflegt und er möchte bei ihr sein und will gerade eh nicht reisen

    (Ärztliches Gutachten der Mutter und Stellungnahme der Schulleitung liegen bei.)


    Er hat es versucht zu einem Halbjahr ändern zu lassen, aber die haben sich wohl ziemlich angestellt, dass das nicht ginge.

    Dann gab es Probleme damit ihm zu sagen wie viel Geld er dann nachträglich bekommt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hat jemand Neuigkeiten zur Frage, ob ein Sabbathjahr in BW wegen Corona verschoben werden kann?

  • Dann steht da noch folgender Absatz:

    "Wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, käme nur die einvernehmliche Aufhebung des Freistellungsmodellls aus privaten Gründen in Frage. Falls dies gewünscht wird, ist ein formloser Antrag bezüglich der Aufhebung über die Schulleitung beim Staatsministerium einzureichen. Ggf. kann gleichzeitig ein neuer Antrag auf Teilzeitbeschäftigung im Freistellungsmodell gestellt werden."

    Hi! In welchem Bundesland unterrichtest du und woher kommt dieses Zitat? Vielleicht ist dies ja ein kleiner Lichtblick.

    Ich unterrichte in RLP und bin leider auch "betroffen". Ich wollte, da ich meine Reisen aus bekannten Gründen nicht antreten kann, auch verschieben. Trotz Unterstützung durch die Schulleitung und des Personalrates gab es vom Referenten nur negative Rückmeldung. Auch die Rechtsberatung des Philologenverbandes sagte, man hätte keinen Anspruch auf eine Verschiebung.

    Ich möchte das aber nicht akzeptieren. Wäre auch bereit, zu klagen (wenn es zumindest geringe Aussichten auf Erfolg gäbe). Weiß aber nicht, wie ich vorgehen soll.

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